Energiesicherheit in Frankreich
#7
Die Einspeisevergütung richtet sich nach dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme, wird die Einspeisevergütung erhöht oder gesenkt hat das keine Auswirkung auf bestehende Anlagen. Das gilt auch für das EEG23 nach dem was so in den Medien darüber berichtet wird.

Die Einspeisevergütung ist ein schönes planwirtschaftliches Steuerungselement, über das sich das Interesse potentieller privater Eigentümer recht gut regulieren (unterdrücken) lässt.
In der Regierungszeit Merkel sank die Einspeisevergütung von über 50 Cent/kWH auf zuletzt unter 10 Cent/kWh. Die Absenkung erfolgte parallel zu den in ganz ähnlichen Größenordnungen fallenden Anschaffungskosten durch technischen Fortschritt und wurde immer sehr bewusst so taxiert, dass für den Privatmenschen mit EFH nicht mehr allzuviel rauszuholen ist. Parallel wurde man in die (teure, ineffiziente) Speichertechnik getrieben, weil nur durch möglichst hohe Eigenverbrauchsquoten kombiniert mit vergleichsweise kleinen (günstigeren) Anlagen ein wirtschaftliches Plus am Ende der Betriebsdauer zu erwarten war.

Man kann darüber diskutieren ob das energietechnisch und volkswirtschaftlich richtig war, deutlich gebremst hat es den Photovoltaikausbau allemal.

Die neue Bundesregierung setzt dagegen halt andere Akzente und erhöht die Einspeisevergütung für neue Anlagen geringfügig. Damit sollte eine erhöhte Nachfrage entstehen und die Größe der neu gebauten Anlagen so wieder wachsen. Allerdings weiß ich aus erster Hand (Nachbar hat sich Angebot machen lassen) wie vergleichsweise teuer die Technik dank Inflation, globaler Nachfrage und Lieferkettenproblemen aktuell ist. Da wird, behaupte ich, der minimale Ruckler an der Einspeisevergütung im neuen EEG nicht viel ändern.

Eher werden schlicht durch die steigende Inflation und höheren Energiekosten auch so wieder mehr Menschen in Richtung Photovoltaik schauen. Nach dem Motto, das Geld auf dem Konto schmilzt dahin, die Stromrechnung wächst, ein Elektroauto wird es mittelfristig auch sein, der Umstieg auf Wärmepumpe steht vielleicht auch an und Versorgungssicherheit ist vielleicht auch noch ein Faktor. Warum also nicht auch Photovoltaik, wenn das Geld verfügbar ist spielt die Wirtschaftlichkeit über 20 Jahre nicht so die Rolle. Seriös berechnen kann das eh keiner.

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Meine Anlagen liegen im Durchschnitt und fallen unter die Kleinunternehmerregelung. Die Grenze liegt hier bei 22.000€ Umsatz pro Jahr, das ist weniger relevant als die Frage was steuerrechtlich individuell Sinn macht. Von der Berücksichtigung bei der Einkommensteuer habe ich mich befreien lassen, die Anlagen haben zwar in der Summe mehr als 10kWp, wurden jedoch mangels Gewinnerzielungsabsicht als Liebhaberei anerkannt. Insofern ist das alles beherrschbar, auch wenn man sich diesen ganzen Zinnober komplett hätte sparen können.
Anlagen für Privatleute bis 20kWp komplett Steuerfrei und gut ists. Wäre aber zu einfach und das Ganze wurde mE sehr bewusst so gestaltet um die privaten Kleinanlagenbetreiber klein zu halten. Große, kommerzielle Anlagen auf Ackerflächen waren gewünscht, Energetische Freiheit und Investitionsgewinn für die klassische Mittelschicht dagegen halt nicht.
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RE: Energiesicherheit in Frankreich - von lime - 03.08.2022, 21:08
RE: Energiesicherheit in Frankreich - von Nightwatch - 04.08.2022, 16:03
RE: Energiesicherheit in Frankreich - von lime - 13.10.2022, 19:18

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