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Das Problem war am Ende der Wehrpflicht, dass man nicht mehr so viele Wehrpflichtige brauchte, nach dem Mauerfall und dem Ende der Sowjetunion.
Und was will man mit einem Wehrpflichtigen, der nur noch 6 Monate dient?
Abzüglich Urlaub, etc hat die Bundeswehr die Leute kaum angelernt, schon waren die wieder weg.
Wenn, dann für 1 Jahr, und anschließend Reservist.
Oder das Modell von Weizsäcker : Es wird jeder gemustert, aber freiwillig Dienst nur bei T 1 und T 2 möglich.
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(28.01.2023, 16:03)Nightwatch schrieb: Das habe ich nicht geschrieben. Eine echte Wehrpflicht ist rechtlich möglich, eine allgemeine Dienstpflicht dagegen nicht.
Es gibt viele gute Studien zu dem Thema, etwa: https://www.bundestag.de/resource/blob/4...f-data.pdf
Daraus direkt der erste Abschnitt der Zusammenfassung:
"Die Einführung eines allgemeinen gesellschaftlichen und sozialen Pflichtdienstes würde gegen Art. 12 Abs. 2 GG verstoßen. Auf der Grundlage von Art. 12a Abs. 1 Var. 3 GG wäre lediglich die Erstreckung der Wehrdienstpflicht für Männer auch auf Zivilschutzverbände (THW, DLRG, Deutsches Rotes Kreuz, Malteser-Hilfsdienst, Johanniter Unfall-Hilfe, Arbeiter-Samariter-Bund) möglich. Art. 12a Abs. 1 bis 6 GG stellen keine tauglichen Grundlagen für die Einführung nicht verteidigungsgerichteter Dienstverpflichtungen dar."
Und das wäre ja genau der Punkt. Natürlich darf man nicht davon träumen, den Pflegenotstand durch Zivis zu beheben. Das würde auch gar nicht funktionieren und wäre eher kontraproduktiv, weil die Aufwendungen für den erforderlichen Apparat die gewonnenen Leistungen vermutlich übersteigen würden.
Daher muss eine Dienstpflicht natürlich entsprechend zweckgebunden angelegt werden. Das bedeutet aber nicht, dass es zwangsweise eine echte militärische Wehrpflicht sein muss, die den Dienst an der Waffe als Regelfall betrachtet und lediglich für Verweigerer Ersatzdienste vorsieht. Ein verpflichtender Dienst in den nicht zwingend bewaffneten Teilen des Leistungsspektrums von Streit- und Zivilschutzkräften sollte durchaus rechtlich umsetzbar sein. Wir haben das bereits hier diskutiert.
@Mods: Kann man das hier vielleicht ausgliedern? Haben wir gar keinen eigenen Strang zum Thema "Wiedereinführung der Wehrpflicht"?
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(28.01.2023, 16:33)lime schrieb: Wehrpflicht und Ersatzdienst hat doch sehr gut funktioniert. Hätte man meines Erachtens auch nie abschaffen sollen.
Die Wehrpflicht hate gegen Ende hin eben nicht mehr sehr gut funktioniert und war faktisch offen verfassungswidrig. Es kann nicht sein, dass innerhalb eines Jahrgangs vielleicht noch 10% den eigentlichen, sinnlosen (weil viel zu kurzen) Wehrdienst leisten müssen und zwei Drittel unter fadenscheinigen Gesichtspunkten ausgemustert werden während eigentlich überhaupt keine Bedrohung besteht, die einen derart schweren Eingriff in die Persönlichkeitsrechte noch irgendwie rechtfertigen könnte. Von der Gleichheitsproblematik in Hinblick auf Frauen ganz zu schweigen.
Die Aussetzung der Wehrplicht zum 01.7.2011 war somit kein Akt politischer Willkür oder allein irgendwelchen Sparmaßnahmen geschuldet, sondern kam dem absehbaren Kippen durch eine richterliche Entscheidung nur zuvor.
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(28.01.2023, 18:05)Nightwatch schrieb: Die Aussetzung der Wehrplicht zum 01.7.2011 war somit kein Akt politischer Willkür oder allein irgendwelchen Sparmaßnahmen geschuldet, sondern kam dem absehbaren Kippen durch eine richterliche Entscheidung nur zuvor.
