(Allgemein) Verwendung Sondervermögen Bundeswehr
Natürlich ist es alles zu wenig. Das wird aber auch immer so bleiben.

(11.06.2022, 12:37)DeltaR95 schrieb: Was die Bundeswehr gebraucht hätte, wäre der zwei Prozent-Wert als Anteil des BIP für Verteidigung, den die Bundeswehr grundgesetzlich abgesichert in jedem Haushaltsjahr in Anspruch nehmen könnte!

Warum hätte irgendein Politiker ein Interesse daran haben sollen, das festzuschreiben? Es wäre für jede kommende Regierung nur von Nachteil, da es den Haushaltsspielraum massiv einschränken würde.
Man hat doch das Grundgesetz überhaupt nur deswegen bemüht, damit man die 100 Mrd. an der Schuldenbremse vorbei bekommt und nicht aus anderen Ressorts abziehen muss. Und man kann ja schlecht ins Grundgesetz schreiben, dass ab jetzt dauerhaft 2%BIP als Neuschuldenaufnahme für die Bundeswehr vorzusehen sind, damit man das Geld dafür stattdessen woanders einsetzen kann. Ich glaube noch nicht mal, dass das EU-Recht-konform wäre.

(11.06.2022, 10:08)DeltaR95 schrieb:
(09.06.2022, 20:07)Pmichael schrieb: Mit dem Sondervermögen wurden mittelfristige und langfristige Projekte abgedeckt, damit hat man vor allem die Haushalte ab 2024 entlastet. Haushaltstechnisch die korrekte Entscheidung, mit dem Geld eine langfristige Planungssicherheit zu gewährleisten.
Und das hilft der Bundeswehr genau wie, wenn man dank Inflation und anerkanntem Mehrbedarf (z.B. Munition) seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann?

Der Mehrbedarf der Bundeswehr besteht HEUTE und bis 2025 in erheblichem Maße! Nicht erst in 2030+, wenn mal die paar ausgewählten Großprojekte kommen!

Die Großprojekte kommen aber und müssen finanziert werden. Da man darauf sicher nicht verzichten wird, bedeutet das, dass jedes aus dem SV finanzierte Großprojekt, den EP14 um die gleiche Summe entlastet, denn sonst wäre die ja aus diesem regulären Haushalt genommen worden.
Also hilft das Sondervermögen vor allem dem aktuellen Haushalt der nächsten paar Jahre, weil dieser von den Kosten der großen Zukunftsprojekte entlastet wird. Das wirkt zwar Umständlich, aber beim Umgehen der Schuldenbremse ist es wichtig, dass man neue Schulden nur für Zukunftsinvestitionen aufnimmt und nicht für laufenden Bedarf.
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RE: Verwendung Sondervermögen Bundeswehr - von Broensen - 11.06.2022, 19:37
Sondervermögen - von Athene - 01.02.2024, 14:46
RE: Sondervermögen - von HansPeters123 - 01.02.2024, 14:51

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