25.01.2024, 14:25
(Allgemein) Bundeswehr – quo vadis?
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25.01.2024, 14:27
(25.01.2024, 12:52)alphall31 schrieb: Annahme war ja nicht Eu Bürger . Das stimmt so nicht. Legionäre der französischen Fremdenlegion geben erst einmal alle ihren Pass ab und erhalten ausnahmslos (!) eine neue Identität, die sogenannte "identité déclarée". Sie bekommen für den Ausgang aus der Kaserne einen Militärausweis und dürfen Frankreich im ersten Jahr ihres Dienstes nicht verlassen. Sie leben rechtlich gesehen in Frankreich in einer Art Grauzone. Alles was außerhalb der Kaserne passiert, wie z.B. Unfälle, Straftaten etc. regelt die Legion, genauer die Militärpolizei der Legion. Mir ist ein Fall bekannt bei dem zwei Legionäre der zivilen Gerichtsbarkeit übergeben wurden, weil sie mit einem aus der Kaserne gestohlenen Militärfahrzeug einen Unfall verursacht haben. Nach ca. einem Jahr Dienstzeit wird auf Antrag des Legionärs das sogenannte RSM-Verfahren ("Regulisation de Situation Militaire") eröffnet. Der Legionär erhält daraufhin seine alte, echte Identität wieder. Der Pass wird aber weiterhin einbehalten! Geht ein Legionär auf OpEx bekomt er für den Flug, der oft mit zivilen Airlines durchgeführt wird seinen Pass wieder. Aber nur für den Flug! Schließlich soll er im Einsatzgebiet nicht desertieren können. Eine Einbürgerung erfolgt erst nach vielen Jahren und ganz selten innerhalb der ersten fünf Jahre Dienstzeit.
25.01.2024, 14:37
(25.01.2024, 12:52)alphall31 schrieb: Annahme war ja nicht Eu Bürger . einige Klarstellungen
25.01.2024, 14:42
(25.01.2024, 13:32)Schaddedanz schrieb: Söldner ist die länderübergreifende Berufsbezeichnung für Kriegshandwerker (ja, normaler Beruf wie Klempner) der sich von Ihrer Form der Entlohnung ableitet "Sold" z.B. Klempner erhalt für ihre Arbeit "Lohn", Buchhalter "Gehalt". Der große Unterschied liegt allerdings in dem Status. Gegnerische Soldaten haben Rechte, ebenso gegnerische Zivilisten. Söldner nicht. Ausländer, die für ein Land als Fremdenlegionäre kämpfen, gelten meines Wissens nach aber als reguläre Truppen, also Soldaten, und nicht als Söldner.
25.01.2024, 14:59
Zitat:Deutschland stellt Verteidigungsplan aufhttps://www.t-online.de/nachrichten/deut...n-auf.html
25.01.2024, 15:24
(25.01.2024, 14:59)emjay schrieb: ... bundeswehr-deutschland-stellt-streng-geheimen-verteidigungsplan-auf ... Hm... wirklich streng geheim daran ist wohl nur wer es wirklich machen soll, den auch jene "Heimatschützer" kommen aus dem Bewerberportfolio der Bundeswehr und die wollte ja erstmal die 200.000 Mann erreichen. Übrigens das Deutsche Kritische Infrastruktur Freiwild ist, wissen alle seit Nord Stream ... genauso wie die BRD darauf (nicht) reagiert. Gut das heizen mit Öl weder aufs Strom- noch aufs Gasnetz zwingend angewiesen ist (25.01.2024, 14:42)Nadine schrieb: Der große Unterschied liegt allerdings in dem Status. ... Söldner die nicht als Kombattanten einer der kriegführenden Parteien auftreten (Uniform, Flagge sichtbar tragen), gelten als nicht Kombattanten also Zivilisten und müssen sich für Ihre Handlungen im Konflikt vor den Gerichten des jeweiligen Kampfgebietes nach zivilem Recht (Mord, Totschlag, Körperverletzung, illegaler Waffenbesitz, ...) verantworten wen Klage erhoben wird. Söldner die als Kombattanten gefangen genommen werden "POW" genau wie reguläre Soldaten und nicht Kombattanten werden als Häftlinge inhaftiert. Die einzigen rechtlosen die es gibt sitzen in Guantanamo weil die USA sie nicht als "POW" anerkennt und ihnen Gerichtsprozesse für Verstöße gegen US-Recht verwehrt. Genauso sind Prozesse gegen IS-Rückkehrer in Deutschland nichtige moralingeschwängerte Selbstüberschätzung (das ist genau der imperialistische Größenwahn den man aktuell Russland vorwirft), da die nicht Kombattanten gegen Syrisches Recht auf Syrischem Grund verstoßen haben und nicht gegen Deutsches Recht auf Deutschem Grund.
