Zitat:Davon abgesehen, dass AI kaum als seriöse Quelle dient...
Welche Quellen sind dann Seriös ? Desweiteren habe ich noch viele andere Quellen genannt. Aber Nenn mir doch bitte Seriöse Quellen !
Laß mich raten : Die Iranische Regierung oder ein Mullah wären eine Seriöse Quelle !
Dann wende dich doch bitte persönlich an Mullah Abtahi, der gegen solche Urteile im Iran wettert.
Oder wie wäre es mit EU Diplomaten, die von 2 bewiesenen Steinigungen im letzten Jahr sprechen ? NIcht seriös genug ?
Wie wärs mit dem ehemaligen Justizminister des Iran : Ajatollah Haschemi-Schahrudi !!
Ist der Seriös genug ? Schreib ihn doch selber an ! er hat persönlich auf Wunsch der EU etliche Steinigungsurteile abgewandelt und verhindert.
Aber wahrscheinlich ist dir selbst das Iranische Strafgesetzbuch nicht Seriös genug ODER :
Sicher wird es vom bösen, bösen WEsten nur Falsch übersetzt.
Ich möchte dich jedoch fragen : wie lautet dann die Korrekte Übersetzung des Artikel 83 und der Artikel 102 usw ? Übersetz das doch mal für uns bitte damit wir die Wahrheit erfahren.....
Zitat:Deine "4 Steinigungen pro Jahr", waren also gelogen ?! Können wir das festhalten ?
22 Urteile in 5 Jahren, (wovon aber einige nicht vollstreckt sind bzw durch Erhängen bzw durch Köpfen ersetzt wurden) macht folglich 3 bis 4 pro Jahr wie ich es nannte.
Wir können festhalten, daß du bedingungslos und aus Nationalistischen Motiven heraus den Iran freiwaschen willst von ALLER Schuld.
Das du ferner nicht liest !! was ich schreibe.
Das es ferner sinnlos ist, mit dir auch nur ein einziges weiteres Wort zu wechseln.
Für Andere : möchte ich eben noch mal betonen, daß die Zahl der Todesurteile im Iran nicht !! sehr hoch ist, z.B. im vergangenen Jahr bei wieder um die 35 insgesamt lag (wobei da auch wirkliche Täter dabei sind) und das die Iranische Regierung seit 2003 Gegen Steinigungsurteile vorgeht bzw versucht sie zu verhindern !!
Und das es ferner im Jahr 2002 keine Steinigung gab und 2004 nur 2 (laut Aussage des EU Außenkomissar) und das ferner im Jahr 2005 sich nur noch 1 Steinigung nachweisen läßt.
Und so abscheulich diese Dinge sind, so sind sie kein Kriegsgrund und rechtfertigen eben keinen Krieg.
<!-- m --><a class="postlink" href="http://www2.amnesty.de/internet/deall.nsf/51a43250d61caccfc1256aa1003d7d38/bed2c964725e581ec1256efa004f889e?OpenDocument">http://www2.amnesty.de/internet/deall.n ... enDocument</a><!-- m -->
>>>Seit 1990 hat ai zehn Hinrichtungen minderjähriger Straftäter dokumentiert. „Der Iran hat die UN-Kinderkonvention unterzeichnet. Mit der Hinrichtung von Kindern und Jugendlichen verstößt Teheran gegen internationales Recht“,>>>
Und hier : Steinigung : Wegen Betreiben eines Bordells :
<!-- m --><a class="postlink" href="http://www2.amnesty.de/__C1256A380047FD78.nsf/0/652324658BCB978CC1256E1A0051F462?Open&Highlight=2,Steinigung">http://www2.amnesty.de/__C1256A380047FD ... Steinigung</a><!-- m -->
>>>einer der Angeklagten sei zu dreizehn Jahren Gefängnis, wovon sechs Jahre an einem anderen Haftort verbüßt werden müssen, einer Geldstrafe und 155 Peitschenhieben mit anschließender Hinrichtung durch Erhängen verurteilt worden. Der bzw. die zweite Angeklagte sei zu zehn Jahren Freiheitsentzug, wovon fünf Jahre in einem anderen Gefängnis verbracht werden müssen, und 80 Peitschenhieben mit anschließender Hinrichtung durch Steinigung verurteilt worden.>>>
>>>Das iranische Strafgesetzbuch enthält genaue gesetzliche Regelungen über diese Art der Hinrichtung, und es wird genau festgelegt, welche Steine hierzu zu verwenden sind. Paragraph 102 ist zu entnehmen, dass Männer zur Steinigung bis zur Hüfte und Frauen bis zur Brust eingegraben werden, und Paragraph 104 gibt genaue Anweisungen in Bezug auf die Steinigung wegen Ehebruchs. So sollten die verwendeten Steine in diesem Fall laut Vorschrift nicht so groß sein, dass die verurteilte Person nach ein bis zwei Steinwürfen stirbt, aber auch nicht so klein, dass man sie nicht als Steine bezeichnen könnte. >>>
