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- Nightwatch - 21.07.2010

Ja und weiter?
Wieso sitzt bei uns Kachelmann gleich noch immer in U-Haft?

Der Mann wird das bestimmende Element gewesen sein.
Es ist wirklich lächerlich dieses Urteil mal wieder als Hetze gegen Israel gebrauchen zu wollen - selbst der Verteidiger meint es habe nichts mit Rassismus zu tun.
Mehr Fakten zum Fall kennst du eh nicht, also lass es einfach. Alles weitere ist nur entlarvend.


- Erich - 22.07.2010

was hat die Untersuchungshaft von Kachelmann, die wegen seiner SChweizer Staatsbrügerschaft, der ständigen Reisen ins Ausland und der damit verbundenen "Fluchtgefahr" verhängt wurde, mit der Verurteilung nach einvernehmlichen Sex zu tun?

Da vergleicht mal wieder jemand grüne Gurken mit roten Melonen, und meint, das sei dasselbe .... stimmt - beides ist für Vegetarier geeignet :roll:


- Nightwatch - 22.07.2010

Zitat:was hat die Untersuchungshaft von Kachelmann, die wegen seiner SChweizer Staatsbrügerschaft, der ständigen Reisen ins Ausland und der damit verbundenen "Fluchtgefahr" verhängt wurde, mit der Verurteilung nach einvernehmlichen Sex zu tun?
Tja denk mal nach...
Mit Frauen und Vergewaltigung is das immer so ne Sache. Eine Anschuldigung lässt sich schwer widerlegen

Zitat:Da vergleicht mal wieder jemand grüne Gurken mit roten Melonen, und meint, das sei dasselbe .... stimmt - beides ist für Vegetarier geeignet
Jub, und beides sind Melonen :roll:

Hör einfach auf diese Nebelkerzen zu werfen. Du weißt nichts über den Fall.
Nur so viel: Angeklagt war der Mann auch wegen gewaltsamer Vergewaltigung.
Das man ihn jetzt wegen Vortäuschung falscher Tatsachen einlocht war wohl mehr Deal als sonst was.


- Erich - 23.07.2010

Ob eine Frau vergewaltigt worden ist, kann jeder halbwegs fite Gerichtsmediziner feststellen.
Dementsprechend ist von dem Vergewaltigungsvorwurf im israelischen Fall ja auch nichts übrig geblieben.
Aber das ist typische Verdrängungsstrategie. Weil's ein Araber war muss er schuldig sein.

nur nebenbei:
"gewaltsame Vergewaltigung" :roll: die ist immer gewaltsam, denn jede Vergewaltigung ist Gewalt gegen eine Frau :!:
Einvernehmlicher Sex ist was anderes :roll:


- Nightwatch - 23.07.2010

Erich schrieb:Ob eine Frau vergewaltigt worden ist, kann jeder halbwegs fite Gerichtsmediziner feststellen.
:lol:
Öhm, nö, eigentlich nicht.

Erich schrieb:Dementsprechend ist von dem Vergewaltigungsvorwurf im israelischen Fall ja auch nichts übrig geblieben.
Vergewaltigungen sind oft eine schwer zu klärende Frage weil schlicht Aussage gegen Aussage steht.

Erich schrieb:Aber das ist typische Verdrängungsstrategie. Weil's ein Araber war muss er schuldig sein.
Nö, das sind deine Nebelkerzen. Du hast überhaupt keine Ahnung von der Materie und meinst diesen dir vollkommen unbekannten Fall als Mittel der Hetze gegen Israel gebrauchen zu können.

Erich schrieb:nur nebenbei:
"gewaltsame Vergewaltigung" :roll: die ist immer gewaltsam, denn jede Vergewaltigung ist Gewalt gegen eine Frau :!:
Einvernehmlicher Sex ist was anderes :roll:
Du solltest dich mal ein wenig mit den rechtlichen Fakten beschäftigen.
§117 StGB
Zitat:Wer eine andere Person

1. mit Gewalt,
2. durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder
3. unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist,

nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
Hier haben wir drei Tatbestandsmerkmale und nur bei einem spielt Gewalt eine Rolle.


