07.10.2023, 17:58
(07.10.2023, 17:11)alphall31 schrieb: Postversand setzt wieder vorraus meldedaten bekannt zu geben.Hast du meine Ausführungen dazu nur nicht gelesen oder glaubst du einfach, dass ich damit falsch liege und könntest das auch näher begründen?
Da kommt ja wieder Vater Stadt mit seiner Datensammelleidenschaft ins Spiel .
Darauf würden sich die wenigsten einlassen
(02.10.2023, 17:14)Broensen schrieb:In diesem System hätte keine staatliche Stelle Zugriff auf die Käuferdaten, sofern nicht ein richterlicher Beschluss im Einzelfall die Herausgabe fordert, was aber eben ausschließlich anhand einer missbräuchlich verwendeten Ware möglich wäre und keinesfalls personenbezogen.(02.10.2023, 12:55)Quintus Fabius schrieb: unter vollständiger Angabe der Personalien welche an den Staat gemeldet und dauerhaft erfasst werdenDas sehe ich äußerst kritisch, weil es in der deutschen Bevölkerung keine Akzeptanz für diese Form der Datenverarbeitung gibt und es auch extrem kontraproduktiv wäre. Zu viele Menschen (z.B. im Staatsdienst) hätten Sorgen vor persönlichen Nachteilen daraus. Das würde also wiederum den Schwarzmarkt fördern und die Legalisierung ad absurdum führen. Ich halte zur Kontrolle der Mengenabgabe und des Jugendschutzes ein datenschutzrechtlich abgesichertes Registrierungsverfahren (z.B: per Post-Ident) bei der Apothekerorganisation für die bessere Möglichkeit. Über eine Rückverfolgbarkeit von Seriennummern auf den Packungen ließe sich dann per richterlichem Beschluss in Strafverfahren auch eine missbräuchliche Weitergabe zum ursprünglichen Käufer zurückverfolgen.