11.03.2004, 18:08
Das bestätigt mir nur, daß du nichts mit dem Konzept: Unschuldig bis die Schuld bewiesen ist anfangen kannst. Du setzt einfach ein Vergehn voraus.
Wäre im Falle der Briten eine eindeutige Schuld vorhanden gewesen, so wären sie nicht auf freien Fuß gesetzt worden.
Wäre im Falle der Briten eine eindeutige Schuld vorhanden gewesen, so wären sie nicht auf freien Fuß gesetzt worden.