Weißbuch 2006 - Neue Aufgaben der Bundeswehr?
#1
Fortsetzung der Diskussion aus Thread:
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Zitat:defend0r postete
na ich finde schon, dass das weißbuch die aufgaben der bundeswehr deutlich jenseits einer verteidigungsarmee sieht.
insbesondere der handel und die engergieversorgung wird nicht mehr als politisch/wirtschafliche domäne erfasst, sondern als bereich, der durchaus von militärischer relevanz ist. sonst würde das nicht ständig wiederholt.

gucken wir ins grundgesetz finden wir dort:
§24
(2) Der Bund kann sich zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen; er wird hierbei in die Beschränkungen seiner Hoheitsrechte einwilligen, die eine friedliche und dauerhafte Ordnung in Europa und zwischen den Völkern der Welt herbeiführen und sichern.

§87a
(2) Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zuläßt.

laut BVerfG bedeutet §24 (2) das unsere streitkräfte auch durch legitimation dieses "Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit" eingesetzt werden dürfen.
was wohl auf ein UN-Mandat herausläuft.

ich lese aus unserem Grundgesetz nichtmal ansatzweise heraus, dass wir uns militärisch um handelswege, resourcenzugang oder stabilität anderer länder kümmern müssen (dürfen). auch wenn das deiner meinung nach ein teil des 21. jahrhunderts ist.
in abschnitt 3.3 wird zwar überdeutlich betont das bundeswehreinsätze nur in korrespondenz mit dem GG geschehen sollen, nur der rest des weißbuches ist mir ein hauch zu offensiv Smile
auch die anmerkungen zum einsatz der bundeswehr im inneren machen mir den eindruck, als wollte man die rechtslage verwässern.
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