11.01.2024, 13:00
(11.01.2024, 12:31)Broensen schrieb: Ah, das meinst du. Ich bin mir ziemlich sicher, dass die nicht als Forderung aufgestellt werden, sondern lediglich zur Orientierung dienen sollen, bzw. als grobe Obergrenze. Eine Mindestverdrängung vorzugeben, macht wenig Sinn.
Abhängig von der Aufwuchsfähigkeit vielleicht schon... Eine Mindermengen liesse sich ja durch Ballast ausgleichen.