(Allgemein) Wiedereinführung einer Wehrpflicht und Personalgewinnung
Um auch mal wieder zur Wehrpflicht zurückzukommen, hier wird ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs genannt.

Zitat:In der Vergangenheit gab es bereits Männer, die gegen diese Grundlage der deutschen Wehrpflicht klagten. Dass eine solche Ungleichbehandlung von Männern und Frauen allerdings juristisch zulässig ist, bestätigte unter anderem der Europäische Gerichtshof am 11. März 2003. Seinerzeit klagte Alexander Dory gegen die Bundesrepublik Deutschland mit der Begründung, dass eine Wehrpflicht nur für Männer gegen das Gemeinschaftsrecht, insbesondere gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, verstoße. Sie stelle eine rechtswidrige Diskriminierung von Männern dar, so die Klage.

Dieser Ansicht widersprach der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil (C-186/01 – Dory). Dabei gab auch den Ausschlag, dass nach Ansicht der Richter die Wehrpflicht der Organisation der Streitkräfte zuzuordnen sei, der als wichtiger Bereich der staatlichen Hoheitsrechte in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten verblieb.

Sind solche Urteile dauerhaft bindend für den Europäischen Gerichtshof oder könnte der heute anders entscheiden als vor zwanzig Jahren?
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(13.06.2024, 22:13)Nadine schrieb: Um auch mal wieder zur Wehrpflicht zurückzukommen, hier wird ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs genannt.
Zitat:Dieser Ansicht widersprach der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil (C-186/01 – Dory). Dabei gab auch den Ausschlag, dass nach Ansicht der Richter die Wehrpflicht der Organisation der Streitkräfte zuzuordnen sei, der als wichtiger Bereich der staatlichen Hoheitsrechte in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten verblieb.
Eigentlich besagt dieses Urteil ja in erster Linie, dass es sich nicht um eine europäische Rechtsfrage handelt, sondern um eine nationale. Dementsprechend wäre ausschließlich das BVerfG zuständig. Und das hatte doch bereits zur Zeit der Aussetzung der Wehrpflicht erkennen lassen, dass bei einer weiteren Reduzierung der WDL-Posten vermutlich keine Wehrgerechtigkeit mehr gegeben wäre. Daher halte ich die angedachte Variante auch für nicht per Pflicht umsetzbar, egal ob nur für Männer oder für jeden.

Aber auch bzgl. der Geschlechterfrage sehe ich keine große Chance, dass eine Wiedereinsetzung der WP ohne Erweiterung auf Frauen verfassungsgerichtsfest wäre.
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(13.06.2024, 17:07)Broensen schrieb: Let me mansplain that for you:
(13.06.2024, 09:46)spotz schrieb: Für mich fühlt sich das einfach falsch an.
Wink

Okay, den habe ich verdient. Wink

Auch wenn es patronisierend gegenüber Frauen ist, fühle ich aber wirklich so. Wie ich schon schrieb, ist mir klar das es ungerecht und aus der Zeit gefallen ist, aber da kommen bei mir Kopf und Bauch nicht überein.
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