Militärische Lehren aus dem Ukraine-Krieg
(08.10.2022, 19:54)Quintus Fabius schrieb: Besser wäre es ihnen beizubringen im Kampf zu fallen.

Ansichtssache und durch fremde Personen sicher schwer vermittelbar wie ein Mensch sterben sollte.
Das der Tod der mögliche Abschluß eines soldatischen Arbeitstages ist, dürfte (sollte) jedem klar sein der diesen Beruf wählt.

(08.10.2022, 19:54)Quintus Fabius schrieb: Ich schrieb doch schon explizit dass es völlig legal ist ! Aber unzweckmässig. Es wäre viel zweckmässiger den Russen gefangen zu nehmen.

Darum ging es nicht. Zudem kommt es auf die Situation an und kampfunfähig machen kann auch Gefangennahme bedeuten

(08.10.2022, 19:54)Quintus Fabius schrieb: Hübsche Theorie. Die Realität sieht aber anders aus.

Deine vielleicht/offensichtlich

(08.10.2022, 19:54)Quintus Fabius schrieb: Die "Wehrfähigkeit" der Bürger gegenüber dem Staat unterliegt sehr weitgehend der Willkür.

Ganz sicher nicht! Ich kann Dir aus langjähriger Praxis versichern, dass sie konketen Gesetzen unterliegt und im Zweifel unabhängig durch mehrere Instanzen geprüft wird.

(08.10.2022, 19:54)Quintus Fabius schrieb: Es kann sein dass er Recht bekommt, es kann aber auch nicht sein, völlig unabhängig von der Frage wie sich der Fall real verhält.

Das stimmt. Daher der Spruch: Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand.

(08.10.2022, 19:54)Quintus Fabius schrieb: Und in ganz vielen Punkten hat der Bürger überhaupt gar keine Möglichkeit sich rechtlich zu Wehr zu setzen.

In welchen?

(08.10.2022, 19:54)Quintus Fabius schrieb: Erklär mir dann mal bitte wie du überhaupt Krieg führen willst, und wie ein Krieg unter Beachtung des Artikel 1 stattfinden soll?! Wie führt man einen ernsthaften großen und konventionellen Krieg Menschenrechtskonform und unter Beachtung der Menschenwürde ?

Am besten gar nicht! Und wenn nur mit in Übereinstummung des Völkerrechts (z.b Selbstverteidigung) oder mit einem Mandat der Vereinten Nationen.

(08.10.2022, 19:54)Quintus Fabius schrieb: Im übrigen finden sehr viele Artikel des Grundgesetz schon durch ihre Formulierung Grenzen durch Gesetze, deshalb steht da auch bei recht vielen: solange diese Rechte nicht per Gesetz eingeschränkt werden etc.

Natürlich gibt es Grundrechtseinschränkungen. Aber nicht willkürlich wie in einem Unrechtsstaat

(08.10.2022, 19:54)Quintus Fabius schrieb: Im weiteren ist dieses Grundgesetz, welches du hier so sakrosankt vor dir her trägst in etlichen Aspekten bereits hier und heute durch EU Recht ausgehebelt. Oder durch Gesetze welche diese Bundesrepublik erlassen hat.

Das Grundgesetz bildet die Rechtsordnung unseres Staates. Offensichtlich hast Du deine liebe Not damit,
weshalb es gut ist, dass Du nicht für "diese" Bundesrepublik (eine andere gibt es nicht) tätig bist.
Die Auswirkungen von EU Recht auf die nationalen Verfassungen der Mitgliedsländer beobachte ich ebenfalls sehr kritisch.

(08.10.2022, 19:54)Quintus Fabius schrieb: Wie schon geschrieben finden sich in den Artikeln des GG reihenweise Schranken, Begrenzungen und Einschränkungen welche immer darauf hinaus laufen, dass der Staat in diese Grundrechte aufgrund von Gesetzen eingreifen kann, und das tut er auch.