- Nasenbaer - 23.07.2010

Erich schrieb:Ob eine Frau vergewaltigt worden ist, kann jeder halbwegs fite Gerichtsmediziner feststellen.
Unsinn. Es läßt sich feststellen, ob es Sex gab, was aber unbestritten ist. Desweiteren lässt sich vielleicht feststellen, ob direkte körperliche Gewalt ausgeübt wurde. Gewaltandrohungen kann kein Gerichtsmediziner feststellen. Genausowenig kann er feststellen, ob es Konsens war, daß es beim Sex etwas heftiger zur Sache ging.

Erich schrieb:Du solltest dich mal ein wenig mit den rechtlichen Fakten beschäftigen.
§117 StGB
- weggefallen.
In §177 StGB geht es nicht nur um Vergewaltigung sondern auch um sexuelle Nötigung.

Das hier überhaupt von Vergewaltigung die Rede ist, liegt wahrscheinlich an einer unpräzisen Übersetzung der israelischen Gesetze. Als Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung kann man die Tat durchaus bezeichnen.


- Nightwatch - 23.07.2010

Nasenbaer schrieb:Unsinn. Es läßt sich feststellen, ob es Sex gab, was aber unbestritten ist.
Ähm, nein, nicht immer und nicht ohne weiteres.
Das ist eine Zeitliche Frage, nach 48 Stunden wars das in der Regel.

Nasenbaer schrieb:Desweiteren lässt sich vielleicht feststellen, ob direkte körperliche Gewalt ausgeübt wurde. Gewaltandrohungen kann kein Gerichtsmediziner feststellen. Genausowenig kann er feststellen, ob es Konsens war, daß es beim Sex etwas heftiger zur Sache ging.
Und dann steht Aussage gegen Aussage.

Nasenbaer schrieb:- weggefallen.
In §177 StGB geht es nicht nur um Vergewaltigung sondern auch um sexuelle Nötigung.
Tippfehler - ich wollte damit nur aufzeigen das eine Vergewaltigung nicht nötigerweise unter Anwendung von Gewalt erfolgen muss.

Nasenbaer schrieb:Das hier überhaupt von Vergewaltigung die Rede ist, liegt wahrscheinlich an einer unpräzisen Übersetzung der israelischen Gesetze. Als Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung kann man die Tat durchaus bezeichnen.
Durchaus möglich.


- Schneemann - 23.07.2010

Ähm, eine Vergewaltigung lässt sich sehr wohl medizinisch-pathologisch feststellen, weil es sehr spezifische Verletzungen in bestimmten Bereichen gibt und dies auch bestimmte Strukturen haben (ich lasse mich nicht weiter aus).

Schlafen aber beide zunächst miteinander einvernehmlich und "eskaliert" das ganze Gekuschel, was die Frau dann zum Vergewaltigungvorwurf animiert, so wird es schwer dies nachzuweisen, weil gewisse "Vorbedingungen" erfüllt waren.

Mehr Details gehören hier aber nicht her... :oops:

Schneemann.


- hunter1 - 23.07.2010

Ich verstehe nicht ganz, wie man daraus eine grosse Geschichte machen kann. Offenbar steckt ganz Israel (und Teile des Forums) im Sommerloch..
Allerdings hört sich das betreffende Gesetz schon sehr kurios an und sollte schleunigst reformiert werden. Denn, seien wir mal ehrlich: kleine Alltagslügen verwenden wir alle. Der Mann sollte also als Schwindler angeklagt werden, nicht als Vergewaltiger.


