22.02.2024, 21:09
(22.02.2024, 12:32)Schneemann schrieb: Auch wenn man natürlich nun wieder fragen kann, ob er das, was er sagt, wirklich ernst meint oder nicht, aber der Tenor ist der letztlich der gleiche. Und das Ziel hat sich auch nicht wirklich verändert.da frage ich mich, welchen Wert die Zusagen Russlands haben. Russland hat (mindestens) drei mal die Grenzen der Ukraine garantiert:
Zitat:"Odessa, komm nach Hause zurück"https://www.n-tv.de/politik/Hardliner-Me...54864.html
Hardliner Medwedew nennt Kriegsziele ...
Da frage ich mich, wo bzw. mit welcher Argumentation ....
Schneemann
1. in Art. 2 - 5 des Gründungsvertrages der GUS vom Dezember 1991 anlässlich der Auflösung der UdSSR
2. 1994 im "Budapester Memorandum" anlässlich des im Gegenzug erfolgten Abbaus der ukrainischen Atomwaffen,
verbunden mit der "Gipfelerklärung von Budapest", die 1994 ausdrücklich auch auf die Vereinbarung von Helsinki und die freie Wahl von Militärbündnissen hingewiesen hat und
3. im Mai 1997 anlässlich der "Verpachtung" der militärischen Stützpunkte auf der Krim (bis 2017).
Das Budapester Memorandum ist m.E. besonders brisant, weil auch andere Atomwaffenstaaten dem Memorandum zugestimmt haben - als "Garantiemächte" würde ich fast sagen.
Und wenn man sich vergegenwärtigt, dass dann 20 Jahre später - ab 2014 - die Besetzung ukrainischen Territoriums durch Russland begann, dann kann man sich ausrechnen, welche Wirkung die Nichteinhaltung der Garantien auf andere sich bedroht fühlende Staaten hat.
Bemerkenswert in diesem Zusammenhang:
Welche Staaten unterstützen Russland aktiv und welche Staaten nehmen eine "abwartend neutrale Haltung" ein, weigern sich also, den Angriff Russlands mit aller Konsequenz zu verurteilen?
Damit ist der Atomwaffensperrvertrag praktisch tot - es sei denn, die seinerzeitigen "Garantiemächte" und deren Verbündete schaffen es, der Ukraine ausreichende Hilfen zu Abwehr bereit zu stellen.
Das schließt künftige vertragliche Regelungen zwischen Russland und der Ukraine nicht aus. Allerdings müssen diese "auf Augenhöhe" erfolgen - und soweit mir bekannt ist, braucht es auch mindestens zwei Vertragspartner für solche Regelungen. Derzeit sehe ich diese Vertragspartner nicht.