10.11.2022, 22:05
(10.11.2022, 21:23)Ottone schrieb: Auch ist eine europäische Ausschreibung nun nicht mehr möglich, somit könnte Damen mit seinem IP nur noch schwer und nur indirekt zum Zuge kommen.
Warum sollte eine europaweite Ausschreibung nicht mehr möglich sein? Ein Staat kann wenn Gründe nach Art. 346 AEUV vorliegen, von einer europaweiten Ausschreibung absehen, aber das auch nur wenn weitere vergaberechtlich relevante Tatbestände hinzutreten. So ein wachsweiches Schlüsseltechnologiepapier hält den prozeduralen Anforderungen einer Vergabekammer nicht stand. Es muss begründet werden, warum etwas eine nationale Schlüsseltechnolgie ist, eine einfache Deklaration ist nicht gerichtsfest.