24.11.2023, 08:54
(24.11.2023, 06:41)lime schrieb: KSE ist doch außer Kraft gesetzt?Die 370.000 bzw 345.000 Mann sind durch vom KSE-Vertrag separate Erklärung Deutschlands definiert. Mit KSE haben die nur in so weit was zu tun als dass diese Erklärung während der Verhandlungen zu KSE abgegeben wurde. Und diese Erklärung selbst ist im 2+4-Vertrag als Artikel 3 explizit "wiederholt", und damit faktisch unwiderruflich.
(24.11.2023, 05:50)Quintus Fabius schrieb: Dessen ungeachtet und wie geschrieben: man könnte das sehr leicht umgehen, indem man entsprechend die Reserve in weiten Teilen als nicht der Bundeswehr zugehörig deklariert.Selbstverständlich sind die Obergrenzen nicht als Größe der Bundeswehr definiert, sondern als Umfang der Land- und Luftstreitkräfte.
Und damit zählen nicht nur "außerhalb der Bundeswehr" aufgestellte Einheiten vollumfänglich mit, sondern würden auch die jeweils von dir vorgeschlagenen führenden Organisationen (Bundespolizei, THW) in den Verdacht rücken, gesamtumfänglich "Teil der aufgestellten Streitkräfte" zu sein. Der Kombattantenstatus des Bundesgrenzschutzes wurde 1994 nicht von ungefähr gestrichen, sondern sehr bewußt auch hinsichtlich der genau dann in Kraft getretenen Obergrenzen.