08.10.2022, 21:23
Eine wunderbar deutsche Diskussion.
Alternativ könnte man durchaus auch argumentieren, dass Art. 87a Abs. 2 GG die Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland außerhalb des Rechtsrahmens des Grundgesetzes stellt.
Insofern: Die Bundeswehr würde (wie jede andere westliche Armee auch) einen Krieg zur Verteidigung des Bundes- bzw. Bündnisgebietes nach den einschlägigen Kriegsvölkerrechtlichen Spielregeln führen und damit hätte es sich.
Zitat: Erklär mir dann mal bitte wie du überhaupt Krieg führen willst, und wie ein Krieg unter Beachtung des Artikel 1 stattfinden soll?!Indem man im Sinne des Art. 25 GG den Krieg nach den einschlägigen Regeln des Kriegsvölkerrechts führt und feststellt, dass dies mit Art. 1 GG kompatibel ist. Warum auch nicht.
Alternativ könnte man durchaus auch argumentieren, dass Art. 87a Abs. 2 GG die Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland außerhalb des Rechtsrahmens des Grundgesetzes stellt.
Insofern: Die Bundeswehr würde (wie jede andere westliche Armee auch) einen Krieg zur Verteidigung des Bundes- bzw. Bündnisgebietes nach den einschlägigen Kriegsvölkerrechtlichen Spielregeln führen und damit hätte es sich.