Sicherung des Seeverkehrs im Nahen und Mittleren Osten
@Kongo Erich
Zitat:Bereits der Überfall der USA und Israels auf den Iran hat gegen das Gewaltverbot verstoßen, sind sich Experten einig, und war daher völkerrechtswidrig (LTO).
Ob dieser Krieg nun legal, halblegal, illegal, ein Überfall oder ein Fortsetzungskrieg ist, das möchte ich hier nicht auch noch besprechen, dazu haben wir den Strang über den vierten Golfkrieg. Zumal ich bereits umrissen hatte, dass ein Kriegsgrund völkerrechtlich umstritten sein kann, der Krieg als solcher aber dennoch völkerrechtlich korrekt geführt werden kann.
Zitat:die USA halten trotz Waffenstillstandsvereinbarung die völkerrechtswidrige (LTO) Total-Blockade iranischer Häfen aufrecht, was wegen der damit verbundenen Drohung des Waffeneinsatzes an sich auch schon eine Verletzung des Waffenstillstandes ist.
Eine Blockade ist nicht völkerrechtswidrig, das hatte ich schon umrissen. Zudem ist eine Blockade, das Verhängen einer solchen oder das Bestehenlassen einer solchen nicht von einem Waffenstillstand tangiert. Erst ein Friedensvertrag würde zur Aufhebung einer Blockade verpflichten. Ein Bsp. hierzu wäre auch die britische Blockade gegen das Deutsche Reich im Ersten Weltkrieg, die nach dem Waffenstillstand im November 1918 noch bestehen blieb und erst nach dem Versailler Vertrag 1919 aufgehoben wurde.
Zitat:Nach Angaben von Centcom wurden im Zuge der Aktion bis dato bereits 25 Schiffe angewiesen, umzudrehen oder in ihre iranischen Häfen zurückzukehren.
Wie schon erörtert meinerseits: Das ist sehr, sehr gnädig. Genau genommen hätte jedes Schiff auch gestoppt und durchsucht werden können. Das hatte man aber nicht gemacht.
Zitat:ein US-Zerstörer beschießt einen iranischen Frachter
Was gemäß Blockadereglement erlaubt und völlig korrekt ist.
Zitat:die Truppen der USA entern den iranischen Frachter
Auch das ist gemäß Blockadereglement erlaubt.
Zitat:der Iran sagt die vereinbarten Verhandlungen ab
Mittlerweile hat er wieder zugesagt, das sind die üblichen Spielchen. Zudem stand die erste Absage schon im Raum, bevor die Touska geentert wurde.
Zitat:wann und wo werden nun US-Schiffe oder andere US-Einheiten attackiert?
Die Frage verstehe ich nicht.

Aber um eine Antwort zu versuchen: Ohne dass ich mit Teheran sympathisiere, wäre es einer blockierten Nation (hier der Iran) rein rechtlich erlaubt, die Blockadekräfte einer blockierenden Nation (hier die USA) anzugreifen, um die Blockade aufzusprengen. Nach meinem Wissenstand gab es bislang aber keine Angriffe auf US-Kriegsschiffe im Kontext der Blockade.

Schneemann
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RE: Sicherung des Seeverkehrs im Nahen und Mittleren Osten - von Schneemann - 21.04.2026, 05:37

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