(Allgemein) Neue Sondervermögen für die Bundeswehr?
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(08.03.2025, 14:15)Frank353 schrieb: Das sehe ich anders. Gerade durch die 1% Schwelle wird es leichter 2 oder 3% über Schulden zu finanzieren ohne Budgetverhandlungen.

Du setzt voraus, dass jede weitere Regierung dieses auch umsetzt. Daran habe ich meine Zweifel.

Das erste Sondervermögen der Bundeswehr unterliegt keiner jährlichen Bestätigung mehr, es ist in voller Summe (abzgl. Steuer und Zinslast) verfügbar.

Diese Regelung jetzt ist eine reine "KANN"-Regelung, sprich die Regierung KANN über das 1 % BIP hinaus Schulden für den EP 14 ohne Beachtung der Schuldenbremse des Grundgesetzes aufnehmen, muss es aber nicht.

Mein Vorschlag wäre gewesen, die Regelung zu erweitern, dass die Bundeswehr (dann gemäß Grundgesetz) jedes Jahr den Anspruch hat, mit mindestens 2 % BIP finanziert zu werden, von denen alles über 1 % BIP der Schuldenbremse nicht unterworfen ist. Damit hätte man über alle Regierungen hinweg sichergestellt, dass die Bundeswehr bis zu 2 % BIP pro Jahr abrufen KANN, wenn sie es durch Verträge abfließen lassen kann. Die parlamentarische Kontrolle wäre immer noch vorhanden gewesen, da alles über 25 Mio. EUR wieder als Vorlage gelaufen wäre.
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RE: Neue Sondervermögen für die Bundeswehr? - von Diogenes - 04.03.2025, 15:53
RE: Neue Sondervermögen für die Bundeswehr? - von DeltaR95 - 08.03.2025, 14:20

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