29.04.2022, 08:44
(28.04.2022, 23:56)lime schrieb: Juristisch interessant wäre es eigentlich erst wenn ein sogenannter Oligarch dagegen klagen würde. Es ist eigentlich verwunderlich dass dies noch nicht passiert ist. In einigen Monaten könnte ein Punkt erreicht werden an dem eine Normalisierung der Beziehungen zwischen der EU und Rußland auf Jahre nicht mehr möglich sein wird. Es wird sich zeigen ob dies die Souveränität der Ukraine dann wirklich wert ist.
Dieser Punkt wurde doch schon vor Wochen erreicht.
Der rechtliche Rahmen für Sanktionen gegenüber Drittstaaten ist sehr, sehr übersichtlich und beschränkt sich im vorliegenden Fall im Wesentlichen auf die Artikel 28 und 29 EUV, die dem Europäischen Rat in Sachen der er Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik weitreichende Vollmachten einräumen.
2020 gab es dann auch schon mal eine EuGH Entscheidung zu den anlässlich der Krim-Besetzung verhängten Sanktionen.
Tenor so in Richtung, solange Maßnahmen nicht offensichtlich ungeeignet sind und eine halbgare Begründung vorliegt geht so ziemlich alles.
In der jetzigen Lage gilt das sowieso, schließlich hat der EuGH schon traditionell sehr wenig Interesse, sich in Sicherheitspolitische Entscheidungen der Europäischen Union einzumischen.