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(31.08.2016, 08:40)WideMasta schrieb: Die vorangegangene gerichtliche Ablehnung zeigt zu gut das kein Verfahrensfehler vorliegt.
Kein Gericht (und für gerichtsähnliche Vergabekammern gilt das gleiche) ist unfehlbar, genau deswegen sollte es in einem Rechtsstaat bei folgenschwereren Entscheidungen eine Berufungsmöglichkeit geben. Und die ist in diesem Fall eben die Beschwerde gegen die Entscheidung der Vergabekammer beim OLG Düsseldorf. Man kann nun schwerlich einem Unternehmen vorwerfen, dass es diese eingeräumte Möglichkeit nutzt, und da wir alle die genauen Inhalte der Beschwerde nicht kennen lässt sich über die Beweggründe letztlich nur spekulieren. Bei deiner US-kritischen Haltung ist eine solche Aktion natürlich ins Feuer gegossenes Öl, dass vom Spiegel direkt die "Erklärung" mitgeliefert wird war zu erwarten, auch wenn es dafür keinen Nachweis gibt. Mir persönlich gefällt sie nicht, weil es eben eine weitere Verzögerung bei einer Beschaffung bedeutet, aber inhaltlich bewerten würde ich sie so nicht wollen.
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(31.08.2016, 11:33)Helios schrieb: (31.08.2016, 08:40)WideMasta schrieb: Die vorangegangene gerichtliche Ablehnung zeigt zu gut das kein Verfahrensfehler vorliegt.
Kein Gericht (und für gerichtsähnliche Vergabekammern gilt das gleiche) ist unfehlbar, genau deswegen sollte es in einem Rechtsstaat bei folgenschwereren Entscheidungen eine Berufungsmöglichkeit geben. Und die ist in diesem Fall eben die Beschwerde gegen die Entscheidung der Vergabekammer beim OLG Düsseldorf. Man kann nun schwerlich einem Unternehmen vorwerfen, dass es diese eingeräumte Möglichkeit nutzt, und da wir alle die genauen Inhalte der Beschwerde nicht kennen lässt sich über die Beweggründe letztlich nur spekulieren. Bei deiner US-kritischen Haltung ist eine solche Aktion natürlich ins Feuer gegossenes Öl, dass vom Spiegel direkt die "Erklärung" mitgeliefert wird war zu erwarten, auch wenn es dafür keinen Nachweis gibt. Mir persönlich gefällt sie nicht, weil es eben eine weitere Verzögerung bei einer Beschaffung bedeutet, aber inhaltlich bewerten würde ich sie so nicht wollen.
Sag ich doch!
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(31.08.2016, 14:39)WideMasta schrieb: Sag ich doch!
Ja, in dem Teilsatz sind wir uns einig, bei allem anderen sagst du aber eher das Gegenteil. Ich finde den Prozess an sich bedauerlich, mache aber GA keine Vorwürfe dafür, dass sie die rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, unterstelle ihnen keine "unmoralischen" Motive und bin gespannt darauf, wie das OLG letztlich entscheidet. Selbst wenn GA am Ende unterliegen sollte kann man ihnen nicht vorwerfen, eine sehr sinnvolle rechtsstaatliche Prozedur dafür genutzt zu haben, ihre Interessen zu vertreten. Und schon gar nicht können sie dafür verantwortlich gemacht werden, sollten Politiker im Wahlkampf plötzlich nicht mehr zu ihren Vorhaben stehen (unabhängig davon, wie die Beschwerde ausgeht).
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Hier noch ergänzend der Bericht der FLugrevue zur Klage gegen die Heron TP von GA
Flugrevue GA Klage gegen Heron TP
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Neue Drohne, die wohl parallel zum Valor in Entwicklung ist...
http://breakingdefense.com/2016/08/meet-...r-marines/
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Zitat:Gericht bremst von der Leyens Drohnen-Deal
Verteidigungsministerin von der Leyen will eine Drohne für die Bundeswehr anschaffen, die bewaffnet werden kann. Doch ein Gerichtsbeschluss macht ihr vorerst einen Strich durch die Rechnung. Auch bei anderen Rüstungsprojekten sieht es nicht gut aus für die Ministerin.
Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/drohnen...n-101.html
Bezüglich der "sehr klaren Worte" ist das übrigens interessant:
"Das Gericht muss nun klären, ob an der Rechtsauffassung der US-Waffenschmiede etwas dran ist. Und dafür gibt es jetzt einige ziemlich deutliche Hinweise. So schreibt das Gericht in seiner Beschluss-Begründung, die General-Atomics-Beschwerde "enthält in tatsächlicher Hinsicht gewichtige Anhaltspunkte, die darauf hindeuten, dass die vergaberechtlichen Grenzen" nicht eingehalten worden sein könnten."
Auch wenn ich die Verzögerung aus militärischer Sicht bedauerlich finde, bin ich nach dieser Aussage des OLG sehr gespannt darauf, wie dieser Prozess nun weitergeführt wird.
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Kleine/ eigentlich keine Neuigkeit. Aber an dem Vorhaben scheint effektiv nichts zu rütteln das die Heron TP Block 2 beschafft wird.
