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Zitat: mehr Reisen zwischen Heimat und Dienstort
Na darauf bin ich mal gespannt.
Zitat:sowie für einen Regierungsentwurf zum Umgang mit Tätigkeiten von Soldaten für "fremde Mächte". Dazu soll ein neuer Straftatbestand im Wehrstrafgesetz eingeführt werden
Welcher straftatbestand wäre das denn ? Das setzt ja voraus das es Probleme gibt mit deutschen im Ausland oder Soldaten anderer Staaten in Deutschland .
Auf die bessere Abrechnung von Überstunden bin ich gespannt . Hat die derzeitige Regelung doch ständig dafür gesorgt das ganze Kompanien monatelang in Urlaub geschickt wurden.
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(31.01.2025, 22:31)alphall31 schrieb: . Welcher straftatbestand wäre das denn ? Das setzt ja voraus das es Probleme gibt mit deutschen im Ausland oder Soldaten anderer Staaten in Deutschland .
Sollte klar sein: Verbot von Aufnahme beruflicher Tätigkeit für Feind Staaten. Insbesondere für ehemalige geheimnis Träger, Piloten etc.
Es wird dazu garantiert eine DurchfV geben, in der die ehemaligen Tätigkeiten und die Feind Staaten aufgelistet werden.
Für mich reicht das nicht : Reise Verbot für betreffende ex Soldaten in gelistete Staaten für sich selbst UND Verwandte ersten Grades und Eheleute.
Nun.... Wer als ex BW Geheimnisträger freiwillig nach China, Russland, Syrien, etc. reist, muss sie aber sowieso nicht alle auf der Latte haben.
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Wer also nach seiner Dienstzeit als Pilot bei der Lufthansa Langstrecke fliegt, der muss entsprechende Einteilungen für Flüge nach China verweigern? Und wenn er dann nach Japan eingesetzt wird, und es einen Zwischenfall an Bord gibt, ist die Notlandung ebenso verboten?
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(Gestern, 00:59)Milspec_1967 schrieb: Sollte klar sein: Verbot von Aufnahme beruflicher Tätigkeit für Feind Staaten. Insbesondere für ehemalige geheimnis Träger, Piloten etc.
Es wird dazu garantiert eine DurchfV geben, in der die ehemaligen Tätigkeiten und die Feind Staaten aufgelistet werden.
Für mich reicht das nicht : Reise Verbot für betreffende ex Soldaten in gelistete Staaten für sich selbst UND Verwandte ersten Grades und Eheleute.
Nun.... Wer als ex BW Geheimnisträger freiwillig nach China, Russland, Syrien, etc. reist, muss sie aber sowieso nicht alle auf der Latte haben.
Kann man die offizielle Feindstaatenliste der Bundesrepublik irgendwo öffentlich einsehen?
Welche demokratische Legitimierung hat diese Liste?
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Es gibt tatsächlich so Listen von Ländern. Wenn du beispielsweise in denen gelebt hast oder Beziehungen dorthin hast, führt dies bei einer Bewerbung als Beamter dazu, dass du ausgeleuchtet wirst wenn dies bekannt wird und dass man dir (je nach Land) eventuell oder fast sicher die Einstellung als Beamter verwehrt.
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Na ja, ich denke doch, dass wir hier ein paar Geheimnisträger haben(!?!), da gelten ja schließlich auch gewisse Regeln. Ich würde auch keine russische Botschaft betreten, sonst könnte der MAD fragen an mich haben
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(Gestern, 10:09)lime schrieb: Kann man die offizielle Feindstaatenliste der Bundesrepublik irgendwo öffentlich einsehen?
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downl...nFile&v=18
Staatenliste im Sinne von § 13 Absatz 1 Nummer 17 SÜG2
1. Afghanistan (Islamische Republik Afghanistan)
2. Algerien (Demokratische Volksrepublik Algerien)
3. Armenien (Republik Armenien)
4. Aserbaidschan (Republik Aserbaidschan)
5. Belarus (Republik Belarus)
6. China (Volksrepublik China),
ab 01.07.1997 einschließlich Sonderverwaltungsregion (SVR) Hongkong,
ab 20.12.1999 einschließlich Sonderverwaltungsregion (SVR) Macau
7. Georgien
8. Irak (Republik Irak)
9. Iran (Islamische Republik Iran)
10. Kasachstan (Republik Kasachstan)
11. Kirgisistan (Kirgisische Republik)
12. Korea (Demokratische Volksrepublik Korea)
13. Kuba (Republik Kuba)
14. Laos (Demokratische Volksrepublik Laos)
15. Libanon (Libanesische Republik)
16. Libyen (Staat Libyen)
17. Moldau (Republik Moldau)
18. Pakistan (Islamische Republik Pakistan)
19. Russische Föderation
20. Sudan (Republik Sudan)
21. Syrien (Arabische Republik Syrien)
22. Tadschikistan (Republik Tadschikistan)
23. Turkmenistan
24. Ukraine
25. Usbekistan (Republik Usbekistan)
26. Vietnam (Sozialistische Republik Vietnam).
Zitat:Welche demokratische Legitimierung hat diese Liste?
https://www.gesetze-im-internet.de/s_g/__13.html
Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes und den Schutz von Verschlusssachen
§ 13 Sicherheitserklärung
(1) In der Sicherheitserklärung sind von der betroffenen Person anzugeben: ...
17. Wohnsitze, Aufenthalte, Reisen, nahe Angehörige und sonstige Beziehungen in und zu Staaten, in denen nach Feststellung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat besondere Sicherheitsrisiken für die mit sicherheitsempfindlicher Tätigkeit befassten Personen zu besorgen sind
Die demokratische Legitimierung ist die Rechtsgrundlage, die zur entsprechenden Befugnis des Innenministeriums führt. Is' halt eine Exekutiv-Entscheidung.
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(Gestern, 15:23)Broensen schrieb: Staatenliste im Sinne von § 13 Absatz 1 Nummer 17 SÜG2
Dabei sollte man vielleicht auch über die Einflussnahme der größeren Player dieser Liste auf bspw. afrikanische Staaten nachdenken. Je mehr sich China und Russland dort engagieren, desto eher könnten auch dort entsprechende Risiken entstehen.