08.03.2025, 11:05
(06.03.2025, 06:39)Schneemann schrieb: Nur am Rande:
https://esut.de/2025/03/fachbeitraege/fe...undeswehr/
Schneemann
Clever gelöst, so zeigt man, dass man etwas getan hat ohne wirklich etwas zu tun. Im Gegensatz zum ersten Sondervermögen unterliegt diese Lösung der Jährlichkeit des Haushaltes, sprich, allen geltenden Regularien.
Damit unterliegt die Bundeswehr der gleichen Hängepartie am Ende des Jahres, wie schon die Jahrzehnte davor, denn man muss warten, was wirklich im Bundeshaushalt des Folgejahres über die 1 % BIP hinaus eingeplant wird - und wenn die Eckwerte-Beschlüsse für die 5 Jahre darüber hinaus nicht auskömmlich sind, werden keine überjährigen Projekte finanziert. Diese Lösung hätte nur mit dem Zusatz Sinn ergeben, dass der Bundeswehr auch mindestens 2 % BIP pro Jahr gesichert zur Verfügung stehen, sofern sie das zum Abfluss bringen kann.
Und wenn mal eine Regierung kommt, die Verteidigung keine hohe Bedeutung schenkt, muss man nicht mal das Grundgesetz ändern, wie beim ersten Sondervermögen, man kann einfach keine Mittel bereitstellen.