19.10.2004, 16:39
Zitat:bastian posteteWarum sollte es denn nicht §94 II Nr.2 sein, wenn man versucht den Chinesen eines der wichtigsten geheimnisse der Bundeswehr zu verkaufen?Jemand wird bei uns immer nach dem Maß der "kriminellen Energie" bestraft, die er aufwenden musste um ein Verbrechen zu begehen. Transportiere ich 5 Mio. Euro jeden Tag und haue eines Tages einfach ab, ist das weniger schlimm als wenn ich jemanden überfalle der 5 Mio. Euro transportiert - obwohl der Schaden ggf. gleich groß ist.
Zunächst gehört der Verantwortliche bei HDW, der das Handbuch um die halbe Welt nach Kanada geschickt hat um es übersetzen zu lassen, in den Hintern getreten, bzw. gefeuert. Da lässt man den Übersetzer in die Firma kommen und filtzt ihn beim betreten und verlassen des Sicherheitsbereichs gründlich.
Die Frau hat zwar die Initiative ergriffen und die Chinesen aus freien Stücken kontaktiert, aber sie war wohl seelisch in einer schlechten Verfassung und hatte Ärger mit ihrem Verleger, weiter spricht für sie, daß das Handbuch nicht übergeben wurde und nur der "Versuch" vorlag.
Vielleicht war aber auch geplant Details über die Technik durchsickern zu lassen, um später Teile der Maschinen an China verkaufen zu können, falls die einen eigenen AiP Antrieb konstruieren. Man hätte sich dem dubiosen Übersetzungsdienst also nur bedient um Informationen zu streuen, die dem späterem Geschäft dienen.
Obwohl ich die Frau als Abschreckung auch gern für 15 Jahre weggeschlossen sehen würde, haben da noch ganz andere Mist gebaut.