21.04.2026, 22:54
(21.04.2026, 05:37)Schneemann schrieb: ...wie ich schon schrieb - Völkerrecht ist nicht statisch. Insofern geht Dein Beispiel aus dem Ersten Weltkrieg nicht zwingend für die heutige Situation.
Eine Blockade ist nicht völkerrechtswidrig, das hatte ich schon umrissen. Zudem ist eine Blockade, das Verhängen einer solchen oder das Bestehenlassen einer solchen nicht von einem Waffenstillstand tangiert. Erst ein Friedensvertrag würde zur Aufhebung einer Blockade verpflichten. Ein Bsp. hierzu wäre auch die britische Blockade gegen das Deutsche Reich im Ersten Weltkrieg, die nach dem Waffenstillstand im November 1918 noch bestehen blieb und erst nach dem Versailler Vertrag 1919 aufgehoben wurde.
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Schneemann
Da Helios den Hinweis auf die aktuell einschlägigen Normen des Völkerrechts gelöscht hat möchte ich ein weiteres Argument als Beispiel anfügen. Es geht um die Blockade des Gaza-Streifens durch Israel und die dazu ergangene Entscheidung der Ersten Vorverfahrenskammer des IStGH.
Die Kammer hielt fest, dass keine erkennbare militärische Notwendigkeit oder andere völkerrechtlich anerkannte Rechtfertigungsgründe ersichtlich seien (in der Pressemitteilung im englischen Original heißt es: „the Chamber found reasonable grounds to believe that no clear military need or other justification under international humanitarian law could be identified for the restrictions placed on access for humanitarian relief operations.“) Die Haftbefehle sind zwar weiterhin nicht öffentlich zugänglich; dennoch ist bemerkenswert, dass die Erste Vorverfahrenskammer das Argument der militärischen Notwendigkeit ausdrücklich aufzugreifen und vorläufig offenbar schon hinsichtlich der Anfangsphase der Feindseligkeiten abzulehnen scheint.
Und auf die Straße von Hormus übertragen heißt das doch nichts anderes, als dass die Sperrung der Straße genauso wie die Blockade der iranischen Häfen nur bei einer "militärischen Notwendigkeit" zulässig wäre.
Eine Blockade ziviler Frachter, deren Ladung keine Konterbande (militärisch nutzbare Güter) enthält, scheint damit unzulässig zu sein.
Und ich zermartere mir mein Gehirn, mit welcher Begründung der Abtransport von Öl (nicht die Anlieferung von Treibstoffen wie etwa Kerosin) aus militärischer Notwendigkeit unterbunden werden sollte. Wieso ist es militärisch notwendig, dass der Iran sein Öl behält?
Wieso ist es militärisch notwendig, dass Frachter oder Tanker mit Ladung aus oder für nichtiranische(n) Häfen, die den iranischen Transportkorridor nutzen (und dafür möglicherweise etwas bezahlt haben), blockiert werden?
Zurück zu den aktuellen Ereignissen:
Zitat:...
+++ 12:05 Branche: Mindestens 26 Schiffe umgingen bereits US-Blockade +++
Mehr als zwei Dutzend Schiffe mit Verbindungen zum Iran, die Öl und Gas transportieren, haben die US-Blockade der Straße von Hormus umgangen. Dies geht aus Angaben von Lloyd's List Intelligence und Maklern hervor, die solche Frachten organisieren. Seitdem die Blockade am 13. April in Kraft getreten ist, sind demnach mindestens 26 beladene Schiffe in iranische Häfen ein- und ausgelaufen. Von den Schiffen, welche die US-Blockade passierten, waren elf Öl- und Gastanker. Zwei weitere waren große Rohölfrachter, die jeweils rund 2 Millionen Barrel Öl transportieren können.
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+++ 13:32 Katar: Straße von Hormus geht alle etwas an +++
Mit Blick auf mögliche Verhandlungen in Islamabad hat Katar berichtet, die Golf-Staaten stünden in Kontakt mit allen Kriegsparteien, einschließlich der USA. Der Sprecher des katarischen Außenministeriums, Majed al-Ansari, sagte: "Die Krise betrifft uns und unsere Region. Deshalb stehen wir in direktem Kontakt." Zugleich bemerkte er, die Straße von Hormus wieder zu öffnen, liege in der Verantwortung aller Staaten. Bleibe sie geschlossen, würde aus einer regionalen Krise eine internationale.
