Erklärung der internationalen Pariser Konferenz für Libyen
Elysee (französisch)
Am 12. November 2021 haben der Präsident der Französischen Republik, die Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland, der Ministerpräsident der libyschen Übergangsregierung der Nationalen Einheit, der Präsident des italienischen Ministerrats, der Präsident des libyschen Übergangsrats des Präsidenten Der Premierminister der libyschen Übergangsregierung der Nationalen Einheit und der Generalsekretär der Vereinten Nationen haben gemeinsam eine Konferenz der Staats- und Regierungschefs zu Libyen in Paris organisiert, um die Umsetzung eines von Libyen geleiteten und definierten politischen Prozesses unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen zu unterstützen, der eine politische Lösung der libyschen Krise herbeiführen kann.
Die folgenden Länder und regionalen Organisationen nahmen an der Konferenz teil: Ägypten, Algerien, China, Griechenland, Jordanien, Kuwait (Vorsitz des Ministerrats der Liga der Arabischen Staaten), Malta, Marokko, die Niederlande, Niger, Katar, die Demokratische Republik Kongo (Vorsitz der Afrikanischen Union), die Republik Kongo (Vorsitz des Hochrangigen Ausschusses der Afrikanischen Union für Libyen), Russland, Spanien, die Schweiz, Tunesien, die Türkei, die Vereinigten Arabischen Emirate, das Vereinigte Königreich, die Vereinigten Staaten von Amerika, die Afrikanische Union, die Europäische Union, die Liga der Arabischen Staaten und das Exekutivsekretariat der G5 Sahel.
a. Wir, die Teilnehmer, bekräftigen unsere uneingeschränkte Achtung und unser Bekenntnis zur Souveränität, Unabhängigkeit, territorialen Integrität und nationalen Einheit Libyens. Wir lehnen jede ausländische Einmischung in die Angelegenheiten des Landes ab.
b. Wir begrüßen die seit der Berliner Libyen-Konferenz erzielten Fortschritte bei der Wiederherstellung von Frieden und Stabilität in Libyen mit der Unterzeichnung des Waffenstillstandsabkommens am 23. Oktober 2020, der Annahme des politischen Fahrplans für Libyen in Tunis am 15. November 2020 und der Billigung der Übergangsregierung der nationalen Einheit am 10. März 2021. Wir bekräftigen unser Engagement für den Erfolg des politischen Prozesses in Libyen, die vollständige Umsetzung der Waffenstillstandsvereinbarung vom 23. Oktober 2020 und die Abhaltung von Präsidentschafts- und Parlamentswahlen am 24. Dezember 2021 im Einklang mit dem politischen Fahrplan für Libyen, den Resolutionen 2570 und 2571 (2021) des VN-Sicherheitsrats und den Schlussfolgerungen der Zweiten Berliner Konferenz über Libyen.
c. Wir nehmen die Ergebnisse der Konferenzen von Paris und Palermo und anderer internationaler und regionaler Initiativen zu Libyen seit dem politischen Abkommen mit Libyen 2015 sowie die wesentlichen Fortschritte zur Kenntnis, die im Berliner Prozess zu Libyen erzielt wurden. Wir begrüßen die libysche Stabilisierungskonferenz, die am 21. Oktober 2021 in Tripolis stattfindet, als einen wichtigen, von Libyen geleiteten Beitrag zu den internationalen Bemühungen um eine politische Lösung der Libyen-Krise und als ein historisches Ereignis zehn Jahre nach der libyschen Revolution. Wir würdigen den Übergangspräsidentenrat und die Übergangsregierung der Nationalen Einheit für ihre Entschlossenheit, den Erfolg des politischen Übergangs durch die Abhaltung von Präsidentschafts- und Parlamentswahlen am 24. Dezember 2021 sicherzustellen und die Waffenstillstandsvereinbarung auf der Grundlage des "Aktionsplans für den Abzug von Söldnern, ausländischen Kämpfern und ausländischen Streitkräften aus Libyen" umzusetzen.
