08.10.2023, 01:25
Zitat:In diesem System hätte keine staatliche Stelle Zugriff auf die Käuferdaten, sofern nicht ein richterlicher Beschluss im Einzelfall die Herausgabe fordert, was aber eben ausschließlich anhand einer missbräuchlich verwendeten Ware möglich wäre und keinesfalls personenbezogen.
Das funktioniert ja jetzt schon nicht wie man z.B. bei TKÜ sieht .
Das gleiche mit automatischer nummernschildüberprüfung.
Ein Richter hat garnicht die Zeit das zu überprüfen was die Beamten vorlegen . Und wie selbst schon gesagt ist die u-Haft mittlerweile Teil der Ermittlung auch für Kleinigkeiten.
Wir wissen doch wie das ist , jeder kennt doch irgendwo jemanden der jemanden kennt der zu einem Kennzeichen den Halter oder einer Telefonnummer den Teilnehmer heraus bekommt.