>>>Laut Presseberichten erklärten die iranischen Justizbehörden gegenüber Vertretern der Europäischen Union, die Oberste Justizautorität des Iran habe die Richter angewiesen, von der Verhängung der Todesstrafe durch Steinigung abzusehen und andere Formen der Bestrafung zu verhängen. Dies ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass die Strafform der Steinigung weiterhin im iranischen Gesetz festgeschrieben ist. >>>
Oder der Fall hier : das lustige ist, daß die Hinrichtung und vorhergehende Folterung allein auf einer Zeugenaussage beruht. Vor JEDEM Europäischen Gericht wären diese Leute freigesprochen worden :
<!-- m --><a class="postlink" href="http://www2.amnesty.de/__C1256A380047FD78.nsf/0/11A74BDD5FAC914AC1256DE30061863B?Open&Highlight=2,Steinigung">http://www2.amnesty.de/__C1256A380047FD ... Steinigung</a><!-- m -->
>>>amnesty international ist in großer Sorge angesichts einer Meldung der iranischen Zeitung „Qods“ vom 11. November, wonach vier Männer zum Tod durch Steinigung verurteilt worden sein sollen. >>>
>>>Wie es heißt, gehören die vier Männer zu einer Gruppe von Verdächtigen im Fall „Plum Garden“ (Parvandeh-e Bagh-e Alou), denen die Entführung und Vergewaltigung mehrerer Mädchen und Frauen in der Stadt Mashad zur Last gelegt wird. Zu den Anklagepunkten zählte unter anderem Ehebruch (zena-ye mohaseneh). Das Urteil erging durch die 19. Kammer des Gerichts in Mashhad und umfasst neben der Verhängung der Todesstrafe auch eine nicht spezifizierte Anzahl von Peitschenhieben.>>>
Vollstreckt :
<!-- m --><a class="postlink" href="http://www2.amnesty.de/__C1256A380047FD78.nsf/0/841AA147E813F0EBC1256BB50042109B?Open&Highlight=2,Steinigung">http://www2.amnesty.de/__C1256A380047FD ... Steinigung</a><!-- m -->
>>>Die iranische Zeitung „Entekhab” meldete am 24. April 2002, dass eine Frau namens Ferdows B. zu zwölf Jahren Haft und anschließendem Tod durch Steinigung verurteilt worden ist. >>>
>>>Eine andere Frau, die zu einer ähnlichen Strafe verurteilt worden war, hatte man im Mai 2001 zu Tode gesteinigt, nachdem sie acht Jahre im Teheraner Evin-Gefängnis verbüßt hatte. Sie war des „Ehebruchs“ und der „Verderbtheit auf Erden“ für schuldig befunden worden.>>>
>>>Zwei weitere Frauen sind dem Vernehmen nach im vergangenen Jahr zum Tode durch Steinigung verurteilt worden. Bis heute ist nicht bekannt, ob die Todesurteile inzwischen vollstreckt worden sind. Im Mai 2001 verurteilte man eine ledige Frau wegen Mordes zum Tode durch Steinigung, und das gleiche Urteil erging im Juni 2001 gegen eine Frau namens Robabeh. Zusätzlich wurden noch 50 Peitschenhiebe gegen sie verhängt (siehe EXTRA 05/01 vom 11. Juli 2001). >>>
>>>Nach Kenntnis von amnesty international sind im vergangenen Jahr mindestens zwei Frauen im Iran zu Tode gesteinigt worden. Im Juli starb auf diese Weise Maryam Ayoubi im Evin-Gefängnis, die des Ehebruchs und Mordes für schuldig befunden worden war. Soweit bekannt sind in diesem Jahr mindestens 35 Menschen im Iran hingerichtet worden. >>>
>>>Es ist offenkundig, dass die Hinrichtungsmethode der Steinigung dazu dient, dem Opfer vor dem Eintreten des Todes zusätzlich große Schmerzen zuzufügen. Die UN-Menschenrechtskommission hat vor kurzem in Genf angesichts der „anhaltenden Exekutionen [in Iran] bei offensichtlichem fehlenden Respekt für international anerkannte Schutzmechanismen und insbesondere wegen der besonders grausamen Hinrichtungen, wie es Steinigungen sind“ ihre Sorge zum Ausdruck gebracht (UN-Dokument E/CN.4/2002/L.33). >>>
usw usf, soll ich fortfahren ?