(Kalter Krieg) Bundesrepublik Vs. Ddr
#49
Wie soll ein Angriff von Deutschen auf Deutsche das Zusammenleben der Völker stören?
Zitiere mal die Kommentierung von Lackner/ Kühl zu §80 StGB Rn2:
Zitat:Angriffskrieg ist die völkerrechtswidrige bewaffnete Aggression. Die Begriffsbestimmung ist im Völkerrecht umstritten; die im Hinblick auf Art.103 II GG problematische Vorschrift bedarf daher der Einschränkung auf völkerrechtlich eindeutige Fälle.
Ist es eindeutig völkerrechtswidrig, wenn die BRD die DDR zum Zweck der Wiedervereinigung angreift? Wie ist dann die alte Präambel und der alte Artikel 23 GG zu verstehen? Ist das Vorhandensein der DDR nicht ein permanenter Angriff auf die Integrität der BRD, dem man präventiv entgegentreten muss?
Der Feindstatus Deutschlands nach der UNO?

Wir könnten ja mal jemanden darauf ansetzen über das Thema eine Seminararbeit zu schreiben...

P.S. Es gibt in D keinen Ausnahmezustand, es gibt den "Verteidigungsfall", der die sog. Notstandsverfassung in Kraft setzt und den "Spannungsfall", gedacht als Vorstufe zum Verteidigungsfall, den wir nach der Erklärung des Bündnisfalls durch die NATO nach dem 11.09.01 haben. Dadurch werden auch einige Vorschriften entsperrt, die Grundrechte beschränken können.
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