Womit wir wieder beim Ausgangspunkt der Diskussion wären, nämlich dem, dass offensichtlich die Hälfte der Umfrageteilnehmer etwas fordert, das rechtlich nicht umsetzbar ist, oder eben weiterer Ausführungen und Einschränkungen bedürfte. Die reine Frage "Sollte Deutschland Ihrer Ansicht nach die Wehrpflicht wieder einführen?", kann eigentlich nicht mit "Ja" beantwortet werden. Man müsste zumindest über die Einführung einer neu ausgestalteten Wehrpflicht sprechen, da eine bloße Wiedereinführung bzw. Wiederinkraftsetzung rechtlich scheitern würde.
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Vielleicht als Reminiszenz und gewisse Erinnerung an die durchaus namhaften Gründe für die Aussetzung der Wehrpflicht:
https://www.forum-sicherheitspolitik.org...ehrpflicht
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(28.01.2023, 17:39)Broensen schrieb: Daraus direkt der erste Abschnitt der Zusammenfassung:
"Die Einführung eines allgemeinen gesellschaftlichen und sozialen Pflichtdienstes würde gegen Art. 12 Abs. 2 GG verstoßen. Auf der Grundlage von Art. 12a Abs. 1 Var. 3 GG wäre lediglich die Erstreckung der Wehrdienstpflicht für Männer auch auf Zivilschutzverbände (THW, DLRG, Deutsches Rotes Kreuz, Malteser-Hilfsdienst, Johanniter Unfall-Hilfe, Arbeiter-Samariter-Bund) möglich. Art. 12a Abs. 1 bis 6 GG stellen keine tauglichen Grundlagen für die Einführung nicht verteidigungsgerichteter Dienstverpflichtungen dar."
Und das wäre ja genau der Punkt. Natürlich darf man nicht davon träumen, den Pflegenotstand durch Zivis zu beheben. Das würde auch gar nicht funktionieren und wäre eher kontraproduktiv, weil die Aufwendungen für den erforderlichen Apparat die gewonnenen Leistungen vermutlich übersteigen würden. Das ist nur die Einordnung im Rahmen des Grundgesetzes. Daneben, bzw. dem Grundgesetz nachgeordnet existiert der Rechtsrahmen, den die Bundesrepublik Deutschland durch die Ratifizierung diverser internationaler Abkommen beigetreten ist. Und diese schränken den Gestaltungspielraum der sich aus dem Grundgesetz ergibt weiter ein.
So etwa stellt Art. 4 Abs. 3 Buchstg. b EMRK eindeutig auf eine militärische Dienstleistung ab:
Zitat:Nicht als Zwangs- oder Pflichtarbeit im Sinne dieses Artikels gilt
[...]b) eine Dienstleistung militärischer Art oder eine Dienstleistung, die an die Stelle des im Rahmen der Wehrpflicht zu leistenden Dienstes tritt [...]
Analog dazu auch Art. 8 Abs.3 Buchst a) i.V.m. Buchst. b) Ziff. III IPBPR Zitat:3) a) Niemand darf gezwungen werden, Zwangs- oder Pflichtarbeit zu verrichten [...] als »Zwangs- oder Pflichtarbeit« im Sinne dieses Absatzes gilt nicht [...] kede Dienstleistung militärischer Art sowie in Staaten,
in denen die Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen anerkannt wird [...]
Also sprich, der Zwangsdienst muss schon militärischer Art sein. Das impliziert nicht Dienst auschließlich Dienst in regulären Streitkräften und insofern macht die Ausweitung des Dienstes auf Zivilschutzverbände durchaus Sinn. Der Knackpunkt ist aber was dieser Dienst dann behinhaltet. Am Ende wäre wahrscheinlich nur ein Bruchteil der möglichen Betätigungsfelder bei den genannten Zivilschutzverbänden auch nur in zweiter Linie militärisch relevant und würde absehbar erfolgreich angefochten werden können.
Zumal das Grundproblem Wehrgerechtigkeit bleibt. Deutschland ist einfach zu groß. Aktuelle Jahrgänge haben 700.000 Menschen und mit einer Ausweitung der Wehrpflicht auf Zivilschutzdienste sinkt zum einen die Verweigerungsquote massiv, zum anderen wäre die zuletzt völlig absurde Ausmusterungspraxis unhaltbar. Das heißt, wir hätten Jahr für Jahr etliche Hundertausend Menschen, die irgendeiner militärischen Verwendung zugeführt werden müssen. Dafür gibt es weder einen Bedarf noch die nötigen Kapazitäten.
