09.09.2025, 01:30
(08.09.2025, 23:27)spooky schrieb: Der Haushaltsausschuss muss doch auch garnicht wissen wer ursächlich Schuld ist. Wenn Damen für uns der alleinige Auftragnehmer ist reicht das doch aus. Wenn es am Ende doch an einem Unterauftragnehmer von Damen gelegen hat liegt es doch an Damen das nachzuweisen und sich etwaigen Schadensersatz von diesem zurück zu holen. Für uns sollte doch nur eine deutliche Vertragsverletzung (nicht erreichte Meilensteine/ keine Verbindliche Aussage zum Liefertermin etc.) ausschlaggebend sein.
Oder liege ich da falsch? (Ich bin da Laie und möglicherweise etwas naiv)
Nö... Hier haftet der Haupt Auftragnehmer für seine Suppies.