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Wenn einberufen werden dürfte, würden sicher mehr kommen. Aber da nicht einberufen werden darf, sondern sich jeder von uns aktiv drum kümmern und auch ggf. noch den Chef beknieen muss üben zu dürfen, finde ich das Argument nicht treffend.
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Zitat:Davon werden vielleicht 200000 überhaupt Kenntnis haben
Eher noch weniger. Und aus eigener Anschauung: mir wurde praktisch gesehen nie irgend etwas sinnvolles kommuniziert und auch fast allen Kameraden von mir nicht. Dabei wären wir durchaus zur Verfügung gestanden und hätten ein Interesse gehabt.
Wie man dieses Potential schleifen lässt und völlig ignoriert ist erstaunlich.
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(18.12.2023, 22:45)Quintus Fabius schrieb: Und aus eigener Anschauung: mir wurde praktisch gesehen nie irgend etwas sinnvolles kommuniziert und auch fast allen Kameraden von mir nicht. Dabei wären wir durchaus zur Verfügung gestanden und hätten ein Interesse gehabt.
Wie man dieses Potential schleifen lässt und völlig ignoriert ist erstaunlich.
Ja, das ist auch zum Teil meine Erfahrung. Bei mir war das so, dass ich mich gegen Ende der Dienstzeit für die Beorderung bereit erklärt hatte. Die Einheit wurde irgendwann aufgelöst und deutlich später, so vor ca. 10/ 12 Jahren, wurde ich dann aktiv von der BW angeschrieben, ob ich bei der Neuaufstellung der RSU-Kompanien mitmachen wolle. Das ging damals aber aus privaten Gründen nicht.
Jetzt hab ich vor einiger Zeit wieder angefangen. Meine Erfahrung dabei ist, dass man sich durchfragen muss. Aber: Alle bei denen ich nachgefragt hatte, waren extrem hilfsbereit.
Meines Erachtens geht es am einfachsten über die Reservistenverband bzw. die örtlichen Kameradschaften, andernfalls wendet man sich direkt an das zuständige Karrierecenter. Dort gibt es eine eigene Stelle für Reservisten.
Mir war aber nicht bekannt, dass jeder ehemalige Soldat einmal im Quartal zum Üben (beinhaltet hauptsächlich Schießen) gehen kann. Das hat nichts mit einer Beorderung zu tun und dazu braucht es anfangs nicht mal eine Uniform. Seitdem bin ich da auch immer in den umliegenden Kreisgruppen dabei. Das kann ich jedem nur empfehlen. Wendet euch bei Interesse an die Feldwebel für Reservistenangelegenheiten in eurer Kreisgeschäftsstelle bzw. der nächsten BW-Einheit.
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https://defence-network.com/ausschluss-d...usbildung/
Wie ist den da der aktuelle Stand in Bezug auf das in dem Artikel beschriebene Problem ?
Zitat:Zum 1. Oktober 2022 wurde das deutsche Reservistengesetz um den § 3a ergänzt: „(1) Für jede beorderte Reservistin und jeden beorderten Reservisten, die oder der zu einer in § 60 des Soldatengesetzes genannten Dienstleistung bestimmt ist, ist vor Beginn der Dienstleistung eine einfache Sicherheitsüberprüfung durchzuführen. (2) Für jede Reservistin und jeden Reservisten, mit oder ohne Beorderung, die oder der zu einer in § 60 des Soldatengesetzes genannten Dienstleistung herangezogen wird, ist vor der Heranziehung zur Dienstleistung eine einfache Sicherheitsüberprüfung durchzuführen.“
„Da nicht alle beorderten, also einer Dienststelle fest zugeordneten, Reservistinnen und Reservisten gleichzeitig durch das Bundesamt für den militärischen Abschirmdienst (BAMAD) überprüft werden können und zudem sehr viele Anpassungen in den bisher gängigen Verfahren der Reservistenarbeit notwendig geworden sind, musste ergänzend zu der entsprechenden Norm eine vorläufige Verfahrensanweisung erlassen werden“, berichtet eine Sprecherin des Streitkräfteamtes gegenüber cpm Defence Network. Es existiert sogar für die beorderten Reservisten eine Übergangsfrist, in der sie auch ohne Sicherheitsüberprüfung weiter Dienst leisten können, damit das BAMAD diese Aufgabe überhaupt stemmen kann. Für nicht-beorderte Reservisten ist dementsprechend überhaupt keine Kapazität vorhanden, weshalb diese generell – Schuldig bis zum Beweis der Unschuld – von der Übung an Kriegswaffen sowie der neuen Schießausbildung ausgeschlossen sind.