25.01.2024, 16:06
Falsche Identität behalten auch die denen es verboten ist Dienst in fremden Armeen zu leisten oder an fremden Konflikten teilzunehmen . Was schon mal gut die Hälfte Europas ausmacht. Beim Rest der Welt wird es sich in Waage halten . Die USA nehmen seit 2002 jährlich 8000 Ausländer in die Armee auf , die eigenen Bürger dürfen allerdings nur unter bestimmten Umständen Dienst tun bei anderer Armeen. Ob eine so hohe Zahl noch ein gesundes Verhältnis ist fraglich da diese fast ausschließlich Mexikaner oder philippinischer Herkunft sind.
25.01.2024, 16:26
(25.01.2024, 12:52)alphall31 schrieb: Annahme war ja nicht Eu Bürger .Nö, deine Aussage, auf die ich mich bezogen habe, war "nicht deutsche Staatsbürger": (24.01.2024, 22:38)alphall31 schrieb: Wie wollen sie den einen nicht deutschen Staatsbürger an die Werteordnung des Grundgesetzes binden ? Oder soll die gleich mit abgeschafft werden ?
25.01.2024, 16:58
Ob nun nicht deutscher oder nicht Eu sind beide nicht dem Grundgesetz verpflichtet.
Die Hälfte der Eu Länder fällt eh raus aufgrund der Gesetzeslage . Bei einer Eu Armee würde das anders aussehen. Man könnte nur hoffen das alle ihren Dienst richtig machen aber zur Rechenschaft ziehen auf welcher Basis ?
25.01.2024, 17:47
(25.01.2024, 16:58)alphall31 schrieb: Ob nun nicht deutscher oder nicht Eu sind beide nicht dem Grundgesetz verpflichtet.Aber sie sind beide Bürger eines Bündnisses, dessen Verteidigung der Auftrag der Bundeswehr ist. Durch die EU-Verträge würde ein in Deutschland lebender Spanier, Holländer oder Kroate im V-Fall genauso seine erste wie auch seine zweite Heimat verteidigen, egal in welcher EU-Streitkraft er seinen Dienst tut, denn ein Angriff auf Deutschland wäre immer auch einer auf die anderen EU- und NATO-Mitglieder. Und die BW hat ja im Gegensatz zu bspw. Frankreich sogar einen extrem begrenzten Spielraum, was die Einsatzbegründung angeht. Das ist eigentlich immer im Rahmen von EU oder NATO, so dass ein Interessenskonflikt nahezu ausgeschlossen werden kann. Und auch ein nicht deutscher Staatsbürger, der in Deutschland lebt, hat das Grundgesetz bzw. die darauf aufbauenden Gesetzte zu beachten. Und ebenso kann man einen Ausländer auf das Grundgesetz vereidigen, sofern dieser Eid freiwillig erfolgt. Zumal das gar nicht erforderlich wäre. Ein Eid, sofern man einen solchen überhaupt für notwendig erachtet, kann auch lediglich auf die Bundeswehr und ihren Auftrag im Rahmen der FDGO geleistet werden. Zitat:Man könnte nur hoffen das alle ihren Dienst richtig machen aber zur Rechenschaft ziehen auf welcher Basis ?Wo ist da der Unterschied zwischen einem deutschen Staatsbürger und einem nicht-deutschen EU-Bürger? Warum kann man deiner Meinung nach den einen für die Verletzung von Eid und Gesetz zur Rechenschaft ziehen, den anderen aber nicht? Man kann ja der Meinung sein, dass nur ein offiziell bürokratisch für deutsch erklärter Soldat sich auch ernsthaft dem Auftrag der Bundeswehr verpflichtet betrachten kann (ich sehe das bekanntlich anders), aber dafür gibt es mWn keinerlei juristische Grundlage, die sich nicht problemlos entsprechend anpassen ließe, wenn man das denn will. Und selbst für die Problematik, dass andere Länder ihren Bürgern den Dienst verwehren, ließen sich ggf. bilaterale Vereinbarungen treffen, dass die entsprechenden Regeln gegenseitig ausgesetzt werden, z.B. weil man eh verteidigungspolitisch eng kooperiert, wie bspw. wir mit NL und Litauen. (Ich bin jetzt zu faul, nachzuschauen, ob die beiden Länder ihren Bürgern den Dienst in anderen Streitkräften verbieten oder nicht, es sind nur theoretische Beispiele.) Und sogar für die Anwerbung von nicht-EU-Bürgern gäbe es Wege, wenn man das denn wollen würde. Bspw. könnte man eine Staatsbürgerschaft unter Vorbehalt einführen, die einen SaZ juristisch mit einem (Doppel-)Staatsbürger gleichsetzt, dem jedoch dieser Status bei Eidbruch oder KDV wieder entzogen werden kann. Erst nach Ableistung des SaZ-Dienstes wird dieser Vorbehalt dann zurückgenommen und derjenige dürfte/müsste seine andere Staatsbürgerschaft ablegen. Dann bräuchte es dafür natürlich besonders strenge Aufnahmekriterien, weil diese ja zugleich eine Einbürgerungsprüfung darstellen würden.
