23.12.2023, 10:34
Alles nur heiße Luft seitens eines offenkundig unkundigen Kiesewetter. Es ist rechtlich überhaupt nicht möglich die Ukrainer aus EU Gebiet an die Ukraine abzuschieben (aus diesem Grund).
Man lese dazu dass dafür geltende Europäische Auslieferungsabkommen, und das 2. und 3. Zusatzprotokolls besagten Abkommens.
Nach Artikel 4 ist eine Auslieferung bei reinen Verstößen gegen militärische Gesetzgebung überhaupt nicht möglich. Entsprechend ist es rechtlich unmöglich einen männlichen Ukrainer der sich dem Wehrdienst entzieht abzuschieben / auszuliefern, selbst wenn er dafür in der Ukraine aktuell aktiv angeklagt und verfolgt wird.
Wie von unseren Politschauspielern üblich nur heiße Luft ohne jede Substanz dahinter.
Man lese dazu dass dafür geltende Europäische Auslieferungsabkommen, und das 2. und 3. Zusatzprotokolls besagten Abkommens.
Nach Artikel 4 ist eine Auslieferung bei reinen Verstößen gegen militärische Gesetzgebung überhaupt nicht möglich. Entsprechend ist es rechtlich unmöglich einen männlichen Ukrainer der sich dem Wehrdienst entzieht abzuschieben / auszuliefern, selbst wenn er dafür in der Ukraine aktuell aktiv angeklagt und verfolgt wird.
Wie von unseren Politschauspielern üblich nur heiße Luft ohne jede Substanz dahinter.