19.12.2006, 13:48
<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,455424,00.html">http://www.spiegel.de/politik/ausland/0 ... 24,00.html</a><!-- m -->
In D fand die Entschädigung der Flüchtlinge im Rahmen des Bundesvertriebenengesetzes bzw. des Lastenausgleichsgesetzes statt.
Zitat:REAKTION AUF ENTSCHÄDIGUNGSKLAGENIch finde die polnische Reaktion ziemlich übertrieben. Deutscherseits hat doch nicht nur die Regierung, sondern auch der Bund der Vertriebenen die Klage der preußischen Treuhand vor dem europäischen Gerichtshof für Menschenrechte massiv kritisiert. Ich frage mich, was offizielle deutsche Stellen nach polnischer Vorstellung hätten tun sollen. Man kann nunmal niemanden durch ein deutsches Gesetz das klagen vor einem europäischen Gericht verbieten.
Warschau stellt deutsch-polnischen Grenzvertrag in Frage
Die Beziehungen zwischen Berlin und Warschau bleiben angespannt: Nach der Entschädigungsklage deutscher Vertriebener gegen Polen hat die Regierung in Warschau "sehr klare Reaktionen" angekündigt - der deutsch-polnische Grenzvertrag könnte neu verhandelt werden, sagte Außenministerin Fotyga.
In D fand die Entschädigung der Flüchtlinge im Rahmen des Bundesvertriebenengesetzes bzw. des Lastenausgleichsgesetzes statt.