(28.01.2023, 17:39)Broensen schrieb: Womit wir wieder beim Ausgangspunkt der Diskussion wären, nämlich dem, dass offensichtlich die Hälfte der Umfrageteilnehmer etwas fordert, das rechtlich nicht umsetzbar ist, oder eben weiterer Ausführungen und Einschränkungen bedürfte. Die reine Frage "Sollte Deutschland Ihrer Ansicht nach die Wehrpflicht wieder einführen?", kann eigentlich nicht mit "Ja" beantwortet werden. Man müsste zumindest über die Einführung einer neu ausgestalteten Wehrpflicht sprechen, da eine bloße Wiedereinführung bzw. Wiederinkraftsetzung rechtlich scheitern würde. In Deutschland illusorisch (Minderjährige und Waffen !!11!1), aber warum nicht wieder soetwasd wie Wehrsportübungen im Zuge des Schulbesuchs. Die Franzosen haben mit den Service national universel was vergleichbares am Laufen, aber warum nicht mehrere verpflichtende, einwöchige Schülerfahrten mit Gemeinschaftsunterkunft, Uniformierung, konzentrierten Staatsbürgerunterricht, Besuch militärischer Einrichtungen, Erster-Hilfe-Kurs, Survival-Elementen und militärisch geprägten Sportübungen, inklusive Heranführung an Ordonanzwaffen?
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(28.01.2023, 18:05)Nightwatch schrieb: Die Wehrpflicht hate gegen Ende hin eben nicht mehr sehr gut funktioniert und war faktisch offen verfassungswidrig. Es kann nicht sein, dass innerhalb eines Jahrgangs vielleicht noch 10% den eigentlichen, sinnlosen (weil viel zu kurzen) Wehrdienst leisten müssen und zwei Drittel unter fadenscheinigen Gesichtspunkten ausgemustert werden während eigentlich überhaupt keine Bedrohung besteht, die einen derart schweren Eingriff in die Persönlichkeitsrechte noch irgendwie rechtfertigen könnte. Von der Gleichheitsproblematik in Hinblick auf Frauen ganz zu schweigen.
Die Aussetzung der Wehrplicht zum 01.7.2011 war somit kein Akt politischer Willkür oder allein irgendwelchen Sparmaßnahmen geschuldet, sondern kam dem absehbaren Kippen durch eine richterliche Entscheidung nur zuvor.
Verstehe ich nicht. Das Grundgesetz ist hier doch völlig eindeutig. Ob Bedrohung oder nicht spielt keinerlei Rolle dabei. Der Verteidigungsfall bietet hingegen noch erweiterte Möglichkeiten, von denen man in Friedenszeiten keinen Gebrauch machen kann.
Zitat:(1) Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.
(2) Wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, kann zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden. Die Dauer des Ersatzdienstes darf die Dauer des Wehrdienstes nicht übersteigen. Das Nähere regelt ein Gesetz, das die Freiheit der Gewissensentscheidung nicht beeinträchtigen darf und auch eine Möglichkeit des Ersatzdienstes vorsehen muß, die in keinem Zusammenhang mit den Verbänden der Streitkräfte und des Bundesgrenzschutzes steht.
https://www-gesetze--im--internet-de.tra..._tr_pto=sc
Und wenn man nur 10% zieht und zwei Drittel ausmustert dann ist das ein Fehler im System der Musterung. Es wäre auch generell besser gewesen viel großzügiger zu verpflichten und eben nicht aus fadenscheinigen Gründen auszumustern.
Ich hatte das jetzt hier wohl zu lange offen und deinen obigen Einwand erst jetzt gesehen. Kein internationales Abkommen kann die Gültigkeit des Grundgesetzes sozusagen im Nachgang brechen.
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(28.01.2023, 19:33)lime schrieb: Verstehe ich nicht. Das Grundgesetz ist hier doch völlig eindeutig. Ob Bedrohung oder nicht spielt keinerlei Rolle dabei. Der Verteidigungsfall bietet hingegen noch erweiterte Möglichkeiten, von denen man in Friedenszeiten keinen Gebrauch machen kann. Art. 12 a Abs. 1 GG ist kein Blankoscheck sondern kollidiert mit diversen Grundrechten. Insofern muss abgewogen und entschieden werden, ob Umstände vorliegen, die dem Staat diesen recht drastischen Eingriff in die Persönlichkeits -und Freiheitsrechte junger Menschen erlauben.
