17.04.2004, 20:44
@Bastian:
Versteh mich bitte richtig; man kann durchaus darüber streiten, ob diese Bestimmung moralisch zu rechtfertigen ist - aber das sind nun mal die gemeinsam aufgestellten und rechtskräftigen Regeln, und wen man sich nicht an die Regeln hält, kommt Willkür raus.
Insofern wäre es aus moralischen Überlegungen richtig, die Regeln zu ändern.
Und (ob mans will oder nicht), bevor materiell die Rechtslage geprüft wird schaut man erst mal formal (in der Reihenfolge "Zulässigkeit" und "Begründetheit") ob die formalen Regeln eingehalten sind; Du kannst noch so "im Recht" sein - ohne formale Grundlage läuft Deine Klage ins Leere (z.B. bei Verfristung, Anwaltsfehlern und und und).
Das ist so in einem Rechtsstaat und im Völkerrecht nicht anders zu beurteilen.
Soll ich jetzt "leider" sagen?
edit:
Im Übrigen gehts nicht um den Angriff Chinas auf Taiwan sondern um eine Intervention der Bundeswehr.
Zitat:Jetzt bin ich gespannt wo der tatsächliche Unterschied zwischen einem Taiwan in oder außerhalb der UNO liegt.vor der teleologischen Interpretation ist nach den handwerklichen Regeln der Juristerei auf jeden Fall die philologischen Interpretation durchzuführen, die ist aber eindeutig:
Dem Geist des Völkerrechts entspricht ein Angriff der VR China auf Taiwan wohl kaum. Eine andere Sichtweise ist formaljuristisch und wenn ich die UNO Charta teleologisch auslege, kann man Taiwan durchaus als selbständigen Staat sehen. Es erfüllt jedenfalls alle Bedingungen die nach der staatsrechtlichen Definition für Staatlichkeit nötig sind, wobei man bei anderen Mitgliedern der UNO durchaus zweifeln kann.
Zitat:Recht auf individuelle und kollektive Selbstverteidigung ist nach Art. 51 UN-Charta nur "im Falle eines bewaffneten Angriffs gegen ein Mitglied der Vereinten Nationen" gegeben.Das ist der Knackpunkt. Ansonsten kann nach den Regeln des Völkerrechts nur Art. 42 (= Gewaltanwendung durch den UN-Sicherheitsrat) oder 53 (= Gewaltanwendung durch regionale Sicherheitseinrichtung mit Ermächtigung des UN-Sicherheitsrates) der UN-Charta in Frage kommen - beide setzen die Beschlussfassung durch den UN-Sicherheitsrat voraus.
Versteh mich bitte richtig; man kann durchaus darüber streiten, ob diese Bestimmung moralisch zu rechtfertigen ist - aber das sind nun mal die gemeinsam aufgestellten und rechtskräftigen Regeln, und wen man sich nicht an die Regeln hält, kommt Willkür raus.
Insofern wäre es aus moralischen Überlegungen richtig, die Regeln zu ändern.
Und (ob mans will oder nicht), bevor materiell die Rechtslage geprüft wird schaut man erst mal formal (in der Reihenfolge "Zulässigkeit" und "Begründetheit") ob die formalen Regeln eingehalten sind; Du kannst noch so "im Recht" sein - ohne formale Grundlage läuft Deine Klage ins Leere (z.B. bei Verfristung, Anwaltsfehlern und und und).
Das ist so in einem Rechtsstaat und im Völkerrecht nicht anders zu beurteilen.
Soll ich jetzt "leider" sagen?
edit:
Im Übrigen gehts nicht um den Angriff Chinas auf Taiwan sondern um eine Intervention der Bundeswehr.
Zitat:würdet ihr - wenn ihr bundeskanzler seid - taiwan im ernstfall gegen china unterstützenDas war die Frage, und auf die habe ich mit einer rechtlichen - nicht moralisierenden - Begründung geantwortet.