„Unbeorderte Reservistinnen und Reservisten sind nicht fest einer Dienststelle zugeordnet, um dort auch einmal eine Dienstleistung von wenigen Tagen bis hin zu mehreren Monaten zu leisten, sondern nehmen generell lediglich an sogenannten Dienstlichen Veranstaltungen (DVag) vorzugsweise am Wochenende teil“, beschreibt die Sprecherin des Streitkräfteamtes. „Lediglich für eine Teilnahme an DVag ist keine Sicherheitsüberprüfung vorgesehen. Insofern darf diese Personengruppe nun nicht mehr an Aus- Fort- und Weiterbildungen an Kriegswaffen teilnehmen.
Gerade die Teilnehmer der DVag waren allerdings der Großteil der Reservisten. Sie lebten an diesen Wochenenden die Kameradschaft, engagierten sich ehrenamtlich in den Vereinen und Vereinigungen und trugen somit die Botschaften der Bundeswehr in die Gesellschaft. Punkte, die bei dem aktuellen Ausschluss von der Ausbildung und Übung mit Kriegsgerät keine Bedeutung mehr besitzen. So bemerkte auch die Sprecherin des Streitkräfteamts gegenüber cpm Defence Network: „Die Einführung der BeoHSÜ hat besonders das mit der Reservistenarbeit betraute Personal an „der Basis“ vor Herausforderungen gestellt, da einerseits alle damit in Zusammenhang stehenden Verfahren überprüft und angepasst werden mussten, andererseits dieses Personal im ständigen Dialog mit den Reservistinnen und Reservisten steht und dem anfänglichen Unverständnis oder auch Unmut über die Veränderung begegnen musste. Unterschiedliche Auslegungen der ursprünglichen Verfahrensanordnung innerhalb der Landeskommandos kamen hinzu, zudem haben sich in der Umsetzung und Anwendung weitere Fragen ergeben.“ Es ist also erneutes Nachsteuern notwendig. Die Sprecherin sagte hierzu: „Das Kompetenzzentrum Reservistenangelegenheiten Bundeswehr erstellt derzeit in Zusammenarbeit mit beauftragtem Personal für Reservistenarbeit eine bundeswehrinterne Weisung, welche den Landeskommandos Handlungssicherheit geben soll.“ Von einem Abweichen von der Sicherheitsüberprüfung ist allerdings aktuell nicht die Rede.
Dieses Beamtenkauderwelsch des Streitkräfteamts und anderer solcher Stellen könnte man auch mit einem einzigen Wort abkürzen: Kriegsunfähigkeit.
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(26.01.2024, 23:51)Quintus Fabius schrieb: https://defence-network.com/ausschluss-d...usbildung/
Dieses Beamtenkauderwelsch des Streitkräfteamts und anderer solcher Stellen könnte man auch mit einem einzigen Wort abkürzen: Kriegsunfähigkeit.
Der Artikel bezieht sich ja vorrangig auf die unbeorderte Reserve, also die ewig jammernden und ewiggestrigen VdRBw-Fürsten. Die sind auch mit erfolgreicher Sicherheitsüberprüfung kampf- und kriegsunfähig.
Denen bleibt halt nurnoch uniformiertes Saufen und Schlauchboot-Fahren als Hobby.
Wer Soldat der Reserve sein will, der lässt sich beordern.
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Na Danke, damit trittst du all jenen vors Knie deren Beförderungseinheiten ersatzlos aufgelöst wurden, und die von ihrem Arbeitgeber nicht für Übungen freigestellt werden.
Oder jene, die die BW aus "Gründen" ablehnt.
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(27.01.2024, 17:27)Garten-Grenadier schrieb: Der Artikel bezieht sich ja vorrangig auf die unbeorderte Reserve, also die ewig jammernden und ewiggestrigen VdRBw-Fürsten. Die sind auch mit erfolgreicher Sicherheitsüberprüfung kampf- und kriegsunfähig.