Natürlich darf und tut er das! Das muss er auch. Andernfalls gäbe keine Strafverfolgung o.ä. Aber er muss diese sorgfältig abwägen und die Einschränkungen dürfen nicht willkürlich sein.

(08.10.2022, 19:54)Quintus Fabius schrieb: Deshalb ist deine Aussage, dass es hier eine sakrosankte Rangfolge gäbe nur ein rechtstheoretisches Konstrukt, aber eben nicht die praktische Realität.

Ich glaub Dir, dass Du das so siehst!

(08.10.2022, 19:54)Quintus Fabius schrieb: Das ist meiner Ansicht nach wiederum nur eine rein theoretische, rein rechtsphilosophische Aussage, die an der Realität vorbei geht.

An Deiner Realität offensichtlich. An meiner und meinem Alltag definitiv nicht.

(08.10.2022, 19:54)Quintus Fabius schrieb: Recht wird von Richtern gesprochen, also entscheiden hier Individuen darüber was Recht ist und was nicht. Und hier divergiert das Recht immens, je nach Gericht und beteiligten Individuen.

Natürlich, von wem sonst!? Daher gibt es auch mehrere Instanzen

(08.10.2022, 19:54)Quintus Fabius schrieb: Die ganze Idee, dass das Recht hierzulande frei von menschlichem Einfluss für sich selbst existieren würde ist eine Auffassung die den Boden der Realität verlassen hat.

Natürlich nicht! Deswegen die Gewaltenteilung und ein mehrstufiges Verfahren das ganz normaler Alltag ist.
Deine Realität kann ich natürlich nicht beurteilen.

(08.10.2022, 19:54)Quintus Fabius schrieb: Von den ganzen sonstigen Rechtsbereichen, und der massiven Willkür welche hier seitens staatlicher Organe herrscht, und zwar aufgrund von bloßen Willkürentscheidungen bestimmter Machtträger fange ich erst gar nicht mal an.

Ich glaub Dir, dass Du das so siehst.

(08.10.2022, 19:54)Quintus Fabius schrieb: Im weiteren nimmt die Kultur und auch die Gesellschaft sehr wohl Einfluss auf das Recht und wie es ausgelegt wird.

Natürlich! Gesetze werden erlassen, vollzogen und über ihre Ausführung/Auslegung durch Mitglieder unserer Gesellschaft entschieden. In unserem und jedem anderen Rechtsstaat jedoch durch die Gewaltenteilung von unterschiedlichen staatlichen Institutionen und Personenkreisen
Etwaige Verfehlungen widersprechen dieser Rechtsordnung!

(08.10.2022, 19:54)Quintus Fabius schrieb: Ein Beispiel: es wäre absolut Grundgesetzkonform Schwule rechtlich zu verfolgen, zu hohen Haftstrafen zu verurteilen (entsprechende Gesetze voraus gesetzt) und sie für lange Zeit wegzusperren. Auch wenn das hier und heute der absoluten Mehrheit absurd vorkommen mag. Und früher gab es - bei exakt gleichem Grundgesetz - entsprechende Gesetze! Nicht umsonst kämpfen bestimmte Initiaven (3+) immer noch für eine entsprechende Grundgesetzänderung.

Sie haben durch das Grundrecht der Meinungsfreiheit nicht nur das Recht diesen Schwachsinn zu fordern sondern darüber hinaus auch das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit wenn ihnen jemand für diese absurde Forderung auf die Schnauze hauen wollte.
Aber weder sie, noch die betroffenen homosexuellen entscheiden darüber, sondern der Gesetzgeber und am Ende das Bundesverfassungsgericht wenn dieser Unfug es jemals dahin schaffen sollte, was Gott verhüten möge und auch zum Glück sehr unwahrscheinlich ist.

(08.10.2022, 19:54)Quintus Fabius schrieb: In der Frühzeit der Bundesrepublik war es grundgesetzkonform dass die Ehefrau ohne schriftliche Einwilligung des Ehemannes nicht arbeiten durfte, bei exakt gleichem Grundgesetz. Und Vergewaltigung in der Ehe gab es noch bis 1997 (!) nicht, bei exakt gleichem Grundgesetz.

