Deutsche Kolonien
#36
@Quintus: Meines Erachtens verrennst du dich da ganz gewaltig, und das gleich in mehrerer Hinsicht.

1) Natürlich ist der Begriff "teilweise" in der UN-Konvention rechtlich problematisch, weil er keine Dimension vorgibt und damit immer ausgelegt werden muss. Diese Unsicherheit im Detail kann aber doch deiner Meinung nach nicht ernsthaft dazu führen, dass die Unvollständigkeit komplett an Relevanz verliert und damit nur noch die Zielsetzung einer völligen Zerstörung maßgebliches Kriterium für einen Völkermord sei. Denn das würde umgekehrt dazu führen, dass sich quasi kein Verbrechen als Völkermord qualifiziert.
Wenn man sich nun die Dimension anschaut, dann sprechen wir eben nicht von ein paar Männern oder viele Männern, sondern von der aktiven und passiven Vernichtung eines großen Teiles der Herero und der Nama. Das ist so deutlich entfernt von einer Zweifelhaftigkeit, dass dieses Argument schlicht nicht haltbar ist.

2) Du führst zurecht an, dass die Mitteilung und der Befehl von Trothas immer nur verkürzt wiedergegeben wird und die Langform doch ein anderes Bild der Absichten zeichnet, aber waren diese tatsächlich anders als gemeinhin und auch aufgrund der Aussagen kolportiert? Von Trotha hat mehrfach seine Ansicht mitgeteilt, dass das Volk der Herero am besten zu vernichten sei, es zu vertreiben sei nur eine akzeptable Notlösung, weil sie richtig durchgeführt quasi ebenso zu einer Vernichtung des Volkes führt. Zwar hat er immer wieder betont, dass es nicht statthaft sei, wenn deutsche Soldaten auf Frauen und Kinder schießen (was ihn bzw. seine Truppen nicht davon abhielt, es trotzdem zu machen), es daher aber die beste Lösung sei, dafür zu sorgen, dass diese von selbst umkommen. Dies waren nicht nur klare Willensbekundungen bspw. gegenüber dem Generalstab, sondern tatsächlich so dann auch umgesetzte Aktionen. Insofern ist auch das Argument der Absicht weit von einer Zweifelhaftigkeit entfernt.

3) Wie von Ottone schon angesprochen spielen die als Whataboutism einzuordnenden Hinweise hinsichtlich der Verbrechen der Herero keine Rolle für die Frage, ob es sich um einen Völkermord gehandelt hat oder nicht. Der falsche Umgang mit einem Aspekt der Geschichte rechtfertigt nicht den falschen Umgang mit anderen Aspekten. Davon abgesehen ist das von dir angesprochene Narrativ vom Edlen Wilden eher ein sozio- oder sogar popkulturelles Problem, dass in der Wissenschaft schon seit Jahrzehnten anders betrachtet wird.

Abschließend sei noch anzumerken, dass die Betrachtung der Handlungen als Völkermord nicht nur eine aktuelle Interpretation ist, sondern vielmehr selbst zeitgenössische deutsche Quellen diese Ansicht, wenn auch unter anderen Begrifflichkeiten, unterstützen. Beispielhaft dafür sind die Briefe Leutweins zu nennen, der gegenüber Berlin immer wieder gegen die Absicht von Trothas, das Volk der Herero zu vernichten, egal ob direkt oder indirekt, argumentierte.
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Deutsche Kolonien - von Erich - 14.08.2004, 17:37
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