Denen bleibt halt nurnoch uniformiertes Saufen und Schlauchboot-Fahren als Hobby.
Wer Soldat der Reserve sein will, der lässt sich beordern.
Das geht halt an der Realität vorbei und ist dazu noch sehr oberflächlich und bedient die uralten Klischees. Für eine Beorderung braucht es auch eine freie Stelle. Die muss man zuerst mal finden und dann auch bekommen.
Davon abgesehen braucht es eine Sicherheitsüberprüfung wenn man üben möchte - mehr steht auch nicht in dem Artikel.
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Das zeigt in erster Linie erst einmal wie rückständig dieser Staat eigentlich ist . Wir reden hier von einem Geheimdienst der 0,3% der Bevölkerung überprüfen soll , wobei 80-90% der Arbeit eigentlich Computerprogramme ausführen sollten.
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(28.01.2024, 18:31)alphall31 schrieb: Wir reden hier von einem Geheimdienst der 0,3% der Bevölkerung überprüfen soll , wobei 80-90% der Arbeit eigentlich Computerprogramme ausführen sollten. Aha.
1.) Es geht nicht um 0,3% der Bevölkerung. Die unbeorderte Allgemeine Reserve umfasst etwa 1,2% der Bevölkerung.
2.) Selbst wenn "80% der Arbeit vom Computer ausgeführt wird" darf sich trotzdem jemand damit beschäftigen. Nehmen wir einfach mal eine halbe Stunde pro Fall an, damit das ganze nicht zu Persilschein-lastig wird, auch wenn das manchen vermutlich lieb wär.
3.) Ich hoffe mal nicht, dass du glaubst, dass das BAMAD für diese Zusatzaufgabe auch nur eine zusätzliche Stelle bekommt. Das darf neben den Regelaufgaben nebenher erledigt werden bzw. Personal hierfür zu Lasten der Regelaufgaben abgestellt werden.
4.) Selbst wenn das BAMAD dafür 50 Vollzeitstellen freischaufelt, sind die dann nach etwa 5 Jahren fertig.
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1. sollte sich der mad um die aktiven Soldaten , truppenreserve und territorale Reserve kümmern . Wenn die Bundeswehr aufhören würde den Schützenverein für den reservistenverband zu spielen wäre das Problem schon gelöst.
2. Personen die keine Vorstrafen haben oder gegen die keine Ermittlungen laufen mit denen hab ich keine Arbeit da es nichts zu überprüfen gibt. Extremismusverdachtsfälle auch bei Reservisten gehen den mad nichts an sondern nur den Verfassungsschutz. Reservisten gehen den mad nur etwas an wenn sie gerade irgendeinen Dienst leisten, ansonsten sind es Zivilisten.
3. man hat beim Bamad ca 500 unbesetzte Stellen , es wird seinen Grund haben warum da keiner arbeiten will oder nicht
4. das wären schon mal 50 Personen die beschäftigt wären und sonst keinen Schaden mehr anrichten können
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(29.01.2024, 14:42)alphall31 schrieb: 3. man hat beim Bamad ca 500 unbesetzte Stellen , es wird seinen Grund haben warum da keiner arbeiten will oder nicht
4. das wären schon mal 50 Personen die beschäftigt wären und sonst keinen Schaden mehr anrichten können Hmmm... Es sind also 500 Stellen unbesetzt, aber es wäre ein Vorteil, wenn 50 der vorhandenen Leute eine Beschäftigung hätten... ? Kann es sein, dass du dem BAMAD generell ablehnend gegenüberstehst?
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Ist das so schwer , die DP für die gestellten Aufgaben sind ja da aber es will keiner machen . Wo man früher noch Aus der Truppe Personal gezogen hat wie es auch der BND macht findet sich kaum jemand heute.
Und die ablehnende Haltung kommt einfach aus den Erfahrungen mit diesem Verein , vor allem im Ausland.
Abgesehen davon wirkt der mad bei der Sicherheitsüberprüfung nur mit . Solange keine Änderungen eintreten muss die einfache Sicherheitsüberprüfung nach spätestens zehn Jahren wiederholt werden für reservisten.