d. Wir bekräftigen das fortgesetzte Engagement der internationalen Gemeinschaft in Partnerschaft mit der libyschen Übergangsexekutivbehörde (Übergangs-Präsidentenrat und Übergangs-Regierung der Nationalen Einheit) und anderen zuständigen libyschen Behörden für Frieden, Stabilität und Wohlstand in Libyen durch einen von Libyen definierten und von Libyen geleiteten politischen Prozess, der von den Vereinten Nationen unterstützt wird. Wir erinnern an die Einsetzung der Hohen Nationalen Versöhnungskommission unter der Schirmherrschaft des Übergangspräsidentenrates und rufen alle Beteiligten auf, sich wirklich für die nationale Versöhnung einzusetzen.
e. Wir begrüßen die Rolle, die die Vereinten Nationen bei der praktischen Umsetzung der Schlussfolgerungen der ersten und der zweiten Berliner Konferenz und bei der Durchführung der einschlägigen Resolutionen des VN-Sicherheitsrates, insbesondere der Resolutionen 1325, 1970, 2570 und 2571, spielen. Wir bringen unsere nachdrückliche Unterstützung für die laufenden Bemühungen der Unterstützungsmission der Vereinten Nationen in Libyen (UNMIL) zum Ausdruck, einen alle Seiten einbeziehenden, von Libyen geführten Dialog im politischen, wirtschaftlichen und sicherheitspolitischen Bereich zu fördern und Verstöße gegen die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht zu überwachen und zu melden. Wir erkennen die Rolle und die großen Anstrengungen der Nachbarländer, des Libyen-Quartetts (Afrikanische Union, Liga der Arabischen Staaten, Europäische Union und Vereinte Nationen) und des Hochrangigen Ausschusses der Afrikanischen Union für Libyen zur Unterstützung des Friedensprozesses in Libyen unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen an.
POLITIK
1. Wir betonen, wie wichtig es ist, dass alle libyschen Akteure die Abhaltung freier, fairer, inklusiver und glaubwürdiger Präsidentschafts- und Parlamentswahlen am 24. Dezember 2021 entschlossen unterstützen, wie dies im politischen Fahrplan für Libyen vorgesehen und in den Resolutionen 2570 und 2571 (2021) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen sowie in den Schlussfolgerungen der zweiten Berliner Konferenz vom 23. Juni 2021 gebilligt wurde, und dass sie die Ergebnisse dieser Wahlen akzeptieren
Wir begrüßen die von der Hohen Nationalen Wahlkommission (HNEC) bestätigten Schritte, die bereits auf technischer Ebene zur Vorbereitung der Wahl unternommen wurden, darunter die Eintragung von 2,8 Millionen Libyern in die Wählerverzeichnisse.
Wir nehmen zur Kenntnis, dass die Eröffnung des Registrierungsverfahrens für Kandidaten für die Präsidentschafts- und Parlamentswahlen sowie der Wahlkalender für diese Wahlen, die am 24. Dezember 2021 beginnen, bekannt gegeben wurden. Wir nehmen auch die Erklärung des HNEC zur Kenntnis, dass die Ergebnisse beider Wahlen gleichzeitig bekannt gegeben werden.
Wir sehen der offiziellen Festlegung des vollständigen Zeitplans für die Wahlen durch den HNEC und ihrer Durchführung in einer friedlichen Atmosphäre erwartungsvoll entgegen. Um ein Machtvakuum zu vermeiden, wird die derzeitige Übergangsexekutive nach der gleichzeitigen Bekanntgabe der endgültigen Ergebnisse der Präsidentschafts- und Parlamentswahlen durch die HNEC die Macht an die neue Exekutive übertragen.
2. Wir betonen die Bedeutung eines integrativen und konsultativen Wahlprozesses. Wir rufen daher die libyschen Parteien auf, Maßnahmen zu ergreifen, auch mit Hilfe der UNMIL, um im Vorfeld der Wahlen am 24. Dezember 2021 gegenseitiges Vertrauen und einen Konsens zu schaffen.
