22.06.2023, 16:22
Zitat:Zum Glück ist das Ermorden von irgendwelchen x-beliebigen Menschen in fremden Ländern mit denen man nicht im Krieg liegt - aufgrund irgendwelcher Meta-Daten-Analysen - mittels Drohnen welche von Deutschland aus gesteuert werden - nicht geächtet und in keinster Weise so verachtenswert wie eine in einer Kriegszone verlegte APM.Dieser Vergleich hinkt allerdings. Beide Systeme werden in Kriegen eingesetzt, beide dienen der Bekämpfung des Gegners. Anzunehmen aber, dass nach dem Ende eines Konfliktes eine nicht mehr kontrollierte Drohne versehentlich Jahre später immer noch irgendwo herumschwirrt und dann ein Kind oder einen Bauern auf einem Acker beschießt (aus welchen Gründen auch immer) ist sehr unwahrscheinlich.
Zitat:Und welch Glück dass man diesen Vertrag nach einer Ratifizierung immer einfach so aussetzen kann. Heißt dass, wir können ihn auch jederzeit einfach nach belieben aussetzen und wieder in Kraft setzen und wieder aussetzen? Das ist ja mal ein eleganter Vertrag, der nur nach Belieben gilt.Irritierenderweise ja. Zwar finde ich das nicht sonderlich geschickt ausgehandelt, aber ich war bei den Verhandlungen auch nicht dabei. Die benannte Konvention ist zwar unbegrenzt gültig, aber einzelne Staaten haben durchaus die Möglichkeit, bei Ratifikation oder Annahme etc. oder nach Beitritt zum Vertrag diesen nur vorläufig anzuwenden. Jeder Vertragsunterzeichner hat das Recht, von diesem Übereinkommen zurückzutreten, es muss aber eine vollständige Erklärung der Gründe für den Rücktritt vorliegen. Der Rücktritt wird aber erst ein halbes Jahr nach Bekundung dieses Rücktritts gültig bzw. muss erst dann vom UN-Generalsekretär akzeptiert werden. Bis dahin kann eine Aussetzung infolge bestimmter, triftiger Gründe geltend gemacht werden. Aber: Ist allerdings der austretende Signatar nach diesem halben Jahr in einen bewaffneten Konflikt verwickelt (bzw. wenn der Konflikt innerhalb dieser sechs Monate beginnt), so wird der Rückzug erst nach Beendigung dieses Krieges rechtlich wirksam.
Heißt: Die Ukraine bewegt sich in einer rechtlichen Grauzone, indem sie den Vertrag zwar fristgerecht und unter Angabe triftiger Gründe - man wird angegriffen von einer äußeren Macht - aufkündigt, dadurch aber, dass sie ja in einem bewaffneten Konflikt sich befindet, kann der Austritt noch nicht rechtswirksam sein, sondern würde erst nach dem Ende des Krieges rechtlich gültig werden können. Insofern befindet man sich seit 2014 in der Aussetzung.
Ich sage nicht, dass mir diese Lösung gefällt oder ich diese Regelung für sinnvoll halte...
Schneemann