- Nightwatch - 23.07.2010

Schneemann schrieb:Ähm, eine Vergewaltigung lässt sich sehr wohl medizinisch-pathologisch feststellen, weil es sehr spezifische Verletzungen in bestimmten Bereichen gibt und dies auch bestimmte Strukturen haben (ich lasse mich nicht weiter aus).
das kann man so absolut nciht sagen
<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.stern.de/panorama/vorwuerfe-gegen-joerg-kachelmann-wie-beweist-man-eine-vergewaltigung-1553138.html">http://www.stern.de/panorama/vorwuerfe- ... 53138.html</a><!-- m -->

"Bei der Hälfte aller nachgewiesenen Vergewaltigungen werden allerdings weder genitale noch extragenitale Verletzungen festgestellt. Wenn die fehlen, spricht das also nicht gegen eine Vergewaltigung."

hunter1 schrieb:Ich verstehe nicht ganz, wie man daraus eine grosse Geschichte machen kann. Offenbar steckt ganz Israel (und Teile des Forums) im Sommerloch..
In Israel kam die Story kaum über Haaretz hinaus. Da aber unsere deutschen Journalisten sich darauf beschränken bei denen gerade Passendes abzuschreiben sind Nachrichten aus Israel in deutschen Blättern sehr selektiv und ein ganz klein wenig jenseits der politischen Realität.

hunter1 schrieb:Allerdings hört sich das betreffende Gesetz schon sehr kurios an und sollte schleunigst reformiert werden. Denn, seien wir mal ehrlich: kleine Alltagslügen verwenden wir alle. Der Mann sollte also als Schwindler angeklagt werden, nicht als Vergewaltiger.
Wie Nasenbar schon korrekt eingebracht hat, "Vergewaltigung" wird hier wohl erst einmal eine Sache der Übersetzung sein.
Das Gesetz ist im Übrigen alles andere als einzigartig. England hat es, die USA in vergleichbarer Form auch.


- Erich - 24.07.2010

Nightwatch schrieb:....
In Israel kam die Story kaum über Haaretz hinaus......
Nicht nur arabische Kommentatoren empören sich seit Tagen auch aus politischen Gründen über das Urteil. Wäre Ähnliches geschehen, wenn ein jüdischer Dudu sich als Araber ausgegeben hätte, um mit einer arabischen Frau zu schlafen, fragten sich manche
Arabische Täter bekämen oft gnadenlos die volle Härte des Gesetzes zu spüren, kritisierte am Freitag die Zeitung „Jediot Ahronot“. Die eigene Herkunft entscheide immer wieder stärker über ihr Schicksal als die Tat, die sie eigentlich begingen. Wenn das so weitergehe, „wird Arabern bald vorgeschrieben, einen Ausweis vorzulegen, bevor sie mit jemandem schlafen“, befürchtet der Kommentator.
Quelle


- Nightwatch - 24.07.2010

Wie gesagt, die Story kam akum über Haaretz hineaus. Die Empörung und deine Hetze hier ist vollkommen unbegründet. Das Urteil ist vertretbar, die theoretische Frage inwieweit das Urtei unter anderen Vorzeichen ebenfalls so gelautet hätte ist genau das: Theorie.
Darauf einen Rassimusvorwurf aufzubauen ist nur lächerlich und verlogen.


- Erich - 24.07.2010

Zunächst einmal - es gibt durchaus einen interessanten Ansatz:
wenn sich einer der beiden (i.d.R. der Mann) den GV unter Angabe falscher Behauptungen erschleicht (Motto: "ich möchte Dich heiraten") und dann die Frau gutgläubig mitmacht .... ok, darüber kann man reden - auch (aber das ist dann schon sehr wackelig) wenn der eine irgendwelche Gegenleistungen verspricht ("ich verschaffe Dir eine größere Wohnung").

