08.08.2010, 20:27
fazer600 schrieb:...Hallo fazer600
Ganz zu schweigen davon, dass ich deiner Argumentation auch nicht folgen kann, dass U-Boote gegen Flüchtlinge verfassungskonform wären......
dass der Einsatz gegen Serbien auch etwas mit dem Schutz vor Völkermord zu tun hat (Srebenica) und damit unter den Begriff der Nothilfe fällt, kann man durchaus vertreten. Nur muss man dazu auch sagen, dass wir - leider - nicht auf der ganzen Welt solche Einsätze durchführen können. Dann wäre die Bundeswehr in Dahrfur aktiv, bei den Roten Khmer aktiv gewesen, und und und ....
solche Einsätze müssen sich auf Europa beschränken.
Und die U-Boote hätten nur eine Aufgabe:
die Auslaufhäfen zu überwachen, um möglichst frühzeitig auslaufende Migrantenboote zu erfassen und dann weitere Aufklärungsmittel darauf anzusetzen.
Dabei geht es auch um die Rettung solcher Menschen, die sich unsicheren Nussschalen anvertrauen und dann mit großer Wahrscheinlichkeit irgendwo absaufen würden.