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+++ 15:45 US-Blockade: Militär stoppt offenbar erneut ein iranisches Schiff +++
US-Streitkräfte haben nach Pentagon-Angaben ein sanktioniertes Schiff aufgebracht, bei dem es sich laut Informationen der Nachrichtenagentur AFP um einen iranischen Tanker handelt. Die ohne Flagge fahrende "M/T Tifani" sei in der Nacht im Verantwortungsgebiet des Indopazifischen Kommandos der US-Streitkräfte (Indopacom) gestoppt worden, erklärte das Pentagon im Onlinedienst X. Wo genau das Schiff aufgebracht wurde, war zunächst nicht bekannt. Das Kommando ist nicht für den Golf oder die Straße von Hormus zuständig, die in den Zuständigkeitsbereich des Central Command (Centcom) fallen. In der Erklärung heißt es weiter, die USA würden damit fortfahren, "illegale Netzwerke zu zerstören" und Schiffe abzufangen, "die dem Iran helfen". Internationale Gewässer seien dabei "kein Zufluchtsort". US-Präsident Donald Trump hatte am Montag bekräftigt, die Blockade iranischer Häfen aufrecht erhalten zu wollen, "bis es einen Deal gibt". Auch der Iran blockiert derzeit die strategisch wichtige Straße von Hormus, über die in normalen Zeiten ein Fünftel der weltweiten Öl- und Flüssiggastransporte abgewickelt werden. Am Wochenende hatte die US-Marine bereits ein iranisches Frachtschiff unter ihre Kontrolle gebracht.
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+++ 19:50 Hormus-Passage überstanden - erster Frachter erreicht China +++
Wochenlang festgesetzt - jetzt zurück: Ein chinesischer Frachter schafft es trotz Blockade durch die Straße von Hormus. Zehntausende Seeleute warten weiter. Die USA setzen derweil weiter auf eine Abschottung der wichtigen Handelsroute, um den Iran unter Druck zu setzen.
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Ergänzend zitiere ich die einschlägigen Regelungen aus dem Humanitären Völkerrecht über Blockaden. Bei den kursiv gesetzten Teilen verweise ich auf die Ausführungen in dem vorhergehenden Posting mit der Frage, ob die Ausführungen dort mit den nachfolgenden Blockaderegelungen vereinbar sind:
Zitat: 10.3.6 BlockadenQuelle BMVG Zentrale Dienstvorschrift Humanitäres Völkerrecht in bewaffneten Konflikten S. 130
1060. Mit der Blockade werden See- und Luftfahrzeuge gehindert, Küstenstriche oder Häfen, die
dem Gegner gehören oder von diesem besetzt oder kontrolliert werden, anzusteuern oder zu
verlassen (siehe dazu auch Nrn. 1142 ff.). Mit einer Blockade wird die Unterbindung der Zufuhren für
eine gegnerische Küste bezweckt, ohne damit unmittelbar auf die Eroberung dieser Küste abzuzielen.
Das Aushungern der Zivilbevölkerung als Mittel der Kriegführung ist untersagt (5 49 Abs. 3 i. V. m. 54
Abs. 1). Ebenfalls unzulässig ist es, Hilfssendungen für die Zivilbevölkerung zu verhindern (5 70).
1061. Die Blockade muss von der Regierung der Konfliktpartei oder einer bzw. einem von dieser
ermächtigten Befehlshaberin bzw. Befehlshaber erklärt und bekannt gemacht werden (26 8). Sie ist
auch neutralen Mächten bekannt zu machen (26 11). Dies gilt in gleicher Weise für jede Ausdehnung
und die Aufhebung der Blockade (26 12). Die Bekanntmachung muss folgende Einzelheiten enthalten:
• Tag des Beginns der Blockade,
• geografische Grenzen der blockierten Küstenstrecke und
• Frist, die den neutralen Schiffen zum Auslaufen gewährt wird (26 9).
1062. Eine Blockade ist nur dann verbindlich, wenn sie effektiv ist (25 Prinzip 4). Sie muss durch
Streitkräfte aufrechterhalten werden, die dazu ausreichen, den Zugang zur blockierten Küste zu
unterbinden. Zulässig ist auch eine Fernblockade, also eine Abschnürung und Überwachung der
gegnerischen Küste durch Streitkräfte, die sich von der blockierten Küste in einer von militärischen
Erfordernissen bestimmten größeren Entfernung halten.
1063. Eine Blockade ist effektiv, wenn die Zufuhr über See abgeschnitten wird. Die blockierenden
Streitkräfte können, um die Effektivität der Blockade aufrechtzuerhalten, militärische Gewalt gegen
potenzielle Blockadebrecher einsetzen. Lufttransporte müssen im Rahmen einer Seeblockade nicht
unterbunden werden. Eine Sperrung mit anderen Mitteln, wie etwa durch in der Einfahrt versenkte
Schiffe, ist keine Blockade. Auch eine Verminung von Küsten und Häfen ersetzt nicht die
Anwesenheit von Kriegsschiffen, selbst wenn durch die Minen zeitweilig jeder Verkehr unterbunden
wird. Die Effektivität einer Blockade wird nicht bereits dadurch infrage gestellt, dass die blockierenden
Seestreitkräfte sich infolge schlechten Wetters (26 4) oder zur Verfolgung eines Blockadebrechers
zeitweilig entfernen. Hört eine Blockade auf effektiv zu sein, ist sie nicht mehr rechtswirksam. Eine
Vertreibung der blockierenden Streitkräfte durch den Gegner oder ihre völlige oder teilweise
Vernichtung beendet die Blockade, selbst wenn ohne Verzug neue Streitkräfte mit dieser Aufgabe
betraut werden. Die Blockade muss dann neu erklärt und bekannt gemacht werden (26 12).