Nach Ansicht des Obersten isrelischen Gerichts handelt es sich dann auch um eine Vergewaltigung, wenn ein Mann in wichtigen Fragen einer „vernünftigen Frau“ nicht alles sage und sie auf der Grundlage dieser falschen Angaben dann Geschlechtsverkehr mit ihm habe. Israelische Opferorganisationen begrüßten damals die höchstrichterliche Klarstellung und hielten daher auch das jüngste Urteil für angemessen. Es sei gleichgültig, ob sich ein Araber als Jude oder ein armer Mann als Pilot ausgebe, wenn das wesentlich für die Entscheidung sei, Sex zu haben, teilte etwa das Noga-Zentrum für Verbrechensopfer mit.

Allerdings würde ich das nicht unter Vergewaltigung werten (gerade die Gewalt fehlt !) sondern als arglistige Täuschung bzw. Betrug - und weil es nicht um Geld geht sondern etwas sehr persönliches, nämlich die eigene Sexualität, die Würde des Menschen und auch die (seelische und ggf. sogar körperliche) Unversehrtheit sogar als Betrug "im besonders schweren Fall".

§ 263 (1) StGB geht beim Betrug nur vom rechtswidirgen Vermögensvorteil aus, und ahndet den mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe.

Das Ganze Thema "sexueller Missbrauch" ist in Deutschland im StGB, 13. Abschnitt - Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (§§ 174 - 184 g) geregelt. Das "Erschleichen des Beischlafes" war früher nach früher nach § 179 StGB strafbar. Inzwischen ist die Bestimmung ziemlich geändert, auch, weil man wohl davon ausgehen kann, dass zwei erwachsene Menschen reif genug sind, über sich und ihre Sexualität selbst zu bestimmen. Der § 179 BGB nimt nur noch die Fälle auf, in denen eben die Selbstbestimmung nicht mehr vorhanden ist.

Die Gesetzgebung in Israel hat diesen Schritt offenbar noch nicht vollzogen. Und dass die Frage, welcher Ethnie jemand angehört - huh, "das war ja ein Araber" und nicht - "der Kerl ist ja verheiratet" zu den tragenden Säulen der Entscheidung gehört, lässt tief blicken.


- Nightwatch - 24.07.2010

Zitat:Allerdings würde ich das nicht unter Vergewaltigung werten (gerade die Gewalt fehlt !) sondern als arglistige Täuschung bzw. Betrug - und weil es nicht um Geld geht sondern etwas sehr persönliches, nämlich die eigene Sexualität, die Würde des Menschen und auch die (seelische und ggf. sogar körperliche) Unversehrtheit sogar als Betrug "im besonders schweren Fall".
Nasenbaer hat schon richtigerweise eingebracht das diese rechtliche Bezeichnung wohl auf einer unpräzisen Übersetzung fußt.
Davon ab, juristisch gesehen ist es vollkommen belanglos ob du es als Vergewaltigung oder irgendwie anders bezeichnest. Entscheidend ist die Rechtsgrundlage.

Zitat:Die Gesetzgebung in Israel hat diesen Schritt offenbar noch nicht vollzogen.
Nein, wozu auch, ist schließlich eine Fehlentwickelt. Das israelische Recht ist hier dem angelsächsischen näher als dem Deutschen. Big Deal.

Zitat:Und dass die Frage, welcher Ethnie jemand angehört - huh, "das war ja ein Araber" und nicht - "der Kerl ist ja verheiratet" zu den tragenden Säulen der Entscheidung gehört, lässt tief blicken.
Ja weißt du, nicht jeder ist dem Multikultiwahn verfallen und geht mit allem und jedem ins Bett solange es nur gut aussieht. Ich würde auch nicht mit ner muslimischen Türkin.


- Erich - 24.07.2010

Also bist Du Rassist? Nur weil "muslimische Türkin" ... - das zählt bei Dir offenbar mehr als die menschlichen Werte; warum nur erinnert mich das sehr stark an die (Gott sei Dank) überwundene Rassenideologie früherer Zeiten.