3. Wir unterstützen uneingeschränkt die Bemühungen der HNEC, die technischen Voraussetzungen für den Erfolg der Präsidentschafts- und Parlamentswahlen am 24. Dezember 2021 zu schaffen, einschließlich der gleichzeitigen Bekanntgabe der Endergebnisse beider Wahlen. Wir teilen den Wunsch des libyschen Volkes, sein Recht auf die Wahl seiner exekutiven und legislativen Vertreter wahrzunehmen. Wir sind uns darüber im Klaren, dass die libyschen Institutionen vereinheitlicht werden müssen, um ein demokratisches Mandat des Volkes zu erhalten, und wir ermutigen das neue Parlament, nach seiner Wahl auf eine dauerhafte Verfassung hinzuarbeiten, die in ganz Libyen auf breite Zustimmung stößt.
4. Wir rufen alle zuständigen libyschen Behörden und Institutionen auf, dem HNEC jede erforderliche Unterstützung für die Organisation freier, fairer, umfassender und glaubwürdiger Wahlen und für die Förderung einer effektiven, uneingeschränkten und gleichberechtigten Beteiligung von Frauen sowie für die Integration von Jugendlichen zu gewähren. Wir fordern die libyschen Institutionen und Verantwortlichen auf, spezifische Maßnahmen zu ergreifen, um die effektive Vertretung von Frauen in der neuen Legislative sicherzustellen und die Zivilgesellschaft in diese Bemühungen einzubeziehen.
Wir bekräftigen, dass die bevorstehenden nationalen Präsidentschafts- und Parlamentswahlen dem libyschen Volk die Möglichkeit geben werden, Vertreter zu wählen und einheitliche Institutionen unter Beteiligung aller libyschen politischen Akteure zu bilden, und zur Stärkung der Unabhängigkeit, Souveränität, territorialen Integrität und nationalen Einheit des Landes beitragen werden.
Wir begrüßen die Bemühungen der Übergangsregierung der Nationalen Einheit, in Abstimmung mit der HNEC die notwendigen Schritte zu unternehmen, um die Sicherheit des Wahlprozesses und die demokratische Übergabe der Macht an die durch die Wahlen gebildete neue Regierung zu gewährleisten. Wir unterstreichen die Rolle, die die UNMIL bei der Unterstützung der Wahlen am 24. Dezember 2021 gespielt hat, und bekunden unsere Entschlossenheit, Libyen bei seinem Wahlprozess uneingeschränkt zu unterstützen.
5. Wir fordern alle libyschen Akteure und Kandidaten nachdrücklich auf, ihre Zusagen zur Durchführung von Wahlen am 24. Dezember 2021 einzuhalten, sich öffentlich dazu zu verpflichten, die Rechte ihrer politischen Gegner vor, während und nach den Wahlen zu achten, die Ergebnisse freier, fairer und inklusiver Wahlen zu akzeptieren und sich zu dem vom HNEC ausgearbeiteten Verhaltenskodex zu bekennen.
Wir rufen alle libyschen Akteure auf, nach der Bekanntgabe der Ergebnisse weiterhin im Geiste der Einheit zusammenzuarbeiten und alles zu unterlassen, was das Ergebnis der Wahlen und die Übertragung der Macht an die neu gewählten Behörden und Institutionen im Einklang mit den demokratischen Grundsätzen behindern oder in Frage stellen könnte.
Wir bekräftigen, dass diejenigen Personen oder Einrichtungen innerhalb oder außerhalb Libyens, die versuchen, den Wahlprozess und den politischen Übergang zu behindern, zu untergraben, zu manipulieren oder zu fälschen, zur Rechenschaft gezogen werden und vom Sanktionsausschuss der Vereinten Nationen im Einklang mit der Resolution 2571 (2021) des Sicherheitsrats auf eine Liste gesetzt werden können. Wir verpflichten uns, den libyschen Wahlprozess zu respektieren, und fordern alle anderen internationalen Akteure auf, dies ebenfalls zu tun.