Du beantwortest Dir die Frage selbst! Das ändert nichts am Grundgesetz. Ganz im Gegenteil.
Die Initiativen kommen aus Gesellschaft und in den beiden o.g. Fällen von Frauen aus der Politik. Die Entscheidung darüber fällt jedoch das Bundesverfassungsgericht, welches diese schwachsinnigen Gesetze der Legislative ja auch einkassiert hat, weil ihre Überprüfung dem GG eben nicht entsprochen hat.

(08.10.2022, 19:54)Quintus Fabius schrieb: Weder existiert also in der praktischen Realität diese Rangfolge welche du hier propagierst

Doch! Auch wenn ich Dir natürlich glaube, dass Du das anders siehst.

(08.10.2022, 19:54)Quintus Fabius schrieb: dass das Recht eine Entinität außerhalb von Individuen oder der Gesellschaft wäre. Ganz im Gegenteil wird es gerade eben hochgradig durch die jeweilige sozialkulturelle Grundströmung

Natürlich! Gott sei Dank! S.o.

(08.10.2022, 19:54)Quintus Fabius schrieb: und insbesondere auch durch Mächtige Individuen bestimmt.

Kann sein, ist aber durch unsere Rechtsordnung weder vorgesehen noch durch diese gedeckt.
Andernfalls ist der souveräne Umgang mit ihnen das Problem und nicht unser Grundgesetz.
Eine bestehende Rechtsordnung bedeutet nicht, dass sie oder gar ihre Anwendung perfekt funktioniert.
Viele gescheiterte Staaten haben ( gerade in Afrika) sehr fortschrittliche Rechtsordnungen, die allen Rechtsstaatlichen Anforderungen mehr als genügen.
Sie müssen natürlich konsequent angewendet werden.
Was sollte denn bitte die Alternative sein, ohne dass ich eine Antwort darauf benötige.

(08.10.2022, 19:54)Quintus Fabius schrieb: Gerade das hatte ich geschrieben, genau diese Auffassung ist das rein militärische Problem. Und das gilt noch weit über den Artikel 1 hinaus, ganz ebenso für alle Gesetze welche strikt befolgt werden, weil man ja ein Rechtsstaat sein will. Du verstehst anscheinend meine Schlußfolgerung daraus nicht.

Ich habe Deine Ausführungen sehr genau gelesen und auch nach diesen Ausführungen um so mehr den Eindruck, dass ich sie sehr gut verstanden habe. Daher habe ich Dir ja auch explizit darauf geantwortet.

(08.10.2022, 19:54)Quintus Fabius schrieb: Gerade weil diese Nachteile gegeben sind, und zwar in jedem Fall, gerade eben deshalb muss man sie berücksichtigen. Wozu ich aufrief war gerade eben:

1. Einzuräumen dass es solche Nachteile gibt, und zu erkennen dass die Existenz von Nachteilen aus dieser Haltung heraus ein Fakt ist.

2. auf den Fakt dass dies Nachteile zur Folge hat zu reagieren, indem man entsprechend diese Nachteile bei der Kriegsführung berücksichtigt.

Auch das habe ich verstanden und Dir ebenfalls zuallererst darauf geantwortet.

(08.10.2022, 19:54)Quintus Fabius schrieb: Rechtsstaat und Krieg sind zwei völlig entgegen gesetzte Konstrukte. Sie sind daher nicht vereinbar. Wer dies leugnet, der leugnet das Wesen des Krieges selbst.

Daher der Versuch diesem Wahnsinn durch Völkerrecht etc. in irgendeiner Weise Herr zu werden und gewisse Grundregeln zu verpassen mit denen 7 Mrd Menschen leben können. Komplex halt.

(08.10.2022, 19:54)Quintus Fabius schrieb: Ich bin nur ein einfacher Krieger.

Das ist überhaupt nicht schlimm und auch gut so
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