Freilich hat hier der Staat einen breiten Ermessenspielraum, aber ohne konkrete Sicherheitspolitische Notwendigkeit geht es nicht.
Oder wie es Roman Herzog einmal ausformuliert hat:
„Die Wehrpflicht ist ein so tiefer Eingriff in die individuelle Freiheit des jungen Bürgers, dass ihn der demokratische Rechtsstaat nur fordern darf, wenn es die äußere Sicherheit des Staates wirklich gebietet. Sie ist also kein allgemeingültiges ewiges Prinzip, sondern sie ist auch abhängig von der konkreten Sicherheitslage. Ihre Beibehaltung, Aussetzung oder Abschaffung und ebenso die Dauer des Grundwehrdienstes müssen sicherheitspolitisch begründet werden können.“
Zitat:Und wenn man nur 10% zieht und zwei Drittel ausmustert dann ist das ein Fehler im System der Musterung. Es wäre auch generell besser gewesen viel großzügiger zu verpflichten und eben nicht aus fadenscheinigen Gründen auszumustern.
Das war eben kein Fehler im System der Musterung sondern genau so gewollt. Die Bundeswehr bennötigt(w) nur noch einen Bruchteil der potentiellen Wehrdienstler. Gleichzetig mussten sie quasi jeden nehmen, der tauglich war und nicht verweigern mochte. Entsprechend wurde in einem Umfang ausgemustert, der jeder Beschreibung spottete und wiederrum die Wehrgerechtigkeit ad absurdum führte.
Zitat:Ich hatte das jetzt hier wohl zu lange offen und deinen obigen Einwand erst jetzt gesehen. Kein internationales Abkommen kann die Gültigkeit des Grundgesetzes sozusagen im Nachgang brechen.
Natürlich nicht, aber sie können den Gesetzgeber in seinem Handlungsspielraum weiter einschränken. Wenn X nach einer Grundgesetzänderung möglich ist hilft dir das nicht weiter, wenn die Bundesrepublik Deutschland parallel internationale Abkommen geschlossen hat die X ebenso untersagen. Damit wäre X nicht grundgesetzwidrig, ginge aber trotzdem nicht solange man sich aus den fraglichen internationalen Abekommen nicht verabschiedet. Und das ist schwierig bis unmöglich und politisches Harakiri.
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Okay, suchen wir mal die Lücke.
(28.01.2023, 18:50)Nightwatch schrieb: So etwa stellt Art. 4 Abs. 3 Buchstg. b EMRK eindeutig auf eine militärische Dienstleistung ab ARTIKEL 4 Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit...
3. Nicht als Zwangs- oder Pflichtarbeit im Sinne dieses Artikels gilt
( a ) eine Arbeit, die üblicherweise von einer Person verlangt wird, der unter den Voraussetzungen des Artikels 5 die Freiheit entzogen oder die bedingt entlassen worden ist;
( b ) eine Dienstleistung militärischer Art oder eine Dienstleistung, die an die Stelle des im Rahmen der Wehrpflicht zu leistenden Dienstes tritt, in Ländern, wo die Dienstverweigerung aus Gewissensgründen anerkannt ist;
( c ) eine Dienstleistung, die verlangt wird, wenn Notstände oder Katastrophen das Leben oder das Wohl der Gemeinschaft bedrohen;
( d ) eine Arbeit oder Dienstleistung, die zu den üblichen Bürgerpflichten gehört.
- Buchstabe ( a ) bietet Spielraum hinsichtlich einer schulisch begleiteten Hinführung zu Wehr- und Zivilschutzbewusstsein Minderjähriger. ( ARTIKEL 5 Recht auf Freiheit und Sicherheit 1. Jede Person hat das Recht auf Freiheit und Sicherheit. Die Freiheit darf nur in den folgenden Fällen und nur auf die gesetzlich vorgeschriebene Weise entzogen werden:... ( d ) rechtmäßige Freiheitsentziehung bei Minderjährigen zum Zweck überwachter Erziehung)
- Buchstabe ( b ) lässt sich ggf. durch formale Mittel nutzen, indem bei der entsprechenden Gesetzgebung die militärische Dienstleistung weiter im Vordergrund steht, während die Möglichkeiten zur Verweigerung im Friedensfall maximal vereinfacht werden.
- Buchstabe ( c ) deckt den Zivilschutz ab. Allerdings wäre die Frage, ob eine vorhergehende Ausbildung für diesen Fall ebenfalls abgedeckt wäre, denn darauf würde es ja hinauslaufen.
- Buchstabe ( d ) ist sehr allgemein gehalten. Evtl. könnte hierüber sogar eine allgemeine Dienstpflicht möglich sein, sofern diese wirklich jeden Staatsbürger betrifft.
Alle vier Punkte zusammen geben sicherlich genug Spielraum, um zumindest eine Ausbildungspflicht zu rechtfertigen. Und das ist in meinen Augen der wesentliche Punkt.
Zitat:Am Ende wäre wahrscheinlich nur ein Bruchteil der möglichen Betätigungsfelder bei den genannten Zivilschutzverbänden auch nur in zweiter Linie militärisch relevant und würde absehbar erfolgreich angefochten werden können.
Das kommt sehr darauf an, was man mit diesem Dienst erreichen will. Wie bereits erwähnt, halte ich den klassischen Zivildienst hier für unangebracht. MMn müsste es viel stärker in Richtung Katastrophenschutz gehen. Ich sehe insgesamt auch gar keine Notwendigkeit für einen nennenswerten "Dienst", sondern vielmehr für eine verpflichtende Ausbildung, die zu einer späteren Heranziehung im Kriegs- oder Katastrophenfall befähigt. Dementsprechend wäre es sogar denkbar, die Schulpflicht in die Argumentation mit einzubeziehen. Also quasi Katastrophenschutz als Schulfach im Blockunterricht mit Optionalbereich Grundlagen der Landesverteidigung...
Ein möglicher Weg könnte es dann bspw. sein, nach einer solchen "Zivilschutzgrundausbildung" regelmäßige Übungen im Rahmen einer entsprechenden Organisation verpflichtend zu machen inkl. möglicher Einziehung im Katastrophenfall. Das könnte dann bspw. durch einen freiwilligen kurzen Wehrdienst umgangen werden, was wiederum das Mobilisierungspotential für den Verteidigungsfall deutlich erhöhen würde.
Zitat:Zumal das Grundproblem Wehrgerechtigkeit bleibt. Deutschland ist einfach zu groß. Aktuelle Jahrgänge haben 700.000 Menschen und mit einer Ausweitung der Wehrpflicht auf Zivilschutzdienste sinkt zum einen die Verweigerungsquote massiv, zum anderen wäre die zuletzt völlig absurde Ausmusterungspraxis unhaltbar. Das heißt, wir hätten Jahr für Jahr etliche Hundertausend Menschen, die irgendeiner militärischen Verwendung zugeführt werden müssen. Dafür gibt es weder einen Bedarf noch die nötigen Kapazitäten.
Eben deshalb sehe ich auch keinen Sinn in einem wirklichen Dienst. Der wird einfach nicht benötigt. Es geht zum einen um die Nachwuchsgewinnung in BW und BOS, zum anderen um die Grundlagen einer Reserve bzw. eines Einberufungspotentials. Einen Dienst des Dienstes wegen wird man heute nicht mehr begründen können.
Zitat:In Deutschland illusorisch (Minderjährige und Waffen !!11!1), aber warum nicht wieder soetwasd wie Wehrsportübungen im Zuge des Schulbesuchs. Die Franzosen haben mit den Service national universel was vergleichbares am Laufen, aber warum nicht mehrere verpflichtende, einwöchige Schülerfahrten mit Gemeinschaftsunterkunft, Uniformierung, konzentrierten Staatsbürgerunterricht, Besuch militärischer Einrichtungen, Erster-Hilfe-Kurs, Survival-Elementen und militärisch geprägten Sportübungen, inklusive Heranführung an Ordonanzwaffen?
Illusorisch macht das mMn nur der Waffen- und Militäraspekt dabei. Nimmt man den zurück und beschränkt sich auf den Zivilschutzaspekt, kann man das durchaus andenken. Dann bleibt nur die Herausforderung, wie man den Übergang zu den Streitkräften gestalten kann, um hier das Potential abgreifen zu können.
