Erwerb von Schreckschusswaffen noch erlaubt?
#1
Guten Abend Leute,

Habe vor einem Freund von mir eine Schreckschusswaffe bzw. Gaspistole zu
Weihnachten zu schenken.
Frage: Ist dies nach dem neuen/aktuellen Waffengesetzbuch erlaubt? Also ohne zivilen Waffenschein?
Nützt die Tatsache das wir beide aktive Soldaten sind etwas sollte man einen "kleinen Waffenschein" benötigen?

Meine Nachvorschungen sagen ja.Der erwerb ist legal und FSK ab 18.Das Führen der Waffe verlangt den klenen Schein...doch die Quellen sind alle "Stand 2003" und älter.

Danke euch allen und wünsche dem ganzen Forum frohe Weihnachten!

Noratlas
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#2
Machen wir es kurz; kleiner Waffenschein wird benötigt, alles andere ist ein Verstoß gegen das Waffengesetz, glaube §52 und damit strafbar. Besitzen geht ohne, kann dann aber nur zu Hause getragen werden.
Link dazu, der mit meinem Kenntnisstand übereinstimmt.
<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.polizei.bremerhaven.de/service/waffenrecht/index.html?/kleinerwaffenschein.html">http://www.polizei.bremerhaven.de/servi ... chein.html</a><!-- m -->
siehe auch:
<!-- m --><a class="postlink" href="http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/BJNR397010002BJNE006100000.html">http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/ ... 00000.html</a><!-- m -->
Abschnitt 2 Unterabschnitt 1
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#3
Das deckt sich mit meinen infos.Ist nur für daheim gedacht und daher mein Present.

Thx bastian

Edit: Habe einen Colt 1911 erworben...189 euros.
Musste eine Belehrung unterschreiben,in der ich über die Gesetzeslage informiert wurde.
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