Heeresdivisionen/brigaden
#16
Welche ich sehr gut finde ist die 3.Mechanized Infantry mit dem Spitznamen Marne Thunder.
Eine eigentliche schwerde Panzergrenadier Division die für schnelle Einsätze zu gebrauchen ist, da sie in Zukunft einiges an leichterém Gerät bekommt.War auch in beiden GKs dabei.
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#17
Abgesehen davon, daß die 3rd ID im 2. Golfkrieg noch die 24 mech war.
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#18
Stimmt du hast recht die 3rd Mech war gar nicht dabei.
Soweit ich weiß lief diese "Umflaggung" bei den Amis so ab das die Truppen um zwei Divisionen, die 2nd Armored und die 24th Mech,reduziert wurden.Diese waren beide in den USA und nun wurde die 4th Mech und die 3rd Mech,die beide in Deutschland waren verlegt.Das lief dann so ab,dass die Truppen der beiden Divisionen zusammengelegt wurden unter dem Namen 3rd Mech und 4th Mech.Aber so genau weiß ich das auch nicht
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#19
Moin!

Die deutsche DSO weil sie in Zukunft vermutlich eine der besten Divisionen der Welt sein wird falls bei der Modernisierung keine halben Sachen gemacht werden:daumen:
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#20
hmmm wird es die DSO überhaupt noch geben wenn wir die eingreifkräfte haben:|
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#21
Gute Frage, ich glaub schon. Die Alternative wäre es sie auflösen, die Divisionstruppen (Fernspäher) auf die beiden Luftlandebrigaden und andere Einheiten zu verteilen Und dann jeweils eine Brigade davon auf die Eingreif- und Stablisierungskräfte zu verteilen. Das würde aber die Fähigkeiten der DSO schwächen und den ganzen Sinn der Uafstellung zu nochte machen.

Hier ein Überblick über die DSO : <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.globaldefence.net/index.htm?http://www.globaldefence.net/deutsch/spezial/einheiten/dso.htm">http://www.globaldefence.net/index.htm? ... en/dso.htm</a><!-- m -->
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#22
Moin!

Ich denke schon dass die DSO besthen bleibenwird, schliesslich benötigt e auch das Einverständnis des Kanzlers sie einzusetzen.
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#23
@ Gordon das musst du mir mal erklären. Soweit ich weiß hat da noch der Bundestag das kletzte Wort und nicht der Gerhard.
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#24
Ähem der Bundestag? Bei der Aufstellung der DSO hat der BT auch nix entschieden.
Entscheiden wird da der Peter Struck, der hat als Verteidigungsminister die Befehlsgewalt den Oberbefehl über die Streitkräfte. Nur im Verteidigungsfall ist Gerhard der Chef.
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#25
@ bastian

Zitat:Gordon postete

...schliesslich benötigt e auch das Einverständnis des Kanzlers sie einzusetzen.
Und dafür muss der Bundestag und nicht der Peter und nicht der Gerhard oder Johannes sein ok geben. Jedenfalls bis es zu einem Endesendegesetz kommt.
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#26
@Marc79
Stimmt schon, nur die Argumentationskette ist falsch; bloß weil Struck für den Einsatz der DSO im Ausland ein BT Mandat braucht, ist für die Auflösung dennoch kein Bundestagsbeschluss nötig.
Ist einfach eine andere Situation.
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#27
@ bastian Ok da hast du recht. Für das Resortkonzept ist der Wehrminister zuständig. Wobei Goedon in einem Punkt aber recht hat, wenn der Bundeskanzler nein sagt wird die nicht aufgelöst. Dies funktioniert auf Grund der Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers.
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#28
@Marc79
Okay, jetzt zitier ich mal das GG, nach Art. 65a hat der Bundesverteidigungsminister die Kommandogewalt über die Streitkräfte. Der steht nach Art.65 GG, der Richtlinienkompetenz, Ressortprinzip und Kollegialprinzip regelt.
Ohne GG Kommentar kann ich nix genaues sagen, aber Wortlaut und Gesetzessystematik sprechen dafür, daß 65a der Spezialfall bezüglich des Ressortprinzips zu 65 ist. Da funktioniert die Richtlinienkompetenz des Kanzlers generell, aber faktisch wohl eher nicht, dazu Katz Staatsrecht, 14.Auflage 1999: Rn 413
Zitat:Rechtliches Dürfen ist häufig nicht identisch mit politischem Können pder persönlichem Vermögen; Die Relativierung des Kanzlerprinzips zeigen etwa folgende Personalzahlen: 1994 hatte das Bundeskanzleramt 510 und das Verteidigungsministerium 4900 Planstellen.
Gerhard wird wohl nix dagegen haben, wenn Peter die DSO auflöst.
Die endgültige Lösung dieser staatsrechtlichen Frage ist mir jetzt aber egal, bin zu faul deswegen stundenlang Lektüre zu wälzen.
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#29
Ich sach ja nur grundsätzlich hat der Kanzler in allen Fragen der Exekutive das letzte Wort. Nun stell ich mir mal vor der Edi wär jetzt Bundeskanzler. Und der VM will umbedingt die DSO auflöen. Da deren Stabssitz in Regensburg/Bayern liegt wird er was dagegen haben. Also wird er den Minister daraufhinweisen, das es nicht in den Richtlinien seiner Politik ist, das die die DSO aufgelöst wird.

Zu den Richtlinien Kompetenz

Zitat:Artikel 65 GG

Der Bundeskanlzer bestimmt die Richtlinien der deutschen Politik und trägt dafür die Verantwortung.Innerhalb dieser Richtlinienleitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbstständig und unter eigner Vertanwortung...
Ach es kam schon vor das Schröder so Minister zurück pfiff, ich glaub es war der Tritin und es ging um eine Altautorichtlinie der EU. Wo Tritin anders stimmen wollte als Schröder.

Wobei dies nichts mit der Befehls und Kommandogealt zu tuen hat. Da dies ja direkte Befehle sind die der Truppe erteilt werden. Nur der Bundeskanzler kann den Minister auffordern seine Politik umzusetzen.
Wenn man es doll treibt könnte man sogar sagen keiner von beiden. Sondern der Finanzminister. Denn laut Artikel 87a Absatz1 ergibt sich die Grundlegende Strucktur der Streitkräfte aus dem Haushalt. Wobei ich zweifele das das bis auf die Divisionsebene geht.
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#30
Denke der Marc79 hat Recht.Zwar hat der Verteidigungsminister die Kommandogewalt in Friedenszeiten,aber der Bundeskanzler hat die Richtlinienkompetenz und die steht darüber!
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