24.04.2010, 11:50
Ja ein interessanter Vortrag von dem Professor.
Sicher hatten viele Staaten schon strukturelle Schwächen, als die Spekulation gegen deren Währung einsetzte.
Es ist aber ebenfalls ein Fakt, dass Spekulanten exorbinate Summen einsetzen können, um Prozesse in ihrem Sinne zu beeinflussen, wobei hier der ebenfalls exoribtante Gewinn einer personenmäßig stark beschränkten Schicht im Vordergrund steht. Die Kosten hierfür werden auf dem Rücken der breiten Masse realisiert und können diese in ihrer wirtschaftlichen Sicherheit bedrohen.
Unter diesem Aspketen gesehen, ist das handeln dieser Gruppe nicht weniger verwerflich, als Aktionen von Al-Qaida.
Wenn so kleine und beschränkte Privatgruppen sich das Recht herausnehmen, diesen Finanzterrorismus auszuüben, sind Staatgebilde ebenfalls berechtigt, gegen solche Gruppierungen vorzugehen.
In vielen Verfassungen finden sich Artikel wie im GG:
<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_2.html">http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_2.html</a><!-- m -->
Aus meiner Sicht bieten derartige Formulierungen die Grundlage eines handelns gegen Finanzterroristen. Der Kampf gegen die demokratische Grundordnung mag dabei nicht das Ziel der Finanzterroristen sein, kann aber zum Zusammenbruch eben jener führen.
Sicher hatten viele Staaten schon strukturelle Schwächen, als die Spekulation gegen deren Währung einsetzte.
Es ist aber ebenfalls ein Fakt, dass Spekulanten exorbinate Summen einsetzen können, um Prozesse in ihrem Sinne zu beeinflussen, wobei hier der ebenfalls exoribtante Gewinn einer personenmäßig stark beschränkten Schicht im Vordergrund steht. Die Kosten hierfür werden auf dem Rücken der breiten Masse realisiert und können diese in ihrer wirtschaftlichen Sicherheit bedrohen.
Unter diesem Aspketen gesehen, ist das handeln dieser Gruppe nicht weniger verwerflich, als Aktionen von Al-Qaida.
Wenn so kleine und beschränkte Privatgruppen sich das Recht herausnehmen, diesen Finanzterrorismus auszuüben, sind Staatgebilde ebenfalls berechtigt, gegen solche Gruppierungen vorzugehen.
In vielen Verfassungen finden sich Artikel wie im GG:
<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_2.html">http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_2.html</a><!-- m -->
Zitat:Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_14.html">http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_14.html</a><!-- m -->
Zitat:Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_18.html">http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_18.html</a><!-- m -->
Zitat:Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.
Aus meiner Sicht bieten derartige Formulierungen die Grundlage eines handelns gegen Finanzterroristen. Der Kampf gegen die demokratische Grundordnung mag dabei nicht das Ziel der Finanzterroristen sein, kann aber zum Zusammenbruch eben jener führen.