Kaplan von Köln
#61
Zitat:Erich postete
Rechtsstaat heisst, dass jeder das Recht hat, sich vor Gericht - bis zur letzten Instanz - gegen behauptete Übergriffe des Staates oder auch von Individuen in behauptete eigene Rechte zu wehren;
Rechtsstaat heisst, dass die Gerichte - und im Endeffekt die Gerichte der letzten Instanz, die zu einer Entscheidung berufen sind, diese auch treffen;
Rechtsstaat heisst Rechtsschutz - auch für den möglichen Verbrecher, der bis zur rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig zu gelten hat.

Und genau dieses Recht ist Kaplan in einer "Überfallaktion" genommen worden, und genau das darf - ganz egal bei wem - gerade in Deutschland nicht passieren.
kann ja jetzt aus der Tuekei weiter klagen :rofl:

Zitat:Sorry, aber für die beteiligten verantwortlichen Beamten müsste nach einer Dienstaufsichtsbeschwerde eine empfindliche Disziplinarmaßnahme kommen.

:motz:
Loooool das will ich sehn - ich seh schon die Meldung auf der titelseite der Bild - nö koennt wetten das dies nicht passiert

aus der von mir geposteteten meldung
Zitat:Gleichzeitig hatte er beim Verwaltungsgericht Köln beantragt, dass er bis zur endgültigen Entscheidung nicht abgeschoben werden dürfe. Dies lehnten die Kölner Richter gestern ab.
tjo bye bye - alles rechtens - und wenn nicht ist mirs auch schnurzpiepegal - was zaehlt sidn fakten fakten fakten - und fakt ist das man von kaplan in zukunft nicht mehr soviel hoeren wird udn die brd verlassen hat :evil:
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#62
@Erich
Kaplans Rechtsbehelfe hatten nach dem Urteil des VG keine aufschiebende Wirkung. Eine Vollstreckung des AbschiebeVA war daher möglich und rechtens. Über seine Revision wird entschieden werden. Aus der Anfechtungsklage gegen den AbschiebeVA wird halt jetz bloß eine Fortsetzungsfeststellungsklage. Rechtsschutz gibt es für Kaplan schon noch.
Halt nur nachträglichen.
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#63
Zitat:Merowig postete
ich finde es eines rechtsstaates eher unwuerdig und als eine farce das soetwas so lange hier geduldet wurde :motz:- fuehrt den staat ad absurdum
Ich packs nicht....

ich bin einmal mit Mero einer Meinung... - sogar 2 Mal 0_o er ist auch für die Todesstrafe
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#64
Zitat:bastian postete
Rechtsschutz gibt es für Kaplan schon noch.
Halt nur nachträglichen.
und damit wertlosen
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#65
Naja...die bedenken, daß hier die Freiheiten zugunsten der Terrorismusbekämpfung massiv eingeschränkt werden, sollte man schon haben.
Ungeliebte Personen hin oder her...
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#66
<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,323493,00.html">http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,323493,00.html</a><!-- m -->

Zitat:Ende der Schonzeit

Berlin verschärft die Gangart gegen Extremisten. Nach der Abschiebung des Hasspredigers Metin Kaplan kam nun der Terrorverdächtige Mamoun Darkazanli in Auslieferungshaft.

Für die Bundesregierung war es nur ein formaler Akt, doch die Unterschrift zur Ratifizierung des Europäischen Haftbefehls am 23. August löste in einer Zweizimmerwohnung im Hamburger Stadtteil Uhlenhorst erhebliche Nervosität aus. Der Hamburger Terrorverdächtige Mamoun Darkazanli, 46, ahnte, dass es langsam ungemütlich werden könnte in seiner Fluchtburg Deutschland, wo er jahrelang relativ unbehelligt leben konnte. Trotz seiner Verbindungen zum Qaida-Netzwerk war es den deutschen Behörden nicht möglich, den aus Syrien stammenden Mann festzusetzen. Den Spaniern dagegen reichten die Indizien: Untersuchungsrichter Baltasar Garzón erließ bereits vor einem Jahr Haftbefehl gegen Darkazanli - wegen Verdachtes der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung.
.....
Endlich :daumen:
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#67
Zitat:Shahab3 postete
Naja...die bedenken, daß hier die Freiheiten zugunsten der Terrorismusbekämpfung massiv eingeschränkt werden, sollte man schon haben.
Ungeliebte Personen hin oder her...
dazu ein Auszug aus einem Artikel der Süddeutschen Zeitung vom 14.10.2004
Zitat:Metlin Kaplan ist nicht unbedingt das Subjekt, an dem man Rechtsstatlichkeit gerne vorführt, aber Justitia hat bekanntlich verbundene Augen. Due Abschiebung hätte genauso gut einen ehrenwerten Flüchtling treffen können - und dies passiert auch Reihenweise, weil das Bundesverfassungsgericht das 1996 so entschieden hat.
...
Das höchste deutsche Gericht nahm hin, so schrieben die drei damals überstimmten Verfassungsrichter bitter, "dass die Exekutive vollendete Tatsachen schafft und damit die Entscheidung des Verfassungsgerichtss ins Leere geht." Karlsruhe, dazu berufen, die Grundrechte zu schützen, degradierte sich zum Zuschauer möglicherweise rechtswidriger Abschiebungen und hielt es für ausreichend, später in Ruhe über die Beschwerde des Flüchtlings zu befinden. Im krassen Fall wird ihm die positive Entscheidung auf dem Friedhof zugestellt.
dem ist nichts hinzuzufügen
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#68
tjo so ist halt unser Rechtsstaat :rofl:
muss halt auch in den sauren apfel beissen und die Urteile hinnehmen *g*
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#69
@Erich
Hat das BVerfG damals so entschieden und damit ist die Entscheidung des Gerichtes rechtens. Kaplan ist damit kein ihm zustehendes Recht genommen worden. Deshalb wird das:
Zitat:Erich postete:
Sorry, aber für die beteiligten verantwortlichen Beamten müsste nach einer Dienstaufsichtsbeschwerde eine empfindliche Disziplinarmaßnahme kommen.
genau nicht passieren.
Ob sie gerecht ist sei mal dahingestellt.

Zitat:Zitat:
bastian postete
Rechtsschutz gibt es für Kaplan schon noch.
Halt nur nachträglichen.

und damit wertlosen
Damit entwertest du weite Teile des Rechtsschutzes. Bei Polizeivollzugsmaßnahmen gibt es fast nur nachträglichen Rechtsschutz da so schnell wie man den Knüppel auf dem Kopf hat (bildlich gesprochen) keiner klagen kann. Finde nachträglichen Rechtssschutz besser als gar keinen.
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