Zu meinen groben Vorstellungen eines solchen Dienstes zitiere ich mich einfach mal selbst:
(28.03.2021, 16:19)Broensen schrieb: Um heutzutage eine tatsächliche Befähigung zur kollektiven Verteidigung herzustellen, fehlt eindeutig, unabhängig von pazifistischen Grundtendenzen, ein die gesamte Gesellschaft durchdringendes Gemeinschafts- und Verantwortungsgefühl. Ohne das wird man nie eine echte Verteidigungsfähigkeit erreichen. Dementsprechend halte ich eine Dienstpflicht für ausnahmslos jeden für den einzigen Weg, heute noch eine breite Basis für den V-Fall zu schaffen. Eine solche Pflicht kann man aber gesellschaftlich nur durchsetzen, wenn der militärisch-kämpferische Aspekt außen vor bleibt, sprich: keine WEHRpflicht, sondern eine sozialgesellschaftlich begründete.
Deshalb würde ich die Aufgaben einer Miliz in erster Linie im Katastrophenschutz sehen. Der Verteidigungsfall stellt EINE der möglichen Katastrophen dar, in der die Miliz dann all die Fähigkeiten zur Verfügung stellen kann, die sich ansonsten auch friedlich-zivil nutzen lassen: Transportlogistik, Pionierarbeiten, Sanitätsdienst, Infrastrukturbetrieb, Versorgung usw.
Dadurch hätte man zwar erstmal noch keinen kämpfenden Soldaten mehr, aber die hochprofessionalisierten Streitkräfte könnten von all den Aufgaben entbunden werden, die keinen Waffeneinsatz erfordern und hätten zumindest auf eigenem Gebiet eine gewisse bestehende Infrastruktur als Grundlage, um den rückwärtigen Raum und die Versorgung zu organisieren.
Und viel wichtiger: Jeder ist in seinem Leben mal Teil einer Struktur gewesen, die sich für die Gesellschaft als Ganzes einsetzt. Das entspricht sogar links-pazifistischen Vorstellungen.
Gleichzeitig wird der Katastrophenschutz signifikant verbessert, was aufgrund aktueller Erfahrungen ja auch geboten wäre.
Viele der Gründe für eine Wehrpflicht sind ja gar nicht an den Dienst an der Waffe gebunden, die meisten Argumente dagegen allerdings schon. Zum Beispiel sollten die Rekrutierungsmöglichkeiten auch innerhalb einer solchen Milizpflicht gegeben sein, wenn man das richtig organisiert. Denkbar wäre ja auch, eine militärische Variante dieses Dienstes auf freiwilliger Basis zu integrieren. Quasi ein Umkehren der alten Kriegsdienstverweigerung. Eine kurze Grundausbildung zur Befähigung als Reservist für Sicherungsaufgaben im rückwärtigen Raum wäre ja schon besser als nix.
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(28.01.2023, 21:46)Broensen schrieb: [...] Alle vier Punkte zusammen geben sicherlich genug Spielraum, um zumindest eine Ausbildungspflicht zu rechtfertigen. Und das ist in meinen Augen der wesentliche Punkt. Zu a) wie geschrieben, ich favorisiere selbst ein Modell, dass Schüler mit dem militärischen Staatsdient bekannt macht und staatspolitischen Grundwissen sowie Grundfertigkeiten versorgt.
Zu b) die Ausgestaltung der Wehrpflicht in Deutschland deckt diesen Artikel ziemlich vollumfänglich ab.
zu c) das deckt nicht den Zivilschutz ab, da geht es um Handeln in extremen Lagen, nicht um den Normalbetrieb.
zu d) die einhellige Rechtsmeinung ist hier sehr eindeutig da auch das GG mit Art. 12 Abs. 2 diese Ausnahme kennt - da geht es um Feuwehrdienstpflicht, Deichschutz, Hand - und Spanndienste. Nicht um irgendeinen allgemeinen Pflichtdienst.
Zitat: Das kommt sehr darauf an, was man mit diesem Dienst erreichen will. Wie bereits erwähnt, halte ich den klassischen Zivildienst hier für unangebracht. MMn müsste es viel stärker in Richtung Katastrophenschutz gehen. Ich sehe insgesamt auch gar keine Notwendigkeit für einen nennenswerten "Dienst", sondern vielmehr für eine verpflichtende Ausbildung, die zu einer späteren Heranziehung im Kriegs- oder Katastrophenfall befähigt. Dementsprechend wäre es sogar denkbar, die Schulpflicht in die Argumentation mit einzubeziehen. Also quasi Katastrophenschutz als Schulfach im Blockunterricht mit Optionalbereich Grundlagen der Landesverteidigung...
