29.09.2023, 20:39
(29.09.2023, 12:56)ObiBiber schrieb: https://soldat-und-technik.de/2023/09/mo...ntgegeben/
Zitat:Die zulässige Gesamtmasse des LuWa muss mindestens 5 Tonnen betragen, die Gefechtsmasse ist maximal 4,5 Tonnen beschränkt. Die zu leistende Dauergeschwindigkeit auf ebener Straße ist mit 90 km/h angegeben, zudem ist eine hohe Mobilität im Gelände und ein spezifischer Bodendruck von weniger als 5 N/cm² gefordert.Warum zur Hölle gibt man einen Mindestwert für das zul. Gesamtgewicht an?!? Nutzlastreserve hätte ich ja verstanden. Aber ohne verpflichtendes Schutzniveau sich derart auf eine konkrete Gewichtsklasse festzulegen, kann ich nicht nachvollziehen.
Der genaue Fahrzeugschutz wird nicht angegeben, in der Meldung steht lediglich, dass der LuWa „über einen definierten Schutz der Fahrzeugbesatzung vor Wuchtgeschossen und Minenwirkung gemäß STANAG 4569 verfügen“ muss. Ausgehend von der Gewichtsbeschränkung des Fahrzeuges kann davon ausgegangen werden, dass dies maximal Level 2 sein wird.