6. Wir ermutigen die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen sowie internationale und regionale Organisationen, in Abstimmung mit den libyschen Behörden, einschließlich der Übergangsregierung der nationalen Einheit und der HNEC, Beobachter für den Wahlprozess bereitzustellen.
7. Wir betonen die Notwendigkeit eines umfassenden und integrativen nationalen Aussöhnungsprozesses, der auf dem Grundsatz der Übergangsjustiz und der Achtung der Menschenrechte beruht und von den libyschen Behörden, einschließlich des HNRC, mit Unterstützung der Vereinten Nationen, der Afrikanischen Union, der Liga der Arabischen Staaten sowie der Nachbarländer und der Region geleitet wird. Wir betonen die Rolle und die Rechte der Frauen und ihre volle, substanzielle und gleichberechtigte Beteiligung am politischen und öffentlichen Leben.
SICHERHEIT
8. Wir bekräftigen unser Engagement für die vollständige Umsetzung der Waffenstillstandsvereinbarung vom 23. Oktober 2020 und begrüßen die Wiedereröffnung der Küstenstraße. Wir begrüßen nachdrücklich die Arbeit der Gemeinsamen 5+5-Militärkommission und versichern, dass wir die zuständigen libyschen Behörden und die Gemeinsame 5+5-Militärkommission unterstützen und mit ihnen in vollem Umfang konsultieren und dass wir die Schlüsselrolle der Kommission bei der Ermittlung und Verabschiedung von Maßnahmen zur Gewährleistung der sofortigen und vollständigen Umsetzung der Waffenstillstandsvereinbarung unterstützen. Wir begrüßen den Gefangenenaustausch und die gemeinsamen Sicherheitsoperationen, die unter der Schirmherrschaft der Gemeinsamen Militärkommission 5+5 durchgeführt werden.
9. Wir bringen unsere uneingeschränkte Unterstützung für den "Aktionsplan für den Rückzug von Söldnern, ausländischen Kämpfern und ausländischen Streitkräften aus libyschem Hoheitsgebiet" zum Ausdruck, der von der Gemeinsamen 5+5-Militärkommission im Einklang mit der Resolution 2570 (2021) des VN-Sicherheitsrats ausgearbeitet wurde, unter anderem durch die frühzeitige Festlegung eines Zeitplans, der einen ersten Schritt zur vollständigen Umsetzung der Waffenstillstandsvereinbarung vom 23. Oktober 2020 und der Resolution 2570 des VN-Sicherheitsrats darstellt.
In diesem Zusammenhang begrüßen wir die Tagung, die vom 6. bis 8. Oktober 2021 in Genf stattfindet. Wir verpflichten uns, die abgestimmte, schrittweise und ausgewogene Umsetzung des Aktionsplans zu erleichtern, und fordern alle relevanten Akteure auf, seine Bestimmungen unverzüglich umzusetzen.
Wir stellen fest, dass die Rückführung von Söldnern, ausländischen Kämpfern, ausländischen Streitkräften und nichtstaatlichen Akteuren die Aufsicht der Gemeinsamen Militärkommission 5+5 und die Unterstützung der UNMIL sowie eine rasche Koordinierung zwischen den Herkunftsländern und Libyen erfordern wird.
Wir begrüßen die Abhaltung des Treffens der Gemeinsamen 5+5-Militärkommission mit den Nachbarländern (Niger, Sudan, Tschad) vom 30. Oktober bis 1. November 2021 in Kairo, bei dem ein Kommunikations- und Koordinierungsmechanismus vereinbart werden sollte.*
10. Wir begrüßen die Ankunft der ersten Gruppe des UNMIL-Waffenstillstandsbeobachtungsteams zur Unterstützung des Mechanismus zur Überwachung des Waffenstillstands in Libyen, der unter der Schirmherrschaft der Gemeinsamen Militärkommission 5+5 eingerichtet wurde, und fordern seinen vollständigen Einsatz im Einklang mit der Resolution 2570 (2021) des Sicherheitsrats und fordern den Mechanismus zur Überwachung des Waffenstillstands in Libyen auf, rasch einen Plan zur Überwachung und Überprüfung der Anwesenheit und des Abzugs aller Söldner, ausländischen Kämpfer und ausländischen Streitkräfte zu verabschieden.