25.01.2024, 18:14
Verstöße gegen den Amtseid sind juristisch nicht verfolgbar in Deutschland ( was traurig genug ist ) . Als Deutscher wird man anderweitig verurteilt im Notfall.
25.01.2024, 19:48
(25.01.2024, 18:14)alphall31 schrieb: Verstöße gegen den Amtseid sind juristisch nicht verfolgbar in Deutschland ( was traurig genug ist ) . Als Deutscher wird man anderweitig verurteilt im Notfall.Dann bitte mal konkret: Für welches "Vergehen" oder "Fehlverhalten" im Rahmen einer Verpflichtung als SaZ in der BW könnte ein deutscher Staatsbürger belangt werden, ein Bürger eines anderen EU-Mitgliedsstaates aber nicht. Und Bonusfrage, falls du ein Beispiel dafür finden solltest: Warum ließe sich das nicht durch eine entsprechende Änderung der zugrundeliegenden Gesetzgebung ändern?
25.01.2024, 21:39
(25.01.2024, 16:58)alphall31 schrieb: Ob nun nicht deutscher oder nicht Eu sind beide nicht dem Grundgesetz verpflichtet.Selbstverständlich wären (EU-)Ausländer, die in der Bundeswehr dienen auf das Grundgesetz verpflichtet. Dies ist bereits jetzt so für Beamte. Im Beamtenrecht gibt es dabei Stellenvorbehalte für bestimmte Stellen, die im Regelfall nur mit Beamten deutscher Staatsbürgerschaft besetzt werden dürfen, wobei dies aber je nach Fachdienst sehr unterschiedlich gehandhabt wird und werden darf (z.B. der da oft genannte Polizeivollzugsdienst ist auf Bundesebene durchaus für EU-Bürger offen). (25.01.2024, 18:14)alphall31 schrieb: Verstöße gegen den Amtseid sind juristisch nicht verfolgbar in Deutschland ( was traurig genug ist ) . Als Deutscher wird man anderweitig verurteilt im Notfall.Das hat nichts mit dem Amtseid zu tun. Das Grundgesetz ist kein "strafbewehrtes" Gesetz. Verletzungen werden generell über Strafgesetze gehandhabt.
25.01.2024, 23:34
Oder über das Beamtenrecht, das Soldatengesetz etc
Und selbst bei der bayerischen Polizei gibt es inzwischen türkische oder beispielsweise bosnische Staatsangehörige etc. Hinnerk2005: Zitat:Legionäre der französischen Fremdenlegion geben erst einmal alle ihren Pass ab und erhalten ausnahmslos (!) eine neue Identität Inzwischen kann man auch unter seiner echten Identität in der Legion dienen. Im weiteren aber muss man natürlich betonen, dass die Legion eine konventionelle reguläre Einheit der französischen Armee ist. Rein persönlich würde ich eine Einheit in der Art der Legion für die Bundeswehr als negativ betrachten, da fehlt die lange Tradition und der sich auch daraus ergebende besondere Status. Eine möglichst breitflächige Einmischung wäre meiner Meinung nach vorzuziehen, spezifisch vor allem auch was EU Ausländer angeht. Im weiteren fände ich es noch als Idee interessant, analog zu den Gurkhas in der britischen Armee eine Einheit aufzustellen, die spezifisch aus einer Ethnie heraus rekrutiert wird und zwar aus der Mongolei. Man könnte sehr leicht auf der Stelle ein komplettes Bataillon aus Mongolen in der Bundeswehr aufstellen, geführt von deutschen Offizieren. Beispielsweise als Teil der Gebirgsbrigade, also entsprechend als Gebirgsjäger-Bataillon usw.
26.01.2024, 12:01
Zitat:Heeresverbände dürfen eigenständig handelsübliche Kleinstdrohnen beschaffen und einsetzenhttps://www.hartpunkt.de/heeresverbaende...einsetzen/ Der gut gemeinte Ansatz wird durch schwerfällige Regularien, z. B. dem verpflichtenden "Drohnenführerschein" in Munster, wo es aber zu wenig Kapazitäten gibt oder der Nicht-Anerkennung etwaiger bereits privat erworbener Führerscheine, konterkariert. |