15.06.2023, 12:25
(15.06.2023, 11:55)Schaddedanz schrieb: Das heißt dann aber auch Kombattanten tragen Hoheitszeichen
Völkerrechtlich gibt es eine definitive Kennzeichnungspflicht nur für Kombattanten, das sind allerdings Subjekte, also einzelne Personen. Die Kennzeichnungspflicht von Objekten ist stark eingeschränkt (bspw. Seerecht) und teilweise nicht einmal bindend verankert. Eine Pflicht zur Kennzeichnung von Fahrzeugen beispielsweise besteht nicht.
Zitat:tragen auch keine Hoheitszeichen von Nichtkriegsparteien.
Von welcher Nichtkriegspartei ist das von dir gezeigte Symbol ein Hoheitszeichen? Deutschland jedenfalls nicht.
Und doch, bei dieser Thematik geht es darum, dass sie der russischen Propaganda dient. Das sieht man doch sehr eindeutig daran, wie diese Meldungen verwendet und was für Reaktionen medial hervorgerufen werden.