11. Wir rufen alle relevanten Akteure auf, die Sanktionen des Sicherheitsrats umzusetzen und durchzusetzen, unter anderem durch nationale und internationale Durchsetzungsmaßnahmen, um gegen alle Verstöße gegen das Waffenembargo und die Waffenruhe vorzugehen. Wir nehmen den Einsatz der EU-geführten Seestreitkräfte (EUNAVFOR MED IRINI) im Mittelmeer zur Durchsetzung des Waffenembargos durch die Kontrolle von Schiffen auf hoher See vor der libyschen Küste zur Kenntnis.
12. Wir begrüßen die laufenden Initiativen Libyens zur Entwaffnung, Demobilisierung und Wiedereingliederung von Mitgliedern bewaffneter Gruppen und nichtstaatlicher Akteure in die Gesellschaft unter Beteiligung aller libyschen Institutionen, einschließlich der Gemeinden, Handelskammern und lokalen Gemeinschaften, einschließlich der Frauen.
Diese Initiativen ebnen den Weg für einen umfassenden und integrativen landesweiten Entwaffnungs-, Demobilisierungs- und Wiedereingliederungsplan als Teil der politischen Beilegung der Krise in Libyen. Wir betonen, dass dringend Initiativen erforderlich sind, um die libyschen Behörden bei der wirksamen Umsetzung eines DDR-Plans zu unterstützen.
Wir betonen, dass geschlechtsspezifische und konfliktbedingte sexuelle Gewalt im Rahmen der Überwachung des Waffenstillstands, der Entwaffnung, Demobilisierung und der Reform des Sicherheitssektors (SSR), der Aufsicht über die bewaffneten Sicherheitskräfte, der Justiz, der Wiedergutmachung, der wirtschaftlichen Erholung und der Entwicklung behandelt werden muss. Wir betonen, dass die Umsetzung dieses Plans in seiner Gesamtheit von der Gemeinsamen 5+5-Militärkommission in Abstimmung mit den libyschen Behörden und der UNMIL beaufsichtigt werden muss.
13. Wir bringen unsere Unterstützung für die Reform des Sicherheitssektors zum Ausdruck und betonen, wie wichtig es ist, eine einheitliche, integrative, rechenschaftspflichtige und zivil geführte Militär- und Sicherheitsarchitektur in Libyen zu schaffen, und ermutigen die libyschen Behörden, ihre Bemühungen fortzusetzen und Fortschritte in einem umfassenden Dialog über diese Fragen zu erzielen, der frei von ausländischer Einmischung ist und insbesondere die Kairoer Gespräche berücksichtigt.
14. Wir bekräftigen, dass der Terrorismus in Libyen im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen und dem Völkerrecht mit allen Mitteln bekämpft werden muss, und erkennen an, dass Entwicklung, Sicherheit und Menschenrechte sich gegenseitig verstärken und für eine wirksame und umfassende Bekämpfung des Terrorismus unerlässlich sind.
Wir betonen die wichtige Rolle der Libyer bei der Bekämpfung des Terrorismus in ihrem Hoheitsgebiet und nehmen sie zur Kenntnis. Wir fordern alle Parteien auf, sich von terroristischen Gruppen und Personen, die von den Vereinten Nationen als solche bezeichnet werden, zu distanzieren.
Wir fordern die Umsetzung der Resolution 2368 (2017) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen und anderer einschlägiger Resolutionen in Bezug auf Daech, Al-Qaida und bezeichnete Personen, Gruppen und Organisationen, insbesondere der Bestimmungen über das Reiseverbot, das Waffenembargo und das Einfrieren von Finanzvermögen.
