Sicherung des Seeverkehrs im Nahen und Mittleren Osten
@Kongo Erich
Zitat:Wie gestern Abend mit der verlinkten Seekarte dargestellt, erklärt der Iran den südlichen Teil der Straße von Hormus (der zu etwa 2/3 in omanischen Hoheitsgewässern und zu etwa 1/3 in iranischem Hoheitsgewässer liegt) zu einem Gefährdungsgebiet (mögliche Kampfzone, Seeminen ....).
Alternativ bietet er für die freie Schifffahrt eine weiter nördlich gelegene, direkt an iranischen Inseln vorbei führende "freie Route" an.
Diese Vorgehensweise gibt es aber sanktioniert in diesem Sinne nicht. Folgt man der Logik, sind alle Weltmeere mögliche Gefährdungsgebiete, was keinen Sinn ergäbe. Zudem ist die vorgeblich ausgewiesene Route nicht frei.
Zitat:Insoweit ist es keine allgemeine Sperrung, wie Du schreibst, sondern lediglich die Erklärung eines Gefährdungsgebietes. Diese "Warnhinweise" sind auch in Friedenszeiten durchaus üblich (z.B. Manövergebiete).
Der Iran hat selbst erklärt, dass er die Straße gesperrt habe, so ließ es das IRGC am 5. März verlauten. Du meintest ja auch selbst schon, dass der Iran die Straße gesperrt habe. Ob das nun stimmt sei dahingestellt.
Zitat:Auch die unter I a) genannte "freie Passage" nach dem Beispiel des freien Korridors nach Griechenland liegt also vor.
Nein. Denn eine solche Passage muss frei sein.
Zitat:Ob dagegen der Iran unter I b) entgegen der Blockaderegeln tatsächlich - wie Du ausführst - wahllos irgendwelche Schiffe angegriffen hat, müssten wir näher eruieren.
Nein. Es wurden rund zwei Dutzend Schiffe aus aller Herren Länder wahllos beschossen, bevor irgendwelche "Sperren" oder "Gefährdungsgebiete" benannt wurden. Rund ein halbes Dutzend Schiffe wurde aufgegeben oder ist wohl irreparabel beschädigt. Und damit hatte man das psychologische Ziel erreicht, denn die Schiffe verstecken sich nun wie die Lemminge in ihrer Höhle und warten ab.
Zitat:Der Iran nimmt sich das Recht heraus, Schiffe aus nichtiranischen Häfen beim Verdacht auf Konterbande zu durchsuchen. Und das nicht nur auf hoher See sondern auf der genannten "freien Route" direkt vor seiner Küste.
Das Untersuchen auf Konterbande wäre im Rahmen einer Blockade zulässig, diese hat der Iran aber gerade nicht erklärt. Zudem hast du einen Denkfehler hier: Die "freie Route" unterliegt nicht den Blockaderichtlinien oder der Prisenordnung. Wenn der Iran Schiffe kontrollieren wöllte, müsste es in einem deklarierten Blockadegebiet geschehen bzw. wenn bestimmte Häfen angesteuert werden, aber nicht auf einer "freien Route", denn diese ist ja ausgenommen.
Zitat:gilt das dann aber genauso für den Iran - auch er darf durchaus eine Blockade nichtiranischer (feindlicher) Häfen am Golf erklären. Auch er darf ebenso keine generelle Sperrung der Straße verhängen. Das hat er aber auch gar nicht, sondern er hat vielmehr ausdrücklich eine Ausweichroute ausgewiesen.
Es ist durchaus richtig, dass der Iran eine Blockade nichtiranischer Häfen am Golf erklären dürfte.

1. Genau das hat er aber nicht getan. Und das wohl auch mit Bedacht, denn eine solche Erklärung wäre faktisch eine direkte Kriegshandlung. Und in Teheran will man tunlichst vermeiden, dass die VAE oder die Saudis direkt als Kriegspartei in den Konflikt eintreten. Deswegen hat man keine Blockade von deren Häfen erklärt, sondern schwammig eine Sperrung von Hormuz verkündet, was aber eben nicht zulässig ist.

2. Hinzu käme, dass der Iran, wenn er eine Blockade der z. B. VAE-Häfen erklären würde, diese auch umsetzen müsste. D. h. er müsste herumfahren und Schiffe nach Konterbande überprüfen. Da er aber dazu keine maritimen Kapazitäten mehr hat, verkündet er eben die betreffende Sperrung und lässt nebulös die Drohung im Hintergrund mitschwingen, dass vielleicht irgendwo Minen liegen oder ein TEL an der Küste herumsteht.
Zitat:Die Ausweichroute verursacht Kosten zur Sicherung - Leuchtfeuer und Seezeichen wie Bojen, Lotsen, Freihaltung vor feindlichen Eingriffen ... dafür erhebt der Iran von den Schiffen, die diese Ausweichroute nutzen, ein "Wegegeld", ähnlich wie das die Türkei beim Transit zwischen Schwarzem Meer und Mittelmeer macht.
Ist das rechtswidrig?
Nein, wenn die Ausweichroute zwangsläufig eröffnet werden muss.

Bsp.: Wenn Godzilla boshaft Hormuz blockiert und alle Tanker anknabbert und die armen Perser extra einen Kanal durch den Oman buddeln müssen, um die Schifffahrt zu ermöglichen, dann dürften sie dafür eine Gebühr erheben. In betreffendem Fall hat der Iran aber selbst das Chaos verursacht und deswegen darf er keine Gebühr verlangen, zumal die Ursache des Chaos' von ihm selbst verursacht wurde ("Sperrung").

@Quintus
Zitat:Der Iran sperrt nicht allgemein.
Natürlich tut er dies bzw. er suggeriert, dass er es getan hat. Dass natürlich dann in den heutigen Zeiten der Mumm fehlt, einfach dennoch durch die Straße zu fahren, sei dahingestellt - vermutlich wäre dies mit minimalen Verlusten machbar - und das ist hier auch nicht entscheidend.
Zitat:Und die USA "dürfen" überhaupt alles, denn für alles kann man irgendwelche rechtlichen Konstruke bemühen und dann so tun, als wäre das geltendes Recht.
Das habe ich nicht gesagt. Zudem habe ich oben auch umrissen, dass das Recht auf eine Blockade auch dem Iran zustehen würde. Aber genau das tut er ja nicht.
Zitat:In diesem Kontext möchte ich dir die Frage stellen, inwiefern eigentlich eine Blockade rechtmäßig sein kann, wenn schon der zugrunde liegende Krieg rechtswidrig ist?!
Darum geht es allerdings nicht. Ob der Krieg nun legal, illegal, halblegal etc. ist, spielt keine Rolle beim Beurteilen des Seerechtes oder der Prisenordnung. Genau genommen kann ein Krieg als solcher sogar nicht legal sein, aber die Handlungen in einem Krieg können dennoch geltendem Recht unterliegen. Zumal das hier auch der Fall ist, denn der aktuelle Konflikt, unabhängig von den Ursachen oder wer nun wann den ersten Stein geworfen hat, findet ja definitiv nicht in einem rechtsfreien Raum statt.
Zitat:Und genau deshalb würde ich es anstelle der Chinesen einfach darauf ankommen lassen.
Was heißt das genau? Man müsste faktisch als erster schießen, wenn z. B. ein Boarding eines Blockadebrechers vorgenommen werden soll und wenn man diesen eskortiert und wenn man dieses verhindern will. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das geschehen wird.

Schneemann
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RE: Sicherung des Seeverkehrs im Nahen und Mittleren Osten - von Schneemann - 15.04.2026, 05:57

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