11.09.2023, 13:51
Soweit ich das mit meinem begrenzten juristischen Wissen verstehe, und ich kann da natürlich falsch liegen, dann ist die Zusammenarbeitserklärung vom 23.03.2023 eine politische Vereinbarung, mit der beide Seiten das gemeinsame Interesse ausdrücken und so die entsprechenden konkreten Verhandlungen auf der Arbeitsebene ermöglichen. Die am 10.07.2023 aufgestellte grundsätzliche Vereinbarung ist dann das Produkt dieser Verhandlungen und behandelt unter dem Vorbehalt der vereinbarten Klauseln den Handel zwischen den beiden Regierungen. Zu den Vorbehalten wird auf jeden Fall der entsprechende Vertrag mit der Industrie gehört haben, anscheinend aber auch eine Abhängigkeit von oder zumindest eine Rückzugsmöglichkeit aufgrund der IFV-Vergabe. Im Anschluss an diese Vereinbarung G2G muss dann noch die Verhandlung des Folgevertrags zwischen Australien und der Industrie, also Rheinmetall, zur Lieferung von mehr als den ursprünglich bestellten Fahrzeugen geschlossen werden. Und dann, so würde ich zumindest behaupten, wird der Vertrag als ganzes bestätigt.