Wir bekräftigen die Notwendigkeit, die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der von ausländischen terroristischen Kämpfern ausgehenden Bedrohung im Einklang mit der Resolution 2322 (2016) des Sicherheitsrats zu verstärken, und begrüßen die Einrichtung der libyschen nationalen Behörde für Terrorismusbekämpfung im Einklang mit der globalen Strategie der Vereinten Nationen zur Terrorismusbekämpfung.
15. Wir würdigen die aktive Rolle des Übergangspräsidentenrates bei der Förderung des Dialogs mit den Nachbarländern Libyens unter Berücksichtigung der regionalen Dimension der Krise und insbesondere der Bedrohung durch den illegalen Transfer und die Anhäufung von Waffen sowie die grenzüberschreitende Freizügigkeit von bewaffneten Gruppen, Söldnern und ausländischen terroristischen Kämpfern.
Wir begrüßen die Bemühungen der Nachbarländer, den Libyern bei der Wiederherstellung der Stabilität in ihrem Land zu helfen, unter anderem durch die Aktivierung des vierseitigen Grenzverwaltungsabkommens zwischen Libyen, Sudan, Tschad und Niger sowie durch die Bemühungen der Afrikanischen Union und der Liga der Arabischen Staaten.
WIRTSCHAFT
16. Wir betonen, wie wichtig es ist, dass Libyen weitere Schritte zur Vereinheitlichung der libyschen Zentralbank unternimmt und die Empfehlungen der internationalen Finanzprüfung unverzüglich umsetzt. Wir bekräftigen die Notwendigkeit einer transparenten Verwaltung und gerechten Verteilung der Ressourcen und der Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen im ganzen Land und fordern die Übergangsregierung der Nationalen Einheit auf, ihre Bemühungen um die Wiederherstellung der Einheit der libyschen Wirtschafts- und Finanzinstitutionen fortzusetzen und die Grundversorgung der gesamten Bevölkerung überall im Land zu verbessern. In diesem Zusammenhang begrüßen wir die Bemühungen um die Wiedervereinigung der souveränen Institutionen Libyens.
17. Wir rufen alle Beteiligten auf, die Integrität und Einheit der libyschen Finanzinstitutionen und der libyschen Nationalen Ölgesellschaft im Einklang mit den Resolutionen 2259 (2015), 2441 (2018) und 2571 (2021) des UN-Sicherheitsrats zu respektieren und zu wahren. Wir bringen unsere Besorgnis über die wiederholten Versuche bewaffneter Gruppen zum Ausdruck, die Kontrolle über die Libysche Nationale Erdölgesellschaft und die Erdölexporte zu übernehmen, und bekräftigen, dass solche Aktionen eine Bedrohung für den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität in Libyen darstellen können.
18. Wir fordern das libysche Repräsentantenhaus und die Übergangsregierung der nationalen Einheit auf, die Konsultationen wieder aufzunehmen, um einen ausgewogenen und einvernehmlichen Staatshaushalt zu verabschieden. Wir betonen, wie wichtig es ist, den Prozess der Haushaltsaufstellung und -verkündigung zu standardisieren, um die finanzpolitische Steuerung, Transparenz und Rechenschaftspflicht zu verbessern, und wie wichtig es ist, in einem ersten Schritt Informationen über die Ausgaben im Rahmen von Finanzvereinbarungen zu veröffentlichen.
19. Wir bekräftigen, dass die Anwesenheit einheitlicher, demokratisch gewählter Behörden, die dem Volk gegenüber rechenschaftspflichtig sind, sich zu Transparenz und Einheit verpflichten, die Korruption bekämpfen und sich um die Bedürfnisse der Menschen in ganz Libyen kümmern, ein positives Signal aussenden würde, dass die Vermögenswerte nach ihrer Freigabe verwaltet und zur Förderung der Stabilität und Entwicklung Libyens und des Wohlstands seiner Bevölkerung eingesetzt werden.
In diesem Zusammenhang bekräftigen wir unsere Absicht, dafür zu sorgen, dass die nach Nummer 17 der Resolution 1970 (2011) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen eingefrorenen Vermögenswerte dem libyschen Volk zu einem vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen festzulegenden Zeitpunkt zur Verfügung gestellt und für dessen Wohl verwendet werden. Wir verpflichten uns, die zuständigen libyschen Behörden bei der Förderung der Integrität, Einheit und guten Führung der libyschen Investitionsbehörde zu unterstützen, unter anderem durch eine umfassende und glaubwürdige Prüfung der Behörde und ihrer Tochtergesellschaften.
ACHTUNG DES HUMANITÄREN VÖLKERRECHTS UND DER MENSCHENRECHTE
20. Wir erinnern daran, dass die libyschen Übergangsbehörden und alle Akteure in Libyen verpflichtet sind, das Völkerrecht, insbesondere die internationalen Menschenrechtsnormen und das humanitäre Völkerrecht, einschließlich der Bestimmungen zum Schutz der Zivilbevölkerung und der zivilen Infrastruktur, uneingeschränkt zu achten.
Wir begrüßen die Bemühungen der libyschen Übergangsbehörden um die Einhaltung und Erfüllung ihrer Verpflichtungen. Wir fordern alle Akteure in Libyen nachdrücklich auf, den Vereinten Nationen und internationalen humanitären Organisationen in Abstimmung mit den libyschen Behörden uneingeschränkten, sicheren und ungehinderten Zugang zu allen libyschen und nicht-libyschen Bedürftigen zu gewähren, auch zu allen Orten der Inhaftierung. Wir betonen, wie wichtig es ist, dass die gesamte libysche Bevölkerung Zugang zu humanitärer Hilfe erhält, wobei die Grundsätze der Menschlichkeit, der Neutralität, der Unparteilichkeit und der Unabhängigkeit im Einklang mit den internationalen Menschenrechtsnormen und dem humanitären Völkerrecht uneingeschränkt zu achten sind.
21. Wir erinnern daran, dass alle Personen, libysche oder ausländische, die für Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und die internationalen Menschenrechtsnormen verantwortlich sind, zur Rechenschaft gezogen werden, unter anderem durch die in den einschlägigen Resolutionen des VN-Sicherheitsrats, einschließlich der Resolution 1970 (2011), festgelegten Maßnahmen.
Wir bekräftigen die dringende Notwendigkeit, allen Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte in Libyen ein Ende zu setzen, einschließlich willkürlicher Verhaftungen und Inhaftierungen sowie unmenschlicher und erniedrigender Haftbedingungen, und den Zugang zur Justiz für alle, insbesondere für Frauen und Mädchen, in Fragen der sexuellen und geschlechtsspezifischen Gewalt zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang würdigen wir die Arbeit des libyschen Ausschusses von Experten und Menschenrechtsverteidigern, der von der UNMIL und dem Amt des Hohen Kommissars für Menschenrechte (OHCHR) einberufen wurde, um geeignete Rechtsvorschriften zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen auszuarbeiten.
22. Wir verpflichten uns, jede Gewalt und jeden Missbrauch gegen Migranten, die Schleusung von Migranten und den Menschenhandel zu verurteilen und zu bekämpfen oder solche Handlungen zu erleichtern. In Anbetracht der Tatsache, dass Libyen keine Vertragspartei der Konvention von 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge ist, würdigen wir die Arbeit der UNMIL und der UN-Organisationen, -Fonds und -Programme bei der Koordinierung und Erleichterung der Bereitstellung von humanitärer Hilfe und Schutz für Flüchtlinge, Migranten und Asylsuchende.
