03.09.2023, 15:35
Zitat:Während Schiff 1 als reines Flugabwehrschiff mit einer initialen Operational Capability (Fähigkeitsersatz AAW F 124) in Dienst geht, werden auf Schiff 2 die Restpunkte dieser initialen Fähigkeitsstufe aus Abnahme und Einsatzprüfung beseitigt und abschließend nachgewiesen.
D.h. man geht schon jetzt davon aus, dass Schiff 1 (überspitzt formuliert) die Anforderungen nicht erfüllt und man deren Beseitigung auf Schiff 2 schiebt, was Schiff 1 dann über Jahre in einem "halbgaren Zustand" belässt?
Der Freifahrtschein wird die Industrie sicherlich freuen, weshalb sollte der Kunde auch bei Abnahme von Schiff 1 ein verwendbares und verwertbares Produkt erhalten? *sarc*