08.03.2024, 22:33
(08.03.2024, 21:50)alphall31 schrieb: Die Aussage von 14 pro kpAn der Stelle etwas verwirrend dargestellt, weil es dort so beschrieben wird, dass im ersten Schritt jede sJgKp 12 bekommt, im Endzustand aber 14 haben soll. Macht allerdings insofern Sinn, dass die sWaTrg der sJgKp eine andere Rolle erhalten sollen, wenn Schritt 2 umgesetzt wurde. Danach sollen dann die sJgZg mit je 4 sWaTrg direkt für die Unterstützung der JgKp eingesetzt werden, während die 4 WaTrg-Züge der sJgKp dann als eigenständiges Manöverelement zusammengefasst werden sollen, wozu die zwei weiteren Exemplare für die Führung dieser Teileinheit (Staffel?) durchaus Sinn ergeben.
https://www.bundeswehr-journal.de/2023/s...more-16453
Meine Ausführungen korrigiere ich entsprechend:
(08.03.2024, 02:10)Broensen schrieb: Schritt 1 umfasst 3 Züge mit 4 sWaTrg je sJgKp, von denen wir 4 besitzen, das macht also 48 Stück.Das läuft dann auf die gleichen 120 Stück raus und für WTD, GÜZ und Schulen verbleiben nur 3 bzw. 8 Exemplare.
Schritt 2 umfasst 1 Zug mit 4 sWaTrg je JgKp, von denen wir 1816 (ohne 291.) besitzen, macht nochmal 7264 Stück. Außerdem noch, ebenfalls in Schritt 2: 2 sWaTrg je sJgKp, also 8 weitere.
Zitat:Die Zahl abzulösende Wiesel liegt zwischen 30-40. ... Jägerkp hatten glaub ich 6x Wiesel tow und 6x Wiesel Mk.Du meinst doch wahrscheinlich schwere Jägerkompanien? Das wären eben die unter Schritt 1 von mir genannten 48, womit dann Nadine auch Recht hätte mit ihren 50 Stück. Ich dachte, das wären mehr gewesen...
Zitat:Nach Unterlagen von 2020 bekommt auch ein Gebjgbtl schwere Waffenträger . Ob das noch aktuell ist kann ich nicht sagen.Das hat sich mit der Umstrukturierung des Heeres und dem Wechsel der 23. zur DSK erledigt. die Gebirgsjäger werden die BOXER abgeben und somit auch keine sWaTrg erhalten. Das muss dann über den LuWa oder im Rahmen von CAVS gelöst werden.