Wir erkennen die Bemühungen und das Engagement der libyschen Übergangsbehörden an, Migrationsfragen trotz der Schwierigkeiten vor Ort anzugehen. Wir fordern die vollständige Umsetzung der bestehenden Maßnahmen und die Meldung von Verstößen an den UN-Sanktionsausschuss für Libyen. Wir erinnern daran, dass jegliche Gewalt und Misshandlung von Migranten, die Schleusung von Migranten und der Menschenhandel sowie andere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte in Libyen, die eine Bedrohung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit darstellen, als Grundlage für gezielte Sanktionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, einschließlich Reiseverboten und Einfrieren von Vermögenswerten, herangezogen werden können.
23. Wir bekräftigen die Notwendigkeit, die Bestimmungen des libyschen Fahrplans in Bezug auf die Achtung der politischen und bürgerlichen Rechte, der demokratischen Grundsätze und der Gleichheit aller Bürger umzusetzen, einschließlich der Ablehnung von Hassreden und der Aufstachelung zur oder Anwendung von Gewalt im politischen Prozess. Wir rufen alle libyschen Akteure auf, die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte und Grundfreiheiten, einschließlich der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit und der freien Meinungsäußerung, zu achten und die wesentliche Rolle der Zivilgesellschaft bei der Gewährleistung der Legitimität des Wahlprozesses anzuerkennen. Die Mitglieder der libyschen Zivilgesellschaft, einschließlich Menschenrechtsverteidiger und Journalisten, müssen geschützt werden, da sie wichtige Partner und Gesprächspartner bei der Förderung von Frieden und Stabilität im politischen Prozess sind.
24. Wir unterstreichen die wichtige Rolle der unabhängigen Untersuchungsmission, die vom VN-Menschenrechtsrat in seiner Resolution 43/39 vom 22. Juni 2020 beauftragt wurde, die Fakten und Umstände der mutmaßlichen Verletzungen der internationalen Menschenrechtsnormen und des humanitären Völkerrechts in Libyen durch alle Parteien seit Anfang 2016 zu dokumentieren und festzustellen, um die Rechenschaftspflicht zu gewährleisten, die auch Teil des nationalen Aussöhnungsprozesses sein muss, und wir nehmen den Bericht der Mission an den Menschenrechtsrat im September 2021 zur Kenntnis.
Wir fordern einen uneingeschränkten, sicheren und ungehinderten Zugang zu allen Gebieten des Landes, damit die Mission ihr Mandat erfüllen kann. Wir würdigen die Bemühungen und Schritte der Übergangsregierung der Nationalen Einheit zur Reform und Umstrukturierung der nationalen Menschenrechtsinstitution sowie ihre kontinuierliche und uneingeschränkte Zusammenarbeit mit der Unabhängigen Untersuchungskommission, auch während deren Besuch in Libyen vom 23. bis 26. August 2021. Wir begrüßen die Zusage der Übergangsregierung der Nationalen Einheit, die internationalen Verpflichtungen Libyens, einschließlich des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte, zu achten und zu erfüllen.
25. Wir begrüßen die kontinuierliche Wiederaufnahme der freiwilligen humanitären Evakuierung und der humanitären Rückflüge von Migranten und Flüchtlingen aus Libyen und würdigen die diesbezügliche Zusammenarbeit mit den libyschen Übergangsbehörden. Wir verpflichten uns, die libyschen Behörden erforderlichenfalls bei der Entwicklung eines umfassenden und geschlechtersensiblen Konzepts zur Bewältigung von Migration und Vertreibung zu unterstützen, und zwar in Zusammenarbeit mit den Organisationen und Programmen der Vereinten Nationen, im Einklang mit den Grundsätzen der regionalen und internationalen Zusammenarbeit und im Einklang mit dem Völkerrecht. Wir unterstreichen die positive Rolle, die die Vereinten Nationen, die Afrikanische Union und die Europäische Union im Rahmen des dreigliedrigen Mechanismus spielen, und fordern sie auf, ihre Bemühungen zu verstärken.
* Die Türkei hat einen Vorbehalt bezüglich des Status der ausländischen Streitkräfte.