(Allgemein) Verwendung Sondervermögen Bundeswehr
(09.06.2022, 20:07)Pmichael schrieb: Mit dem Sondervermögen wurden mittelfristige und langfristige Projekte abgedeckt, damit hat man vor allem die Haushalte ab 2024 entlastet. Haushaltstechnisch die korrekte Entscheidung, mit dem Geld eine langfristige Planungssicherheit zu gewährleisten.

Und das hilft der Bundeswehr genau wie, wenn man dank Inflation und anerkanntem Mehrbedarf (z.B. Munition) seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann?

Der Mehrbedarf der Bundeswehr besteht HEUTE und bis 2025 in erheblichem Maße! Nicht erst in 2030+, wenn mal die paar ausgewählten Großprojekte kommen!

Es ist genau das eingetreten, was viele hier prophezeit haben: Man kauft neues Material ein, hat aber kein Geld, den Grundbetrieb zu stemmen!

Dank dem Urteil des BVerfG aus 2020 zur Beamtenbesoldung bzw. deren nicht mit dem Grundgesetz vereinbarten Höhe schaffen viele Bundesländer alle Besoldungsgruppen bis A5 oder sogar A6 ab, zudem werden Erfahrungsstufen gestrichen und Zuschläge gezahlt. Das betrifft die Bundeswehr in erheblichem Maße, in dem auch dort das gesamte Gefüge von Dienstgrad und Besoldungsgruppe überdacht werden muss. Wie will man Leute gewinnen, wenn diese die Wahl zwischen "A3 und Gefahr für Leib und Leben" oder "Amtsverwendung mit A6 als Eingangsamt" haben?

Der EP 14 selbst muss auch angehoben werden, sonst verpufft das Sondervermögen wirkungslos im Grundbetrieb...
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Verwendung Sondervermögen Bundeswehr - von DeltaR95 - 11.06.2022, 10:08
Sondervermögen - von Athene - 01.02.2024, 14:46
RE: Sondervermögen - von HansPeters123 - 01.02.2024, 14:51

Gehe zu: