(Allgemein) Neue Sondervermögen für die Bundeswehr?
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(08.03.2025, 14:20)DeltaR95 schrieb: Mein Vorschlag wäre gewesen, die Regelung zu erweitern, dass die Bundeswehr (dann gemäß Grundgesetz) jedes Jahr den Anspruch hat, mit mindestens 2 % BIP finanziert zu werden
Man brauchte jetzt eine Regelung, die man in kürzester Zeit zwischen den Beteiligten vermitteln kann. Da kann man solche bindenden Vereinbarungen politisch nicht hinbekommen. Man hat sich ja jetzt nur einen Rahmen geschaffen, den man dann zukünftig noch ausgestalten muss.
(08.03.2025, 15:33)alphall31 schrieb: Das problem bei dem Ganze ist das Kredite aufgenommen werden wen Man sie noch garnicht braucht.
Warum sollte man bei der neuen Regel Kredite früher aufnehmen müssen als nötig? Das war ein Problem beim SV. Für die jetzige Regelung ist das nicht zwingend der Fall. Zumal diese Kredite dann ja jetzt nicht gezielt aufgenommen werden müssen, sondern eben erst dann, wenn sie benötigt werden, weil der Haushalt es nicht mehr hergibt.

Es hängt halt sehr von der genauen Ausgestaltung der Regelungen zum Ep14 in der neuen Regierung ab. Die 1%-BIP, für die keine Kredite aufgenommen werden dürfen, bekommen wir auch ohne 25-Mio.-Vorlagen ausgegeben. Also könnte man bspw. einfach sämtliche Beschaffungen des Ep14 grundsätzlich über Kredite finanzieren und die politische Kreditfreigabe mit der 25-Mio.-Vorlage verknüpfen. So kann der Kredit parallel zur Auftragsvergabe vorbereitet werden und direkt passend zum Zahlungstermin aufgenommen werden. Man kann auch bei der Gelegenheit die Grenze hoch setzen auf z.B. 100 Mio. und für alles darunter einen Pott im Haushalt vorsehen, den man dann bei Überschreitung der geplanten Ausgaben durch Kreditaufnahme auffüllt. Da ließe sich sicher einiges sinnvoll umgestalten, so dass die Finanzierungsmodalitäten kein Hindernis bei der Beschaffung mehr sein müssten.
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RE: Neue Sondervermögen für die Bundeswehr? - von Diogenes - 04.03.2025, 15:53
RE: Neue Sondervermögen für die Bundeswehr? - von Broensen - 08.03.2025, 16:42

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