Sicherung des Seeverkehrs im Nahen und Mittleren Osten
@Kongo Erich
Zitat:Nun kann man wohl durchaus hinterfragen, ob es eine militärische Notwendigkeit gibt, Schiffe, die den vom Iran frei gegebenen Passageweg nutzen, durch eine Blockade zu belangen - besonders, wenn sie aus Häfen der westlichen Golfanrainer bzw. des Irak kommen oder dorthin unterwegs sind (s.u.).
Das geschieht ja auch nicht, die Blockade bezieht sich nur auf iranische Häfen.

Zitat aus dem Zitat:
Zitat:Der Abschluss eines Waffenstillstandes wird also regelmäßig durch die Absicht
gekennzeichnet, Vorbereitungen für eine Beendigung des bewaffneten Konflikts zu ermöglichen
Nochmals: Eine Blockade ist davon unberührt.
Zitat:Hmm - steht die Aufrechterhaltung einer bewaffneten Blockade trotz Waffenstillstands damit nicht in Widerspruch...
Nein.

Ferner - Zitat aus dem Zitat:
Zitat:226.
Jede schwere Verletzung des Waffenstillstandes durch eine Konfliktpartei gibt der anderen
Konfliktpartei das Recht zur Kündigung des Waffenstillstandsvertrags und in dringenden Fällen, sofern
die Voraussetzungen des Selbstverteidigungsrechts (34 51) vorliegen, zur unverzüglichen
Wiederaufnahme der Kampfhandlungen (16a 40)
Sowie deine Feststellung:
Zitat:da kann man dann durchaus einmal hinterfragen, ob die Aufrechterhaltung der Blockade zulässig ist (zumal doch - so zumindest die Medienberichte - die Waffenstillstandsvereinbarung ausdrücklich die Passage durch die Straße von Hormus ermöglichen sollte).
Sie ist zulässig, zumindest in Bezug auf den Waffenstillstand und der von dir genutzten Passage.
Zitat:
Zitat:1060. Mit der Blockade werden See- und Luftfahrzeuge gehindert, Küstenstriche oder Häfen, die
dem Gegner gehören oder von diesem besetzt oder kontrolliert werden, anzusteuern oder zu
verlassen
(siehe dazu auch Nrn. 1142 ff.). Mit einer Blockade wird die Unterbindung der Zufuhren für
eine gegnerische Küste bezweckt, ohne damit unmittelbar auf die Eroberung dieser Küste abzuzielen.
blockiert werden aber
a) Schiffe, die auslaufen - das ist das Gegenteil von Zufuhr
b) Schiffe, die Öl abtransportieren - das ist das Gegenteil der Unterbindung von kriegswichtigen Anlieferungen
vor allem aber
c) Schiffe, die nie in iranischen Häfen waren sondern nur den iranisch freigegebenen Korridor genutzt haben
Sorry, aber ich frage mich, ob du den von dir selbst gepostete Gesetzestext gelesen hast? Der sagt nämlich das Gegenteil von deiner Auslegung. Und den Punkt hatten wir übrigens schon einmal. Bitte lese sorgfältiger und interpretiere nicht alles wünschenswerte in Texte hinein. Hinzu kommt, dass du im Rahmen deiner Thesenfindung faktisch dreimal das gleiche fragst/feststellst.
Zitat:Dieser "Schreiberling der LTO" (Simon Gauseweg ist akademischer Mitarbeiter...
Meine Formulierung vom "Schreiberling" bezog sich auf die ntv-Schlagzeile und nicht auf LTO-Mitarbeiter. Auch hier: Bitte sorgsamer nachlesen.
Zitat:1) der Iran hat das Gebiet als Gefahrengebiet ausgewiesen, in dem mit Gefahren aufgrund von Kriegshandlungen zu rechnen ist (z,B, durch Minen, BMVG S. 127 ff). Das ist keine Blockade. Und - der Iran hat eine Alternativ- oder Ausweichmöglichkeit bereit gestellt, etwas, was DT gerade nicht tut.
Es gibt keine "Gefahrengebiete". Es gibt Blockadezonen und auch Minenwarngebiete - aber es gibt keine Gefahrengebiete.
Zitat:Ich frage mich
a) erlauben die USA dem Iran, dort Minensuch- und Räumoperationen durchzuführen (ich höre eher von Angriffen auf iranische Schiffe) und
b) wann fangen die USA mit der Minenräumung an?
zu a) Nach meinem Wissenstand gab es bislang im Rahmen der amerikanisch-iranischen Kontakte keine Besprechungen, die zum Inhalt hatten, wonach die USA den Iranern das Minenräumen "erlauben" würden.
zu b) Gab es begrenzt, als kürzlich zwei DDGs durch die Straße liefen. Eine richtige Räumung war dies aber nicht - zumal die DDGs keine klassischen Minenräumer sind -, indessen werden aktuell Minenräumkräfte verlegt. Gut möglich, dass man bald richtig und umfassend mit dem Clearing anfängt.
Zitat:Containerschiff beschädigt
Angriffe auf zwei Schiffe in der Straße von Hormus
Es sind drei Schiffe attackiert worden, zwei wurden wohl gekapert - die Epaminodes (81.000 BRZ, Flagge: Liberia, aber eigentlich ein Grieche) und die MSC Francesca (131.000 BRZ, Flagge: Panama), die aus Saudi-Arabien kam. Die Epaminodes kam wohl aus Dubai. In beiden Fällen handelt es sich um Containerschiffe.

Vermutlich wurde das Schutzgeld nicht abgedrückt...

Schneemann
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RE: Sicherung des Seeverkehrs im Nahen und Mittleren Osten - von Schneemann - 22.04.2026, 19:34

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