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(29.01.2024, 14:42)alphall31 schrieb: 1. sollte sich der mad um die aktiven Soldaten , truppenreserve und territorale Reserve kümmern . Wenn die Bundeswehr aufhören würde den Schützenverein für den reservistenverband zu spielen wäre das Problem schon gelöst.
2. Personen die keine Vorstrafen haben oder gegen die keine Ermittlungen laufen mit denen hab ich keine Arbeit da es nichts zu überprüfen gibt. Extremismusverdachtsfälle auch bei Reservisten gehen den mad nichts an sondern nur den Verfassungsschutz. Reservisten gehen den mad nur etwas an wenn sie gerade irgendeinen Dienst leisten, ansonsten sind es Zivilisten.
3. man hat beim Bamad ca 500 unbesetzte Stellen , es wird seinen Grund haben warum da keiner arbeiten will oder nicht
4. das wären schon mal 50 Personen die beschäftigt wären und sonst keinen Schaden mehr anrichten könnennen
Auch wenn ich alphall31 nicht in allen Punkten und Ansichten zustimmen kann, so ist in der rückwirkenden Betrachtung seine Kritik nicht vollständig aus der Luft gegriffen.
Wer erinnert sich noch an die glückseligen, sorglosen Merkeljahre? Die Wehrpflicht war ausgeschafft und man war von Freunden umgezwingelt.
Im Jahr 2012 wurde politisch und medial breit die Abschaffung des MAD erwogen. Die Aufgaben sollten durch eine zentrale Bundesverfassungschutzbehörde wahrgenommen werden.
Als Gründe wurden nichtnur Kosteneinsparung sondern auch eine erhöhte Effizienz aufgeführt.
Dank Franco A. und Wehrmachts-Deko in Kasernen, gewann der MAD wieder an Bedeutung:
Von 1.948 Mitarbeitern im Jahre 1990 auf 1.067 im Jahr 2014 reduziert, beträgt seine heutige Größe 1.500 Mitarbeitern - bei der kleinesten Bundeswehr aller Zeiten.
Etat 2001: 62 Millionen €
Etat 2014: 72 Millionen €
Etat 2022: 164 Millionen €
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(29.01.2024, 18:34)Garten-Grenadier schrieb: Im Jahr 2012 wurde politisch und medial breit die Abschaffung des MAD erwogen. Die Aufgaben sollten durch eine zentrale Bundesverfassungschutzbehörde wahrgenommen werden. Dies wurde nicht "erwogen", dies wurde von der damaligen Opposition so gefordert. Der Vorschlag der FDP war dabei im wesentlichen den MAD samt seinem Personal dem Bundesverfassungsschutz als "militärische Referate" zu unterstellen.
Durch de Maiziere als BMVg wurde hingegen damals eine "Verschlankung" anvisiert, die SPD regte die Zusammenlegung von MAD und dem zu dem Zeitpunkt durch Auflösungen stark zerfaserten MilNW an.
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Heimatschutzregiment 2 (NRW) übt Objektschutz und Raumüberwachung:
"Gefechtsschießen, Checkpoint-Ausbildung, Objektschutz – bis zum 3. Mai 2024 üben nordrhein-westfälische Heimatschutzkräfte in Münster-Handorf und in der Wahner Heide bei Troisdorf Altenrath.
Seit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine hat die Landes- und Bündnisverteidigung höchste Priorität. Der Schutz verteidigungswichtiger Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen ist im Verteidigungsfall Aufgabe der Soldatinnen und Soldaten aus dem Heimatschutzregiment 2 in Münster......
Dabei üben Heimatschutzkräfte aus NRW ihre Aufgaben im Objektschutz und bei der Raumüberwachung außerhalb eines militärischen Sicherheitsbereichs.
Das Übungsszenario: Das Territoriale Führungskommando der Bundeswehr erhöht die Gefährdungsstufe, es ist mit Anschlägen zu rechnen. Die Heimatschutzkräfte bewachen ein verteidigungswichtiges Objekt. Während der Übung werden statische und mobile Elemente gezeigt."
https://www.spartanat.com/2024/04/bundes...ektschutz/
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