12.07.2025, 16:35
(12.07.2025, 15:50)DeltaR95 schrieb: Das ist keine Frage des Standes der Technik, sondern eine rein operativ-taktische Fragestellung, nämlich, ob diese kleine ASW-Fregatte in den nächsten 10 bis 20 Jahren überhaupt einer realen Bedrohung durch ASBM ausgesetzt ist. Es ist nirgends öffentlich bekannt, wie genau bzw. wie träge so eine ASBM ist. Die eine Seite behauptet, dass man damit einen Träger trifft, für die andere ist auch eine Fregatte ein Ziel.
Ich plädiere halt dafür, diese ASW Fregatten nicht zu überfrachten, sondern klein und schwer detektierbar zu halten. Der Gegner muss die Fregatte erstmal finden, um sie bekämpfen zu können.
Dem Stand der Technik bezog sich bei mir explizit auf BMD Eigenschutz. Die FDI zeigt, dass es hier im Vergleich zur z.B. F126 Auslegung bereits einen Schritt weiter ist. Die FDI zeigt, dass die Forderung nach einer kleinen Einheit dadurch auch nicht in einem Widerspruch steht, sie hat schließlich selbst nur 4500 Tonnen. Auch die Möglichkeit z.B. später Tyrfing einzubauen, bedarf vermutlich keiner wilden Anpassungen. Evtl müssen die Gewichtsreserven im Bereich der Deckstarter bedacht werden, aber das Schiff wird hierdurch keinen erheblichen Aufwuchs an Tonnage benötigen.
Wenn man klein bleiben möchte wäre die Variante Heli + Drohne noch eine Option.
Allgemein. Bezüglich BMD wird hier doch aktuell genau unterschieden über was wir reden. Eigenschutz BMD liegt in einer anderen Klasse. So verstehe ich die Diskussion nicht, indem man die Aster mit SM3 oder 6 vergleicht.
Die Notwendigkeit gegen ASBM wirken zu können kann man sicher unterschiedlich bewerten. Wir erleben aktuell dass Frachtschiffe getroffen werden. Die Technik schreitet voran. Warum sollte man hier wehenden Auges diese Gefahr ignorieren? Evtl. Haben russische Schiffe in fünf Jahren standardmäßig solche Waffen aus China. Da ist es vernünfig sich an Designs zu orientieren, welche dies bereits berücksichtigen.
Das schlechtreden der Aster will mir auch nicht ganz einleuchten. Wenn man einigen Argumenten folgt hätte diese überhaupt keine Daseinsberechtigung.