13.03.2013, 11:52
hunter1 schrieb:Zitat:701. Jede Tötung ist Unrecht wenn diese ohne Anklage, fairem Prozess vor einem ordentlichen Gericht welches Unabhängig ist, und ohne Verurteilung getätigt wurde. Die Terrorgesetze nach dem 11.9. geben nicht diese Rechte her. Auch ein Gremium mit Beratungen welches Beschuldigungen abwägt hat und darf solche Urteile nicht treffen und schon gar nicht vollstrecken lassen.Weisst Du das explizit, dass die besagten Antiterrorgesetze diese Vorgehensweise nicht zulassen? Falls ja, hätte ich gerne eine Quelle. Oder gibst Du damit nur Deine eigene Meinung wieder? Wenn ich mich recht erinnere, hat man seitens der USA (und wohl auch anderer Staaten) Terroristen im Rahmen der Antiterrorgesetze eben anders bewertet als nach geltendem zivilen - oder Kriegsrecht. Damit konnte man dann auch Foltergefängnisse der CIA legitimieren und gezielte Tötungen ohne vorherigen Prozess vornehmen.
Ob das dann richtig oder falsch ist, ist eine andere Frage. Befürworter gibts genug, legitimieren lässt sich mit dem "Kampf gegen den Terror" so manches.
Schau mal hier:
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<!-- m --><a class="postlink" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Military_Commissions_Act">http://de.wikipedia.org/wiki/Military_Commissions_Act</a><!-- m -->
<!-- m --><a class="postlink" href="http://de.wikipedia.org/wiki/National_Defense_Authorization_Act_for_Fiscal_Year_2012">http://de.wikipedia.org/wiki/National_D ... _Year_2012</a><!-- m -->
Ich möchte darauf hinweisen das Gesetze immer der Verfassung oder dem Grundgesetz unterliegen und darüber hinaus den Nürnberger Prinzipien.
Zitat:Die Nürnberger Prozesse gelten als Durchbruch des Prinzips, dass es für einen Kernbestand von Verbrechen keine Immunität geben darf. Erstmals wurden die Vertreter eines zum Zeitpunkt ihrer Taten souveränen Staates für ihr Handeln zur Rechenschaft gezogen.Selbst die in den USA erlassenen Gesetze sind schon dahingehend US Verfassungswidrig.
Als „Nürnberger Prinzipien“ gehen die Grundsätze des Gerichts in das Völkerrecht ein:
Jede Person, welche ein völkerrechtliches Verbrechen begeht, ist hierfür strafrechtlich verantwortlich.
Auch wenn sein nationales Recht für ein völkerrechtliches Verbrechen keine Strafe androht, ist der Täter nach dem Völkerrecht strafbar.
Staatsoberhäupter und Regierungsmitglieder sind für von ihnen begangene völkerrechtliche Verbrechen nach dem Völkerrecht verantwortlich.
Handeln auf höheren Befehl befreit nicht von völkerrechtlicher Verantwortlichkeit, sofern der Täter auch anders hätte handeln können.
Jeder, der wegen eines völkerrechtlichen Verbrechens angeklagt ist, hat Anspruch auf ein ordnungsgemäßes Verfahren.
Folgende Verbrechen sind als völkerrechtliche Verbrechen strafbar:
Verbrechen gegen den Frieden: Angriffskrieg
Kriegsverbrechen
Verbrechen gegen die Menschlichkeit
Verschwörung zur Begehung der genannten Verbrechen stellt ebenfalls ein völkerrechtliches Verbrechen dar.
Die Nürnberger Prozesse sind somit Wegbereiter für die UN-Kriegsverbrechertribunale Jugoslawien, Ruanda und Sierra Leone sowie für das Rom-Statut des Internationalen Strafgerichtshofs.
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Zitat:Gleichwohl wird damit der Exekutive eine fundamentale Funktion der Judikative übertragen und somit wird das Prinzip der Gewaltenteilung geschwächt. Ob der Supreme Court der USA dies einmal als einen Verstoß gegen den vierten und fünften Zusatzartikel der Verfassung einstufen wird, ist derzeit nicht absehbar. Denn vor dem Supreme Court ist keine abstrakte Normenkontrollklage möglich, die Prüfung der Gesetzgebung kann nur im Rahmen eines konkreten Rechtsstreits stattfinden.
Die USA sind ein Terrorstaat und das schlimme ist das die NATO Länder dem ganzen auch noch folgen. Siehe GB, siehe FRA und auch hierzulande. Nicht in diesem Maße aber dahin gehend folgend. Stück für Stück.
Wenn dies schon in den "Demokratien" und "Rechtsstaaten" so durch geht was machen da erst bald andere Länder?
Und von Töten auf Verdacht hin sagen selbst die in den USA erlassenen Gesetze nix!
Dies ist und bleibt ein Verbrechen.
Unrecht kann nicht zu Recht werden...
Zitat:Unrecht ist in der staatsbürgerlichen Betrachtungsweise das Gegenteil von Recht und besteht in einer Verletzung der Rechtsordnung.[1] Was Recht und was Unrecht ist, ergibt sich regelmäßig aus dem Gesetz.[2] Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts ist jedoch eine Rechtsnorm, die offenbar gegen konstituierende Grundsätze des Rechts verstößt, Unrecht und wird auch nicht dadurch zu Recht, dass sie angewendet und befolgt wird.[3]Das weg sperren ohne Anklage für unbestimmte Zeit ist ein solches Unrecht.
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Das töten auf Verdacht hin ohne Anklage und Urteil erst recht!
Unrechtsstaat..
Zitat:Nach Ansicht von Horst Sendler ist es kennzeichnend für einen Unrechtsstaat, dass es daran fehlt, dass die Verwirklichung des Rechts angestrebt und im Großen und Ganzen erreicht wird.[4] Dabei machten einzelne Rechts- und Verfassungsverstöße einen Staat noch nicht zum Unrechtsstaat, da diese mitunter auch in Rechtsstaaten vorkommen.[4] Auch sei ein Staat nicht schon dann als „Unrechtsstaat“ zu bezeichnen, wenn er nicht dem Modell des klassischen bürgerlichen Rechtsstaats und insbesondere nicht dem bundesdeutschen Rechtsstaatsbegriff entspricht.[5] Andererseits schließe der Begriff „Unrechtsstaat“ nicht aus, dass es in einem derartigen Staat auch Bereiche gibt, in denen Rechtsstaatlichkeit herrscht und Gerechtigkeit geübt wird.[6] Gerd Roellecke hält es demgegenüber für entscheidend, dass ein Unrechtsstaat nicht die Gleichheit aller Menschen voraussetze. Im Unterschied zu historischen „Nichtrechtsstaaten“ könnten Unrechtsstaaten nach dem Stande der historischen Entwicklung auch Rechtsstaaten sein.[7]
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Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich... ist in den USA und anderswo nicht mehr gegeben.
Geht die Entwicklung so weiter kannst du dir selber ausmalen wo das hinführt.