Heron TP Stationierung in Israel Bundeswehr-journal
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Europäisches Drohnenprogramm MALE RPAS startet durch
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Vertrag für Heron TP wird dann wohl bald zustandekommen
https://www.flightglobal.com/news/articl...so-431001/
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Oder auch nicht, man wird es sehen. Bei dem Satz sträuben sich mir allerdings die Nackenhaare:
Zitat:German sources said that the General Atomics appeal in an attempt to stop the deal is “a very rude intervention in Germany's sovereignty”
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(25.11.2016, 21:30)Helios schrieb: Oder auch nicht, man wird es sehen. Bei dem Satz sträuben sich mir allerdings die Nackenhaare:
Zitat:German sources said that the General Atomics appeal in an attempt to stop the deal is “a very rude intervention in Germany's sovereignty”
Kann man deuten wie man will. Ich finde an dem Satz nichts verwerfliches. Ein kleiner Blick nach Israel zeigt was es heißt seine Rüstungsbeschaffungspolitik von einem Land abhängig zu machen. Siehe von den USA eingefrorener Apachedeal durch Obama. Als Reaktion darauf, hat Israel nun die Umrüstung ihrer zur Verfügung stehenden Apache auf Spike ER initiert und will keine Hellfire mehr nutzen.
Hier noch eine Ergänzung:
http://www.tagesschau.de/inland/drohnen-kosten-101.html
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(26.11.2016, 08:41)WideMasta schrieb: (25.11.2016, 21:30)Helios schrieb: Oder auch nicht, man wird es sehen. Bei dem Satz sträuben sich mir allerdings die Nackenhaare:
Zitat:German sources said that the General Atomics appeal in an attempt to stop the deal is “a very rude intervention in Germany's sovereignty”
Kann man deuten wie man will. Ich finde an dem Satz nichts verwerfliches. Ein kleiner Blick nach Israel zeigt was es heißt seine Rüstungsbeschaffungspolitik von einem Land abhängig zu machen.
Mal abgesehen davon ist es natürlich schwierig, die subventionierte Situation Israels mit unseren zu vergleichen, aber im Kern hast du natürlich recht. Nur ist es vollkommen egal, ob es sich dabei um ein Land, oder um ein Unternehmen handelt. Und genau deswegen sträuben sich mir die Nackenhaare bei diesem Satz. Hier geht es um die Möglichkeit, dass sich das Verteidigungsministerium wider nationalem Recht verhält und die Kritik daran soll sein, dass man es als einen Eingriff in die Souveränität versteht, wenn ein ausländisches Unternehmen darauf (natürlich im eigenen Interesse) aufmerksam macht? Wenn die Heron TP die beste Lösung für die Bundeswehr ist, dann wird sich das auch in einem offenen Wettbewerb so darstellen. Schafft sie es nicht, muss man die Frage stellen, warum sie trotzdem beschafft wird. Es ist weder die Aufgabe des Verteidigungsministeriums oder der Bundeswehr, die internationale Vielfalt auf Herstellerseite zu erhalten, noch, industriepolitische Interessen zu vertreten. Und das muss auch gegen nationale und quasinationale Betriebe klargestellt werden.
Zitat:Die Bundeswehr will Drohnen anschaffen, die auch bewaffnet werden können. Die Maschinen des Typs "Heron TP" könnten allerdings deutlich teurer werden als bislang geplant. Eine detaillierte Übersicht über die Kosten hat das Ministerium bis heute nicht vorgelegt.
Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/drohnen...n-101.html
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Interessanter Artikel zu den Drohnen der OSZE in der Ukraine:
http://www.c4isrnet.com/articles/threat-...icials-say
Darin geht es auch um die S-100 von Schiebel, von der die OSZE ursprünglich vier geleast hatte. Diese, sowie ein Großteil der mittelgroßen und kleinen UAVs der Mission, sind mittlerweile allesamt entweder durch SAM abgeschossen oder durch EW, besonder durch GPS-Jamming verloren gegangen.
Mittlerweile haben sich zwei Hauptunternehmer aufgrund dieser Situation geweigert, den neu ausgehandelten Vertrag zur Bereitstellung von Drohnen für die OSZE zu unterschreiben.
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(22.12.2016, 13:08)Vanitas schrieb: Interessanter Artikel zu den Drohnen der OSZE in der Ukraine:
http://www.c4isrnet.com/articles/threat-...icials-say
Darin geht es auch um die S-100 von Schiebel, von der die OSZE ursprünglich vier geleast hatte. Diese, sowie ein Großteil der mittelgroßen und kleinen UAVs der Mission, sind mittlerweile allesamt entweder durch SAM abgeschossen oder durch EW, besonder durch GPS-Jamming verloren gegangen.
Mittlerweile haben sich zwei Hauptunternehmer aufgrund dieser Situation geweigert, den neu ausgehandelten Vertrag zur Bereitstellung von Drohnen für die OSZE zu unterschreiben.
Das zeigt eines ganz deutlich und wurde hier auch schon oft diskutiert. Drohnen sind gegen einen Feind welcher über EloGm/ECM verfügt noch nicht ausreichend gehärtet um in solchen Konflikten zu bestehen. Sie taugen bisher nur und ausschließlich gegen Terroristen/asymmetrische Kriegsführung mit Gegnern welche nicht über beschriebene Maßnahmen vrfügen. Und es zeigt weiterhin, dass man noch weit davon weg ist voll auf UCAS setzen zu können. Ganz weit! Daran kann man sich meiner Meinung nach herleiten, dass auch kommende FCAS auch noch bemannt sein werden.
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Nachdem es letzten Endes für die Bundeswehr wieder nur Zeit gekostet hat, wurde heute endlich der Einspruch von GA abgelehnt. Die Bw hat Wettbewerbsrecht nicht verletzt! Drohnen werden nun gebaut!
http://defense-update.com/20170601_german_heron_tp.html
Somit ist es endlich amtlich. Die Bw bekommt Heron TP!!!!! Aus meiner Sicht eine gute Entscheidung.
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