Eine wie auch immme geartete Schulische Ausbildung untersützte ich ziemlich vorbehaltlos.
Was halt nicht geht ist jungen Erwachsenen nach Ende der Schulpflicht zur Arbeit zum Wohle des Volkes zu zwingen. Es ist da völlig irrelevant wie gut oder schlecht, sinnvoll oder schädlich es wäre - es geht in einen freien Gesellschaft schlicht nicht.
Eine Erweiterung des Lehrplanes dagegen - warum nicht. Ich persönlich würde noch ganz andere Dinge in den schulischen Lehrplan aufnehmen und dagegen jede Menge lebensfremder Lehrinhalte entfernen. Aber das ist ein anderes Thema.
Größtes Problem dabei - Bildung ist Ländersache und der Umfang Schulpflicht variiert von Bundesland zu Bundesland genauso wie die Lehrpläne. Insofern geht da politisch nichts.
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Allgemein:
(ich verwende das folgende Zitat lediglich als Aufhänger)
Zitat:aber warum nicht mehrere verpflichtende, einwöchige Schülerfahrten mit Gemeinschaftsunterkunft, Uniformierung, konzentrierten Staatsbürgerunterricht, Besuch militärischer Einrichtungen, Erster-Hilfe-Kurs, Survival-Elementen und militärisch geprägten Sportübungen, inklusive Heranführung an Ordonanzwaffen?
Fahrten kosten Geld und erhöhen den Organisationsaufwand, das gleiche gilt für Gemeinschaftsunterkünfte (Kasernierung kostet und erhöht den Aufwand noch viel mehr) und ebenso gilt dies für die Uniformierung.
Aber noch darüber hinaus sind primäre Gründe warum Jugendliche heute gegen eine Wehrpflicht sind: 1. Abwesenheit von Zuhause (Kumpels, Freundin, soziales Umfeld etc), 2. Uniformierung und 3. Kasernierung
Es wäre daher nicht nur wesentlich effizienter hier in Bezug auf diese drei Aspekte komplett neue Wege zu gehen, es wäre zugleich auch deutlich motivierender und auch die Leistungsfähigkeit solcher Einheiten würde durch ihre jeweilige lokale Ortsgebundenheit, und die vielfältigen Möglichkeiten welche sich daraus ergeben, von der Ortskunde bis hin zur Unterstützung durch Familien und Freunde und die entsprechenden Kontakte und Vernetzungen deutlich zunehmen.
Das könnte man also eher in eine Richtung denken, wie sie freiwillige Feuerwehren aufweisen, lokal, vor Ort, als Miliz der jeweiligen Gegend, mit jungen Erwachsenen die während dieses Dienstes weiter zu Hause nächtigen, Tagsüber aber in der Gegend aus der sie stammen bzw. in der sie wohnen entsprechende Ausbildung und Kenntnisse erhalten.
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Verpflichtende Uniformierung für Schüler?! Nee, die Zeit der Jungpioniere ist zum Glück vorbei. Die Gegenreaktion wäre heftig und kontraproduktiv.
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Lediglich Uniformierung im Rahmen dieses besonderen Projekts, so wie das Frankreich auch handhabt.
Es würde geltenn, diese Kurse aus dem Schulalltag herauszuheben, den Schülern auch etwas besonderes zu bieten und sie damit abzuholen. Das heißt dann keine Wehrsportübung auf dem Pausenhof sondern Abenteuerfahrt der Klassengemeinschaft.
Ziel ist es hier nicht gleich wieder hintenrum ein Milizsystem zu etablieren, sondern Jugendlichen im Alter von irgendwo 15 - 18 ein paar staatspolitische Grundkenntnisse und praktische Grundfertigkeiten zu vermitteln sowie in Ansätzen mit der Bundeswehr und Zivilschutzverbänden bekannt zu machen.
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Was genau machen die Franzosen? Katastrophen- und evtl. Zivilschutz wäre die richtige Richtung. Geht auch ohne Uniform, da findet sich ein einzelnes Kleidungsstück oder An-/Umhängsel moderner Art wie z.B. eine Weste.
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